Meine Fahrlehrer will Übungsstunden mit den Sonderfahrten koppeln. Warum so viele Übungsfahrten die extra noch bezahlt werden. Ist das im Gesetz geschrieben?

6 Antworten

Frage deinen Fahrlehrer und den Besitzer der Fahrschule nach der Grundlage. Wenn sie dir keine Quelle nennen können, bei der du das selbst nachlesen kannst, würde ich mich nicht darauf einlassen.

Ich habe meinen Führerschein vor 1,5 Jahren gemacht und da musste das noch nicht so gemacht werden. Ob sich danach etwas geändert hat, weiß ich nicht, aber für mich ergibt das nicht wirklich Sinn:Auch die Sonderfahrten sind praktisch ja Übungsfahrten, schließlich wirst du nicht auf die Autobahn gebeamt.

Ist nicht ganz richtig. Alles sind Übungsfahrten, aber im Prinzip für bestimmte Dinge. Man braucht auch ausreichend Übungsstunden für Stadtverkehr und die normalen Dinge. Ein guter Fahrlehrer kombiniert das dann oft.

@Franticek

So war das nicht gemeint und es spricht sicher nichts gegen eine Kombination. Aber wenn man seine Pflicht-Übungsstunden schon hinter sich hat, sollte man eigentlich gut genug für die Sonderfahrten fahren.

@TraumVomSommer

mit den PFLICHTuebungsstunden alleine kommt so gut wie kein Fahrschueler aus. Faehrst du denn wirklich schon so gut, dass du die Fahrpruefung ohne Probleme schaffen koenntest?

Oder ist es nicht vielmehr so, dass dein Fahrlehrer den Eindruck hat, dass du noch gut einige Uebungsstunden gebrauchen koenntest? Was bringt es dir, nur die Pflichtuebungstunden zu machen und dann mit Sicherheit durchzufallen? Ohne dass der Fahrlehrer den Eindruck hat, dass du so weit bist, schickt er dich eh nicht zur Pruefung.

Ich habe 12 Übungsstunden hinter mir. und der Fahrlehrer meinte mehr brauche ich absolut nicht. Wieso tauchen jetzt unerwartet Übungsstunden wieder auf?

Ich würde an deiner stelle nochmal nachfragen warum das so gemacht werden soll. Habe meinen führerschein von april 2015 bis August 2015 gemacht und da hab ich an einem tag alle autobahn Stunden gemacht und die überlandfahrten an einem tag 2h, am nächsten wieder 2h und dann eine stunde überland und eine stadtfahrt gemacht

Offensichtlich gehörst du zu denen, die vorher schon sooo gut Autofahren können, dass sie sofort schon auf die Sonderfahrten geschickt werden können. Noch keinen Meter auf der Straße geübt, aber schon auf die Autobahn.

Das ist natürlich Quatsch.. Aber bevor man an die besonderen Herausfordeerungen geht, muss man auch die grundsätzlichen Dinge üben, die mit dem Anfahren und Anhalten beginnen, mit Einparken, Kreuzungen, Stadtfahrten usw weitergehen. Vorgeschrieben ist dann, dass dazu jeder eine Mindestanzahl von Fahrstunden auch auf der Autobahn, auf Überlandstrecken und nachts absolvieren muss. Das heißt aber nicht, dass man sonst keine anderen Übungsstunden benötigt.

Viele Fahrstunden machen erst mal nur Übungsstunden, bis man vernünftig mit dem Auto umgehen kann (und das nicht nur selbst glaubt) und sich auch korrekt im Verkehr zurechtfindet in je3der Situation. Dann gehen sie oft erst zu den Sonderfahrten über. Dein Fahrlehrer scheint dich eher positiv einzuschätzen, wenn er schon gleich Sonderstunden mit den Übungsstunden kombiniert, Du brauchst in jedem Fall auch Übungsstunden, um das normale Fahren zu lernen, wozu auch Einparken gehört, Wenden auf der Fahrbahn usw. Das kannst du auf der Autobahn sicherlich nicht üben. Aber er läßt dich schon gleich zu Beginn auch an die andere Sachen ran. Um so schneller klappt das dann wohl auch am Ende.

Bezweifel ich stark, klingt eher danach dass man die Kuh noch ordentlich Melken will.

