Gesetzeslage bei Kneipenbesuchen

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Da hilft auch kein "Muttizettel" Dein § 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. Nichtrauchergesetz: Änderung zum 1. Januar 2009

Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 trat folgende Änderung in Kraft :

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Zählt es als Konsum, wenn ich nur drinsitze? (Rauche ja nicht)

Unter 18 Jahren ist es verboten. Da gibt es keine Ausnahme.

Nein.

Ich habe mal den 4. Paragraph im Jugendschutzgesetz gelesen und im ersten Abschnitt steht da doch, dass mir das Betreten mit einer erziehungsbeauftragten Person ( in dem Fall mein Bruder) erlaubt ist, oder verstehe ich das jetzt falsch?

Nein, da geht es um Uhrzeiten, nicht um Raucherkneipen.

Ja aber da steht auch nichts explizites für Raucherkneipen also wie soll ich das jetzt sehen? :D

@sixx12345678

Raucherkneipen sind ein ganz eigenes Konstrukt, die dürfen unter 18 grundsätzlich nicht betreten werden. Ist auch kein Bundes- sondern Landesgesetz, darum steht darüber nichts im JuSchG.

Hast du zufällig einen Link, wo ich über Raucherkneipen etwas nachlesen kann?

Vielen Dank :)

Baden Württemberg :)

@sixx12345678

Jo, da komme ich ursprünglich her. Habe leider keinen Link, aber da ist der Aufenthalt von Minderjährigen ausnahmslos untersagt. Wirte werden mit empfindlichen Strafen "belohnt", wenn dagegen verstoßen wird.

Also deine Eltern sind ja erziehungsberechtigt mit denen darfst du auf jedenfalls.. Ob man das Sorgerecht so einfach übertragen kann weiß ich nicht.. Ruf doch mal bei der Polizei an das mache ich auch immer wenn ich fragen zum Gesetz habe..

es ist verboten.

Das betreten vielleicht, aber sonst nichts.

Wenn ich rein darf, darf ich auch was ab 16 trinken Wäre ja ansonsten total sinnlos