Geschützte Namen und Marken, gibt es ein Register zum nachschauen?

4 Antworten

Sobald eine Verwechslungsgefähr besteht, kann es Ärger geben. Zum Beispiel verklagt die Telekom regelmäßig Unternehmen (sogar branchenfremde!) wenn diese das Telekom-Pink im Namen oder Logo haben. Sie haben sich die Farbe(!) tatsächlich Schutzen lassen.

Bei Schlag den Raåb und Schlag den Hans, ist es etwas schwieriger. Aber es ist nicht auszuschliessen, dass eine Unterlassungsklage am Tag der Veranstaltung bei dir einfliegt - und dann war's das mit der Veranstaltung!

Du kannst telefonisch über eingetragene oder geschützte Marken beim Patentamt Auskunft erhalten, sofern es nicht zu viele Anfragen auf einmal sind.

  1. Die Telekom hat sich Magenta schützen lassen und nicht Pink.
  2. Wenn etwas kommt dann ist es eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in Form einer Abmahnung. Die Idee hinter den frei zugänglichen Registern ist es unsinnige Belastung der Gerichte zu vermeiden, wer wegen sowas direkt zum Gericht rennt bekommt da erstmal ordentlich was zu hören.
@hankor

Nicht wenn es sich um eine einmalige Veranstaltung handelt. Da kann sehr wohl im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erlangt werden.

@Swiftsoul

Freilich kann man das, es ist nur keine sonderlich gute Idee. Ohne vorherige Abmahnung ist gerade im klein- und mittelständischen Bereich die Gefahr der Unterwerfung groß. Insofern ist es im Normalfall bedeutend kosteneffektiver den "normalen" Weg zu gehen, anstatt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

@hankor

Stimmt! Aber ich hatte mal einen Rechtsstreit mit einer großen Telefongesellschaft, es ging um 24,78.- EUR. Durch Mahngebühren und Rechtsanwaltskosten künstlich auf über 150.- EUR gezogen. Bei Gericht haben die tatsächlich eine 128-seitige Klageschrift eingereicht! Wegen 24,78.- EUR! Verloren haben sie trotzdem, was auch von vornherein absolut klar war, selbst für einen Laien wie mich. Warum haben sie es trotzdem getan? Wegen des Geldes bestimmt nicht, einfach aus Prinzip. Völlig sinnlos.

Blockwart hat Dir schon den Tipp gegeben, wo Du eingetragene Marken und Namen suchen kannst. Aber das alleine reicht natürlich nicht. Nicht nur mit dem Eintrag ins Register dort erwirbt man Rechte, sondern auch mit der Nutzung. Bei Buchtiteln oder Fernsehserien ist das komplizierter. Eine Sendung mit "Schlag den Hans" wird es nicht geben dürfen. "Gute Nachbarn, schlechte Nachbarn" wurde z.B. auch gekippt. Aber für andere Dinge könnte der Titel verwendbar sein.

Über geschützte Marken und Namen kann man sich hier ganz gut informieren:

Was du suchst ist das deutsche Patent- und Markenamt, zu finden ist deren suche hier: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche

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"Schlag den R*ab" ist z.B. als Wort und als Bildmarke geschützt, ob eine Veranstaltung "Schlag den Hans" heißen kann ist damit allerdings noch lange nicht beantwortet. Hier kommt es immer auf den konkreten Einzefall an, je größer jedoch die Übereinstimmungen desto wahrscheinlicher ist eine Abmahnberechtigung.

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Würdest du z.b. eine Fernsehsendung produzieren wollen, die sich nur im Namen "Hans" von "Schlag den R*ab" unterscheidet wäre eine Abmahnberechtigung wohl zu bejahen. Stellst du hingegen auf einem Rummel einen "Hau den Lukas" auf und nennst ihn "Schlag den Hans" musst du dir bedeutend weniger sorgen machen. (Zum ersten Beispiel sei noch erwähnt, dass der Schutz von Fernsehshowformaten rechtlich höchst umstritten ist und mit dem Markenrecht an sich nichts zu tun hat.)

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P.S. Welcher übereifrige Praktikant hat denn den Namen einer Person des öffentlichen Interesses geblockt?