GesetzIicher Betreuer kümmert sich nicht

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Deine Betreuerin muss natürlich Auskunft darüber geben, was sie mit dem Geld gemacht hat. Ansonsten: die Höhe des Taschengeldes richtet sich ja nicht nur danach, was du benötigst, sondern hauptsächlich danach, was im Monat vorhanden ist.

Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass sie tatsächlich Geld unterschlagen hat - dies hat sie allerdings nur gegenüber mir geäußert und mit ab dem Zeitpunkt das volle Geld zugeteilt.

Was mit dem Geld ist, welches ich eigentlich demnach noch bekommen müsste weiß ich nicht, das ist mir auch egal - ich bin froh endlich wieder leben zu können.

Die tauben Ohren solltest Du Ihr öffnen. Von wegen 400€ einfach so vom Konto abheben. Irgendwer ist doch zuständig um der Bertreuerin das Handwerk zu legen. 

Wenn sie dir nicht sagen will, wo diese 400 Euro hin sind, dann solltest du das sogar dem Gericht melden. Allerdings glaube ich kaum, dass sie so offensichtlich irgendwelche Gelder veruntreut, denn das würde dem Gericht in der Rechnungslegung der Betreuerin ohne Weiteres auffallen.

Ich habe warum auch immer noch die Hoffnung dass dies alles eine Klärung hat - aber es sind ja nicht nur die 400 € nirgendwo mehr auftauchen - sondern auch insgesamt 846 € die nachweislich doch über die Monate übrig geblieben sind ... hätte ich evtl. erwähnen sollen ...

Zum Glück habe ich den Betreuer selber bestellt, und da sich meine Lebenslage grundlegend geändert hat, denke ich dass ich nach dieser Betreuerin mein Leben selber in die Hand nehme - Leben mit verdammt wenig Geld habe ich ja jetzt gelernt!!

@Vdaci

Leben mit verdammt wenig Geld habe ich ja jetzt gelernt!!

Bei 78 Euro Handyrechnung? Offensichtlich nicht.

@Vdaci

Ich weiss nicht, wie das so mit der Rechenschaftsablegung bei Gericht geht. Normalerweise gibt es doch Kontoauszüge, wenn Geld abgehoben wird. Dieses Geld wird für irgendetwas verwendet, was doch belegt werden muss, wofür die eine oder andere Ausgabe gewesen ist. Wenn da 400 € oder ein anderer Betrag aus deiner Sicht ungeklärt sind, müsste das doch bei einer korrekten Auflistung der Ausgaben, auffallen. Angenommen , es werden 200€  abgehoben , es gibt aber nur für 150 € Belege über Ausgaben, so beträgt die Differenz 50 €, über deren Verbleib doch Rechenschaft abzulegen wäre. Ich möchte der Betreuerin nicht unterstellen, dass sie Geld für sich verwendet, was dir gehört. Da sie sich aber über den Verbleib des Geldes nicht äussern will, würde ich ihr eine letzte Frist zur Klärung der Sachlage setzen. Reagiert sie darauf nicht, bliebe dir nur der Weg zum Gericht. Es könnte Veruntreuung vorliegen. Zudem müsste dem Gericht bei der Prüfung der Unterlagen doch auffallen, dass es Differenzen zwischen abgehobenem und ausgegebenem Geld gibt. D.h. du müsstest also immer noch Restgeld haben, weil die nachgewiesenen Ausgaben geringer sind, als der Betrag der abgehoben wurde. Bei einer Summe über 846.--€ von der du sprichst, dürften da einige Ungereimtheiten zu klären sein. Solche Dinge muss man klären. Lässt man es schleifen, könnte das dazu führen, dass sich die Betreuerin weiterhin deines Kontos bedient und Geld veruntreut. Oder aber ihre Aufstellungen über Geldausgaben werden schlampig gemacht und niemandne fällt das bei der Überprüfung auf. Frage: wie werden denn die Abhebungen vom Konto und die Geldausgaben  detailiert aufgeschlüsselt ? Kauft man z. B. Obst auf einem Wochenmarkt, wird meist kein Kaufbeleg ausgegeben. Da würde dann der Nachweis über eine Ausgabe fehlen.

Nun habe ich mir alle Kontoauszüge geben lassen und habe gesehen, dass von ihr Geld abgehoben wird, dieses aber nirgends mehr auftaucht - insgesamt bis heute sind dies knapp 400 €

Deine Betreuerin muß Rechenschaft über die Geldausgaben bei Gericht ablegen. Sie kann die € 400 nicht so einfach verschweigen.

Da sie offenbar nicht zu einer Klärung bereit ist, wird dir nichts übrig bleiben, als doch zum Gericht zu gehen und dort alle Vorfälle zu schildern. So wie jetzt kann es auf keinen Fall weitergehen. Alles Gute!

Sehr unwahrscheinlich, da sie jeglichen Euro bei Gericht rechtfertigen muss, selbst wenn das innerhalb der Familie ist. Wegen den paar Kröten macht sich da kein Betreuer strafbar.

Paar Kröten? Gelder die nirgends auftauchen i.h.v 400 € und dann noch Gelder die nachweislich über bleiben i.H.v 846 € sind für mich ein Grund um mich aufzuregen

@Vdaci

Das 400 Euro nicht wenig sind, ist richtig. 400 Euro sind für eine kriminelle Person aber zu wenig um sich hier direkt dem Gericht gegenüber strafbar zu machen.

Wenn sie die Verwendung des Geldes des Betreuten nicht belegen kann - ist das Veruntreuung! Sie kann dem Betreuten keine sparsame Lebensführung auferlegen, wenn ausreichend Geld da ist. Sie muss dem Betreuungsgericht u.a. Auskunft über die Verwendung des Geldes in den regelmäßig zu erstellenden Berichten geben.