Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Messung

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Die Überschreitung der Geschwindigkeit wurde mit Hilfe einer Schätzung festgestellt. Auch die Schätzung ist eine Methode zur Ermittlung von unterschiedlichen Mengen, wie hier die Ermittlung der ungefähren Geschwindigkeit eines Kfz im Straßenverkehr. Dennoch sehr subjektiv. Die Genauigkeit des durch Schätzung ermittelten Wertes hängt von vielen Faktoren ab: Beispielsweise die Erfahrung der schätzenden Personen, ob es eine oder mehrere Personen als Schätzer waren, ob das hinterherfahrende Auto über eine längere Wegstrecke den selben Abstand eingehalten hat, welche Abweichung der Tacho des Polizeiautos hat, wie der Polizist in seiner Wahrnehmung an diesem Tag drauf war und so weiter. Erst wenn all die vielen Faktoren geklärt sind, dann läßt sich ungefähr die zugrunde zu legende Geschwindigkeit bestimmen. Jedem Faktor, der den zugrunde zu legenden gefahrenen Wert beeinflußt, muß eine bestimmte Genauigkeit zugeordnet werden. Das beinhaltet eine technische, eine medizinisch-psychologische, eine mathematische Bewertung, eine rechtliche Würdigung usw. Erst hiervon ausgehend kann auch die zu gewährende Toleranz bestimmt werden. Es gibt auch bestimmte Erfahrungswerte für die anzusetzende Geschwindigkeit und die zu gewährende Toleranz, die aber in jedem einzelnen Fall überprüft werden müssen. Mit 0815 ist hier nichts zu machen. Sonst brauchte man keine Messgeräte und keine Fotodokumentation und der Willkür wären Tür und Tor geöffnet. Der Polizist mag ja Recht haben, aber vielleicht hat er sich auch getäuscht? Technisch ist es so, wie ich das beschrieben habe.Die Geschwindigkeit kann so oder so gewesen sein und die Toleranz demenstprechend 20% oder 50%. Aber vielleicht gibt es dazu auch bereits feststehende richterliche Aussagen. RadarRat

Es heisst "Toleranz" (mit einem "l").

Die Polizei darf Geschwindigkeit schätzen - dann wird von der vorgeworfenen Geschwindigkeit eben diese erhöhte Toleranz abgezogen.

Im Strafbefehl (oder was da eben kommt) steht dann folgendes:

Sehre geehrter Herr xxx,

Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie am xx.Februar um soundsoviel Uhr auf der Staatsstrasse 4711 folgende Ordnungswidrigkeit (Straftat evtl.) begangen haben:

Festgestellte Geschwindigkeit: 140 km/h

  • Toleranz 20% = 28 km/h

vorgeworfene Geschwindigkeit 112 km/h

Und dann kommt es eben darauf an, welche Beschränkung dort gegolten hat. Wenn 100 km/h, ist das wirklich nicht schlimm.

Danke für die beruhigende Antwort. War außerhalb und somit 100 erlaubt. Solange ich nicht in die Punkte komme, akzeptiere ich alles. 😃😃 hab nämlich schon 8 und den letzten bekommen am 10.03.2010. Die sollten dann wohl gelöscht werden im März, wenn eben nicht noch was dazu kommt.

@Insobernd

112 ist Verwarnbereich, Vorsatz unterstellen dürfte in Anbetracht des Betrags auch ausfallen, also gibts maximal ein Knöllchen. Wobei das für die Polizei hier auch besser so ist, weil der Kunde eine Verwarnung meisten bezahlen wird ohne dass zu Stellungnahmen des Rechtsanwalts und nachfolgend einem Einspruch kommen wird, womöglich flankiert von einer Dienstaufsichtsbeschwerde.