Geschwister auszahlen

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf jeden Fall muss es notariell aufgesetzt und beglaubigt werden. Bei eventuellen Streitigkeiten können deine Geschwister ansonsten sagen, der privat geschlossene Vertrag sei nicht rechtsgültig. Somit wärst du dann die festgesetzte Summe "erneut" schuldig...

das muss ein Notar machen, weil es um eine Eigentumsüberschreibung im rahmen der vorweggenommenen erbfolge handelt.

Gleiches gilt auch die Auszahlung. Dies können zu lebzeiten nur Deine eltern vornehmen.

also ,besser für alle Beteiligten ist es,wenn man einen Notar hinzuzieht,...wenn sich auch jetzt alle einig sind,...wer weiß wie das später einmal ist,...muß nicht aber kann,ist ja schon zu oft passiert...

nur über einen Notar, evtl. müssen da auch Änderungen im Grundbuch gemacht werden. Auch das übernimmt der Notar.

Sowas würde ich immer über einen Anwalt/Notar machen - sonst fühlt sich früher oder später immer jemand benachteiligt. Spätestens dann, wenn neue Partner ins Spiel kommen!

ojaaaa,....wie wahr!

Was möchtest Du wissen?