Gesetze für Hauseigentümer -Ruhezeiten-Hausordnung dringend Hilfeeee?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1.
Bei der Nutzung des Balkons dürfen Belange anderer Mieter nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesenliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren. Dazu dürfte wohl der Blick auf saubere Wäsche zweifellos gehören.
Da kann die andere Vermieterin nichts verlangen, auch wenn sie das in ihrem eigenen Haus anders regelt.

2.
Genauso verhält es sich mit ihrer willkürlichen Regelung der Ruhezeiten.

Gesetzliche Regelungen musst du allerdings auch in deinem Haus und bei dir selbst einhalten: Zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ist ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98).

Alles andere kann die Vermieterin für Ihr Eigentum regeln wie sie will, daran musst du dich in deinem Haus nicht halten.

Weise sie einfach darauf hin, dass du die gesetzlichen und meitrechtlichen Vorschriften einhälst und alles andere so regelst, wie du das für richtig hälst und an ihren "Vorschlägen" kein Interesse hast.

HTH

G imager761

wowww danke sehr hilfreich und detailliert danke:D weist du vielleicht paar paragraphen dazu oder quelle möchte das gerne mit dem schreiben als anlage dazu legen?

@ozber2007

1.
Wäsche trocknen auf Balkon und Terrasse ist erlaubt. Das trifft zumindest auf die "kleine Wäsche" und das Aufstellen eines Wäscheständers zu, selbst wenn die Hausordnung "das Trocknen der Wäsche" auf dem Balkon ausdrücklich untersagt (AG Euskirchen, Az. 13 C 663/94). Das gilt sogar für eine fest montierte Wäschestange.

2.
Eine über die Ruhezeiten hinausgehende Reglementierung der Lautstaerke darf sich nur auf besonders schwere und nicht mehr hinnehmbare Störungen beziehen (BGH, 10.09.1098 V ZB 11/98).

Nächtliches Duschen, Nutzung von Staubsaugern, Waschmaschinen o.ä. während der Mittagszeit, Lärm durch normalen Bewegungsdrang von Kindern u. dgl. stellen normale Wohngeräusche dar, die hingenommen werden müssen.

Auch muss sich kein Mieter in seiner Lebensführung beeinträchtigen lassen, weil ein älterer Nachbar oder Schichtarbeiter zu besonderen Zeiten Ruhe beansprucht.

HTH und danke dür die HA

imager761

 

egal ob eigenes haus oder nich ab 22uhr hat ruhe zu sein, ruhe in dem sinne das sich kein mieter/eigentümer gestört fühlt durch zb zu laute musik, garten party ect. so isses in deutschland nun mal auch mittags hat man sich zwischen 13-15uhr dran zu halten

ja das ist es ja sie schreibt einfach mal eine hausordnung und das sie ab 19 Uhr ruhe zeit ist laute musik gibt es sowieso nie sind beide arbeiten und abends ist das kind um 20 Uhr im bett....naja wäre nett wenn jemand mir  paar links oder paragraphen oder so mitteilen könnte:D

@ozber2007

geh einfach mal zum ordnungsamt in deiner stadt die wissen das am besten und können dier auch broschüren mitgeben

was die andere eigentümerin macht, ist sinnlos!

 deine schwester muß sich nicht daran halten

danke,kannst du mir paar links geben oder paragraphen?

5 Jahren ein Haus gekauft, es sind noch 2 Häußer noch im gleichen Hof die jeder benutzen muss in ihre häußer zu kommen

Dann ist Sie Mitglied einer Wohnungseigenrumsgemeinschaft ??? Es gilt die Hausordnung die die Wohnungseigentumsgemeinschaft vereinbart hat.

Wenn nicht dann die des gemeinsamen Hofes im gemeinsamen Hof

Ansonst gilt die Ortssatzung des Gemeinde und am Schluß noch die Nachruhe der BRD

Man ist nach 19 Uhr ruhiger wiel man selber auch Ruhe will. Ich hole dann immer meine Trompete und übe. Dann einigt man sich immer schnell