Geschwindigkeitsindex PKW-Reifen - darf ich höher gehen als im Fahrzeugschein agegeben?

6 Antworten

In Deinem Fahrzeugschein steht nur die Mindestanforderung, Du darfst immer einen Reifen verwenden, dessen Geschwindigkeitsindex höher ist. Für den Tragfähigkeitsindex gilt das entsprechend.

Sein einigen Jahren ist noch noch nicht mal die Eintragung aus dem Fahrzeugschein bindend, es reichen die TECHNISCH erforderlichen Indices aus. (ETRTO)

Oft hat man z.B. einen "H-Reifen" eingetragen, obwohl der Wagen nur 190km in Feld T eingetragen hat, dann darf auch ein "T-Reifen" gefahren werden.

Bei Winterreifen geht sogar noch weniger, wenn ein entsprechender Hinweis Aufkleber angebracht wird.

Für den Lastindex gilt das entsprechend.

Beispiel:  Im Schein steht 88H, technisch würde aber auch 86T reichen, dann darf man auch 86T fahren obwohl es anders eingetragen ist.

Um aber Ärger mit den unwissenden Kontrollbehörden (die Regelung kennen eben nicht alle oder die Beamten sind sich nicht sicher) zu vermeiden, kannst Du Dir bei TÜV / DEKRA eine Liste bezogen auf die Serienbereifung Deines afhrzueges holen (DEKRA gibt es kostenlos ab), darauf stehen dann ALLE Rad- / Reifenkombinationen die in der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges genehmigt sind und als Zusatzangabe eben der Mindest- Last- und Geschwindigkeitsindex.

In den nächsten Jahren wird das Problem geringer, weil bei Neufahrzuegen jetzt immer der Mindestindex eingetragen ist. Die o.g. Regelung, daß der Verwendbare LI oder GI geringer sein darf, betrifft demnach fast nur ältere Fahrzeuge.

Der Geschwindikeitsindex auf dem Reifen darf höher sein als die max. Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Wenn der Geschwindigkeitsindex des Reifens niedriger liegt, muß im Blickfeld des Fahrer eine entsprechende Kennzeichnung angebracht werden, die die maximale Höchstgeschwindigkeit angibt.

Hallo!

  • Höher darfst du immer gehen.
  • Niedriger nur bei Winterreifen mit entsprechendem Hinweis am Armaturenbrett (Aufkleber).

LG Bernd

Ja darfst du. Eine höhere Klasse geht immer.