Wie kann man Geschlecht und Namen in der Geburtsurkunde und anderen offiziellen Dokumente ändern?

4 Antworten

Voraussetzungen: Mindestens ein Jahr im angestrebten Geschlecht gelebt
haben; mindestens 18 Monate Psychotherapie zu diesem Thema hinter sich
gebracht haben; mindestens zwei Gutachten von zwei verschiedenen,
unabhängigen Psychiatern vorweisen können, in denen ausführlich
schriftlich bestätigt wird, dass die Vornamens- und
Personenstandsänderung für Dein weiteres psychisches Wohlergehen
notwendig sind.

Dann mit den entsprechenden Unterlagen beim zuständigen
Familiengericht den Antrag auf Vornamens- und Personenstandsänderung
einreichen. Bei Minderjährigen müssen außerdem beide
Erziehungsberechtigten dafür sein, sonst wird der Antrag abgelehnt.

Die ganze Prozedur, einschließlich "Alltagstest" und Therapie, dauert
ca. zwei Jahre und kostet mehrere tausend Euro. Mit etwas Glück zahlt
die Krankenkasse etwas dazu und es gibt Prozesskostenhilfe.

Eine Vornamens und personenstandsänderung kannst du jederzeit bei dem für dich zuständigen Amtsgericht beantragen. Du brauchst dazu weder irgendeine Operation noch eine therapeutische Behandlung oder eine hormonelle. Deine geschlechtsANGLEICHUNG würde dann im Rahmen einer kurzzeittherapie mit dem zuständigen Therapeuten besprochen werden. Aber die vä/pä kannst du auch jetzt schon beantragen. Einfach beim Amtsgericht anrufen und nachfragen was sie haben wollen. Bei weiteren Fragen, immer her damit. Ich Steck in der vä/pä mitten drin ^^

  • Antragsschreiben
  • Transsexueller Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • (Prozesskostenhilfeantrag mit Belegen)
  • (Bescheinigung über die laufende Psychotherapie, wird nur von manchen Richtern gefordert)

Hier sind noch Beispiele und Tipps: http://tgd.transgender-germany.de/daten/Recht%20und%20Gesetz/Antrag%20auf%20Vornamens-%20und%20Personenstands%C3%A4nderung%20(WORD-Format).doc

Zu regionalen Unterschieden/Erfahrungen, findest du vielleicht auch was in Foren.

Viel Glück!

Eben nicht. Manche Gerichte fordern unterschiedliche Sachen. Kein Richter fordert eine Bescheinigung über die therapie. Und nen translebenslauf wird auch nicht immer gefordert, Bsp das AG in Ffm will keinen.

Hinsichtlich der Namensänderung mußt du dich beim Standesamt erkundigen. Die Geschlechtsumwandlung mußt du mit einem Arzt besprechen.

Dazu braucht es diverse ärztliche/psychologische Gutachten. Wende dich an einen Psychiater oder Psychologen. Nein, für eine Namensänderung muß es keine vollständlige Geschlechtsumwandlung geben, aber die Transsexualität muß diagnostiziert sein. Und eine enstprechende Therapie muß eingeleitet sein.