Glaube ich eher nicht. Dann würden nämlich bald die Kühe zum Melken wegbleiben und die Fahrschule ginge pleite.

@Franticek

Du bist ziemlich Naiv .. Weisst du wieviele schwarze Schafe es in der Branche gibt die seit Generationen ihr Geschäft so betreiben?

Gesetzlich ist nicht geregelt wieviele Übungsfahrten für Klasse B zwingend gemacht werden müssen, das hängt von deiner Fahrleistung ab ..

Sonderfahrten sind gesetzlich geregelt und zwar

5 x Überlandfahrt á 45 min

4 x Autobahnfahrt á 45 min

3 x Nachtfahrt á 45 min

Sag deinem Fahrlehrer mal dass er dir die Gesetzesparagraphen nennen soll damit du das Nachschlagen kannst .. Übungsfahrten sind in keinsterweise geregelt im Gesetz.

Ansonsten lass dich halt Melken ..

@BekirC

Ich habe schon viele Fahrschulen kennengelernt, ich kenne viele Fahrlehrer usw. Manche Fahrschulen (die abgezockt haben) sind verschwunden. Andere existieren schon seit Generationen, weil die Fahrschüler dort NICHT abgezockt werden, schnell zum Führerschein kommen, aber ebenfalls ihre Übungsstunden machen müssen.

Das Gesetz schreibt keine detaillierte Zahl an normalen Übungsfahrstunden vor. Das heißt aber nicht, dass man solche nicht braucht. Man muss ja nicht nur die drei Sachen bei den Sonderfahrten lernen. Wieviele Übungsfahrten notwendig sind, das kann der Fahrlehrer beurteilen. Ich weiß aber auch, dass fast alle sich überschätzen und denken, sie brauchen keine Übungsstunden, weil sie ja schon alles so gut können. Dem ist aber zu 99% nicht so. Normale Übungsstunden zu machen, das ist keine Abzocke sondern eine Notwendigkeit. Auch diese Stunden sind vorgesehen, es ist aber gesetzlich keine Mindestanzahl vorgegeben.

Und das ist es bei den Sonderefahrten. Auch dort ist es keine feste Anzahl sondern eine festgelegte MINDESTanzahl, die höher sein kann, wenn der Fahrlehrer meint, dass es noch nicht so klappt. Der Fahrlehrer kann dann z.B. drei Stunden auf der Autobahn zubringen, damit man das besser üben kann, und er kann entgegenkommen, indem er eine Stunde davon nur als normale Übungsfahrt berechnet.

Man darf nicht immer gleich nach Abzocke schreien. Letztendlich kommt es darauf an, dass man es lernt und die Prüfung besteht. Dort beurteilt dann nicht mehr der Fahrlehrer sondern der Prüfer.

PS: Ich lasse mich sowieso nicht mehr melken. Meinen Führerschein habe ich schon mehr als 40 Jahre. Damals war es noch ein wenig anders.

@Franticek

Den Text des Fragenstellers hast schon gelesen wa? Er schrieb dass der Fahrlehrer laut eines Gesetz Übungsfahrten mit Sonderfahrten koppeln will ..

Und da wär ich Interessiert an einen Paragraphen der dies bestätigt ..

Wenn der Fahrschüler noch nicht soweit ist dann sagt man als Fahrlehrer "Guck mal, du bist noch nicht soweit, du brauchst paar Übungsstunden mehr" .. Fertig .. Warum von Gesetze faseln?

Vorallem ist das Vorgehen den Schüler der scheinbar noch nicht soweit ist dass man ihn guten gewissens durch die Sonderfahrten schicken kann trotzdem auf die Autobahn oder Nachtfahrt zu lassen da dies ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist ..

Wenn du mir hier erzählen willst dass es keine schwarzen Schafe im Fahrschul Gewerbe gibt die dennoch seit Generationen überleben fall ich lachend vom Stuhl .. So Realitätsfremd kann nämlich kein MEnsch sein .. Das soll nicht beleidigend rüberkommen ..

Gesetzlich vorgeschrieben ist sowas definitiv nicht, teilweise kann es durch die geographische Lage begründet werden (z.B. Man braucht allein 45 min zu Autobahn), aber reden mal mit Deinem Fahrlehrer, der wirds Dir erklären, ansonsten kannste auch leicht die Fahrschule wechseln.