Gesetze für Hauseigentümer -Ruhezeiten-Hausordnung dringend Hilfeeee?
Hallo,
folgender Fall:
Meine Schwester hat vor 5 Jahren ein Haus gekauft, es sind noch 2 Häußer noch im gleichen Hof die jeder benutzen muss in ihre häußer zu kommen. außer meiner Schwester gehören die 2 Haüßer jemand anderen(in der einen wohnt die eigentümerin und in der 2. ein mieter der Person).
Nun soll bitte nach der anderen Eigentümerin nach keine Wäsche auf ihrem Eigenen Balkon hängen da sie das nicht sehen will. Natürlich gab es eine auseinander setzung. Da es ja das eigentum und besitz meiner Schwester ist. Sie schreibt jetzt eine Hausordnung aus freier hand und schickt es ihr. Da sie ja im gleichen Hof wohnen würden ect. mit angaben wie ruhezeit ab 19Uhr ect...:D Da hätte ja als eigentümerin meine Schwsterauch mal als jugs und dolleri eine Hausordnung erstellen können das darf Sie doch nicht??!
Nun meine Bitte an euch mir die Rechte und gesetzte evtl mit paragraphen für Ruhezeiten, Eigentümer für Häußer Sie hat doch kein Recht in das Privatehaus der anderen Häßer einzumischen nur weil sie im gleichen Hof wohnt oder?
Danke danke im vorraus, hoffe könnt mir helfen..
4 Antworten
1.
Bei der Nutzung des Balkons dürfen Belange anderer Mieter nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesenliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren. Dazu dürfte wohl der Blick auf saubere Wäsche zweifellos gehören.
Da kann die andere Vermieterin nichts verlangen, auch wenn sie das in ihrem eigenen Haus anders regelt.
2.
Genauso verhält es sich mit ihrer willkürlichen Regelung der Ruhezeiten.
Gesetzliche Regelungen musst du allerdings auch in deinem Haus und bei dir selbst einhalten: Zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ist ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98).
Alles andere kann die Vermieterin für Ihr Eigentum regeln wie sie will, daran musst du dich in deinem Haus nicht halten.
Weise sie einfach darauf hin, dass du die gesetzlichen und meitrechtlichen Vorschriften einhälst und alles andere so regelst, wie du das für richtig hälst und an ihren "Vorschlägen" kein Interesse hast.
HTH
G imager761
1.
Wäsche trocknen auf Balkon und Terrasse ist erlaubt. Das trifft zumindest auf die "kleine Wäsche" und das Aufstellen eines Wäscheständers zu, selbst wenn die Hausordnung "das Trocknen der Wäsche" auf dem Balkon ausdrücklich untersagt (AG Euskirchen, Az. 13 C 663/94). Das gilt sogar für eine fest montierte Wäschestange.
2.
Eine über die Ruhezeiten hinausgehende Reglementierung der Lautstaerke darf sich nur auf besonders schwere und nicht mehr hinnehmbare Störungen beziehen (BGH, 10.09.1098 V ZB 11/98).
Nächtliches Duschen, Nutzung von Staubsaugern, Waschmaschinen o.ä. während der Mittagszeit, Lärm durch normalen Bewegungsdrang von Kindern u. dgl. stellen normale Wohngeräusche dar, die hingenommen werden müssen.
Auch muss sich kein Mieter in seiner Lebensführung beeinträchtigen lassen, weil ein älterer Nachbar oder Schichtarbeiter zu besonderen Zeiten Ruhe beansprucht.
HTH und danke dür die HA
imager761
egal ob eigenes haus oder nich ab 22uhr hat ruhe zu sein, ruhe in dem sinne das sich kein mieter/eigentümer gestört fühlt durch zb zu laute musik, garten party ect. so isses in deutschland nun mal auch mittags hat man sich zwischen 13-15uhr dran zu halten
ja das ist es ja sie schreibt einfach mal eine hausordnung und das sie ab 19 Uhr ruhe zeit ist laute musik gibt es sowieso nie sind beide arbeiten und abends ist das kind um 20 Uhr im bett....naja wäre nett wenn jemand mir paar links oder paragraphen oder so mitteilen könnte:D
geh einfach mal zum ordnungsamt in deiner stadt die wissen das am besten und können dier auch broschüren mitgeben
was die andere eigentümerin macht, ist sinnlos!
deine schwester muß sich nicht daran halten
danke,kannst du mir paar links geben oder paragraphen?
5 Jahren ein Haus gekauft, es sind noch 2 Häußer noch im gleichen Hof die jeder benutzen muss in ihre häußer zu kommen
Dann ist Sie Mitglied einer Wohnungseigenrumsgemeinschaft ??? Es gilt die Hausordnung die die Wohnungseigentumsgemeinschaft vereinbart hat.
Wenn nicht dann die des gemeinsamen Hofes im gemeinsamen Hof
Ansonst gilt die Ortssatzung des Gemeinde und am Schluß noch die Nachruhe der BRD
Man ist nach 19 Uhr ruhiger wiel man selber auch Ruhe will. Ich hole dann immer meine Trompete und übe. Dann einigt man sich immer schnell
wowww danke sehr hilfreich und detailliert danke:D weist du vielleicht paar paragraphen dazu oder quelle möchte das gerne mit dem schreiben als anlage dazu legen?