Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 42 km/h ?

Bußgeldbescheid - (Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld)

5 Antworten

Bedeutet so viel wie.: Sie sind schon öfter zu schnell gefahren, daher wird es diesmal Richtig teuer.

Mülheim. Ob die Bundesregierung nun, wie berichtet, die Bußgelder künftig erhöhen wird oder nicht: Wer einen Verkehrsverstoß begeht und dabei erwischt wird, zahlt heute schon manchmal mehr, als der Bußgeldkatalog vorsieht.

Denn mit Bußgeldern sollen Verkehrssünden, die einmalig und

fahrlässig begangen wurden, geahndet werden. Bei „Wiederholungstätern“ sind heute schon Zuschläge auf die Regelbuße möglich, erläutert Bernd Otto, stellv. Leiter des Ordnungsamtes. Das Bußgeld kann angemessen

erhöht werden, wenn man von einem Vorsatz ausgehen muss – also etwa dann, wenn ein unbelehrbarer Autofahrer kurz hintereinander mehrmals mit dem Handy am Ohr erwischt wird. Das dürfte teurer werden als die üblichen 40 €.

Auch, wenn es Voreintragungen in der Flensburger

Verkehrssünderkartei gibt, etwa für notorische Raser, ist ein Zuschlag möglich. „Es gibt aber keine Vorschrift, die die Höhe der der Zuschläge festlegt“, betont Otto. Mülheim erhöhe auch nicht „mathematisch“, was also hieße, soundso viel Prozent Zuschlag bei der x-ten Wiederholung des Verkehrsverstoßes. Welche Erhöhung angemessen ist, liege im Ermessen des Sachbearbeiters in der Bußgeldstelle. „Wir müssen“. erläutert der stellvertretende Amtsleiter, „den Einzelfall behandeln.“

Der Bußgeldkatalog gelte zwar bundesweit einheitlich, was allerdingsals angemessene Erhöhung angesehen wird, könne von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. „Die Fälle“, meint Bernd Otto, „sind ja auch nie identisch.“ Im Ermessen des Sachbearbeiters

Es fließe etwa bei einer Entscheidung mit ein, wie kurz

hintereinander jemand aufgefallen sei, ob es zuvor gleichwertige

Verstöße gab und wie schwer sie waren. Konkrete Zahlen hat das

Ordnungsamt nicht parat, allerdings Einschätzungen. Eine Erhöhung des Regelbußgeldes, weil ein vorsätzliches Handeln zugrunde gelegt wird, komme „sehr selten“ vor, sagt Otto. Wer einmal für das Handy am Ohr 40 € bezahlt hat, dürfte sich wohl eher eine Freisprechanlage kaufen, als das Risiko, erneut zu zahlen, einzugehen. „Aber eine Bußgelderhöhung aufgrund von Voreintragungen erfolgt sehr häufig.“

http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/hoeheres-bussgeld-ist-moeglich-id7281685.html#plx2116127467

Dann haste wohl schon öfter Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen.

Müsstest Du doch wissen welche das waren.

Nun sinds wohl schon so viele, dass das Bußgeld erheblich erhöht wurde.

Da es nicht das erste Mal war, wurde die Geldbuße erhöht. So weit ist das klar. Allerdings, dass die Erhöhung soooo groß ausfällt, das sieht mir eher mal nach einem Tippfehler soder ähnlichem aus. 240€, damit hätte ich bei einer Erhönung gerechnet.

So sehe ich das auch.
Normal ist in etwa eine Verdopplung.

Wichtig: fristgerecht Einspruch gegen die Höhe des Bußgeldes einlegen, sonst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Da ist dem Beamten wohl ein Fehler unterlaufen , denn nach § 17 OWIG kann man nur eine Geldbuße von Max. 1000 Euro verhängen , wenn keine Wirtschaftlichen Vorteile geschaffen wurden .

Du solltest unbedingt Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen ! 

Hallo,

ich bin heute zufällig auf die Frage gestoßen und es würde mich interessieren, was daraus geworden ist.

Wieviel musstest du schlussendlich bezahlen?

Viele Grüße

Michael