Geschirrspüler kaputt - zahlt Privathaftpflicht
Hallo! Ich habe vergessen das Wasser aufzudrehen, als ich den Geschirrspüler angeschaltet habe. Deswegen ist der Heizstab durchgebrannt und das Ding ist kaputt. Reparatur lohnt nicht. Der Geschirrspüler gehört den Vermietern. Zahlt das dann meine Privathaftpflicht? Oder zählt das zu den nichtversicherten Elektrogeräten? Oder muss ich die Geschichte einfach anders formulieren? Danke für eure Antworten!
7 Antworten
Es war dein Fehler. Für deine eigene Fahrlässigkeit kannst du niemand in die Zahlpflicht nehmen. Über eine andere Formulierung würde ich gar nicht nachdemken, denn das wäre Versicherungsbetrug. Am besten ab jetzt das Geschirr auf die altmodische Art von Hand spülen.
Dies solltest Du mit Deinem Versicherungsagenten besprechen. Der Leistungsumfang der Haftpflichtversicherungen ist nicht bei allen gleich.
Vielleicht müsstest "dafür" stigen Beitrag extra bezahlen (wie bei Brillen)...?
LG
genug quatsch geschrieben,versicherungsvertrag lesen,haftpflicht zahlt schäden die man anderen aus versehen zufügt,keine eigenschäden,da bräucht sie eine vollkasko für sich selbst und dummheit lässt sich nicht versichern,gilt auch für geliehene sachen
Nein, wenn es Dein eigener Geschirrspüler ist, zahlt Deine PV nicht.. wäre ja noch schöner…
Er schreibt doch, dass der Spüler seinen Vermietern gehört ...
Eigentlich zahlt die Vers. auch nicht bei Dingen in selbst angemieteten Wohnungen. Vielleicht sind sie kulant, aber VERSICHERUNGSBETRUG lohnt sich nicht…
wenn es dein eigener ist zahlt sie nicht
wäre ja noch schöner
Er schreibt doch, dass der Spüler den Vermietern gehört ...