Gesetzliche Frist zur Reklamation einer Dienstleistung einer Schneiderin

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Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertrag. Das bedeutet für Gewährleistungsansprüche greifen die gleichen §§ wie beim Kaufvertrag.

Somit hast du 2 Jahre Zeit. Innerhalb der ersten 6 Monate, müsstest du zudem nicht einmal beweisen, dass du für den Mangel verantwortlich bist.

Was genau nachgebessert werden muss, wird dir die Näherin schon sagen. In jedem Falle ist die Nacherfüllung für dich kostenneutral.

Wurde etwas zu lang genäht (wichtig sind die nachweisbaren vorgelegten Vorgaben), kann ein Schadenersatz begründet sein. Jedoch würde ich hierzu freundlich fragen, wie man sich einigen kann.

Warum fällt dir das denn erst Monate später auf?? Die Reklamation jetzt noch anzunehmen wäre reine Kullanz der Näherin, versuch es, vielleicht hast du Glück.

  1. Sind die Stores wirklich ungleich lang oder ist vielleicht eure Decke etwas schief (Altbau).

  2. Habt ihr´s bei den Säumen mal mit drüberbügeln probiert?

Falls Bügeln nichts hilft und die Stores tatsächlich ungleich lang sind, bittet die Schneiderin doch freundlich um Nachbesserung.

  1. keine schiefe Decke

  2. drüberbügeln hat nichts gebracht

WAS HEISST DAMALS ? DU HÄTTEST SOFORT REKLAMIEREN MÜSSEN !DANN IST DIE ÄNDERUNG KOSTENLOS!

Das war im Mai 2011. Änderung trotzdem kostenlos?

@kaluma

ohje ein bisschen spät ! aber versuch es auf nette art ! viel glück :)