Geselle als Geschäftsführer? mit azubi?

6 Antworten

Schwierige Frage! Mit rechten Dingen geht das alle male NICHT zu. Anscheinend gibt er "alte" Malermeister seinen Titel. Nur so kann dieser Betrieb auch ausbilden.

Als Geselle kann man auch schon besser sein als der Meister, kann, muss aber nicht!!

Das ganze ist sehr undurchsichtig und ich würde eine dreimal rote Ampel empfehlen.
Seriös ist das alles nicht. Ich würde davon abraten!

Fakt ist, die gängige Form eines Meisterbetriebes ist mit Trick 17 ausgehebelt worden. Die Ausbildung kann gut gehen, aber; stirbt der alte Meister, kommt es im Betrieb zu einen großen Regressfall, den der jetzige "Scheinmeister" natürlich von sich weist und auf den Gesellen zeigt? Dann wird es kompliziert, nicht immer kann die Innung oder die Handwerkskammer einen anderen Ausweichbetrieb zur Weiterführung des Lehrverhältnisses nennen. Besser ist es, auf gesetzlicher sauberer Ebene, eine Lehre zu beginnen.

Der Geselle hat genug Arbeit um einen Lehrling einzustellen, also macht er seine Sache gut. Zu deiner Frage geht das mit rechten Dingen zu? Nur soviel weist du was ein Meistertitel kostet? ca. 20000 Euro.

Und wenn der Geselle seinen Beruf als Selbstständiger Handwerker,schon lange genug ausübt darf er gemäss einer Sonderregelung (in Bayern jedenfalls) auch Ausbilden.

Also sei froh das er eine Ausbildungsstelle hat. Und mach dich nicht verrückt die Zeit in der wir leben ist schon verrückt genug.

Durch die Neuordnung der meisterpflichtigen Handwerksberufe gelten Maler und Lackierer als sehr hart an diese Grenze agierender Handwerker. Ein alter Meister kann auch im Rentenalter noch konzession vergeben, das wurde so geregelt mit Ausnahmegenehmigungen und weiteres Papierkram. Auf deiner Frage zurückkommend: es geht sehr wohl mit rechten Dinger zu, dein Enkel kann u.U. mehr und besser lernen, als in einem Meisterbetrieb hart am Rande der Exixtenz. Lernen, Lerninhalte unterrichten zu können, ist nicht ein Privileg eines Maler- und Lackiermeisters, sondern auch bei Gesellen möglich. Ich kenne einen Handwerker, der seit jeher nicht einmal einen Gesellenbrief hat, aber 2 solche Sondergenehmigungen für die Aufrechterhaltung seines Betriebes unter der Berücksichtigung erfolgreicher Jahre bekommen hat... Viel Spaß deinem Enkel, dir wünsc'ich viel Ruhe und alles erdenklich Gute.

 

der chef ist nur geselle dann frage ich mich, ob der chef auch den Ausbildungsvertrag unterschreibt ? Wahrscheinlich der malermeister der Als Chef nach aussen fungiert. Das hat natürlich auch rechtliche aspekte.. also ich würde mich bei der IHK informieren.  Da bist du besser dran. Also wen ich mir vorstelle, deinem enkel passiert etwas während der arbeit, wer haftet, die berufsgenossenschaft wird dann wahrscheinlich nicht zahlen, das arbeitsamt auch nicht. Ich würde mich auf so etwas nicht einlassen. Die IHK hilft deinem enkel auch einen geneigneten Betrieb zu finden.