Geschenktes Handy zurück geben

10 Antworten

Wenn Du weiterhin ein, mindestens neutrales Verhältnis haben möchtest, gib es zurück und Du hast Deine Ruhe.

Andrea2009  11.03.2014, 07:20

Das kann man nicht voraussetzen! Manche Leute denken dann: "Okay, der hat nachgegeben, jetzt geht´s erst richtig los!" Dann wird er als "Weichei" gehandelt und gemobbt... leider.

Zyogen  11.03.2014, 08:23
@Andrea2009

Dann wird er als "Weichei" gehandelt und gemobbt... leider.

Von wem? Von einer Tante dritten Grades? Die kann niemanden mobben, wenn man die Beziehung zu ihr beendet.

Havege  13.03.2014, 00:01
@Zyogen

Ach du kennst also die betroffene Familie ?

Ist das Handy an den Vertrag gekoppelt? Sprich, wird es über den Vertrag mit ab bezahlt?

Dann gehört es rechtlich demjenigen, der den Vertrag monatlich zahlt. Genauer gesagt: Bis zur vollständigen Bezahlung (meist über 24 Monate) liegt das Eigentum bei dem Vertragsanbieter, der Nutzer hat das Besitz- und Nutzungsrecht (solange er zahlt).

Zahlst DU den Vertrag, hat sie keine Forderungen zu stellen.

Zahlt SIE den Vertrag, dann gib das Gerät GEGEN QUITTUNG an sie zurück.

Havege  11.03.2014, 07:48
Dann gehört es rechtlich demjenigen, der den Vertrag monatlich zahlt.

Nein gehört es nicht, diese Person hat das Handy nämlich verschenkt.

Bis zur vollständigen Bezahlung (meist über 24 Monate) liegt das Eigentum bei dem Vertragsanbieter, der Nutzer hat das Besitz- und Nutzungsrecht (solange er zahlt).

Falsch, das wäre bei einer Ratenzahlung der Fall. Bei einem Handyvertrag aber geht das Handy direkt in das Eigentum des Vertragsinhabers über. Deswegen können Mobilfunkanbieter ein Handy auch nicht zurück verlangen wenn man seinen Vertrag nicht mehr bezahlt.

Zahlt SIE den Vertrag, dann gib das Gerät GEGEN QUITTUNG an sie zurück.

Das Handy ist sein Eigentum durch die Schenkung.

Nein, musst du nicht. Aber falls dieser Fall ins Gericht geht, brauchst du Zeugen oder einen Vertrag, der belegt, dass sie dir das Handy geschenkt hat.

Aus Stolz könntest du es zurückgeben und so tun, als hättest du ein viel besseres Handy gekauft und jemanden gefunden, der viel besser als die Tante ist. Ist natürlich feindselig und stur, aber es kommt ja immer darauf an, was passiert ist.

Nein, geschenkt ist geschenkt

Wenn die Tante das Pflegschaftsverhältnis nicht mehr hat, muss jemand anderes es übernehmen, denn du bist noch minderjährig. Das heißt, alle Forderungen der Tante, die nicht mehr deine gesetzliche Vetreterin ist, sind an den aktuellen gesetzlichen Vertreter zu richten, das ist dann wohl jemand vom Jugendamt. . Du bist minderjährig und kannst ein Willenserklärung wie Rückübereignung eines Mobiltelefons , wie ich lese ja auch noch mit Vertrag , gar nicht wirksam vornehmen.

Teile der Tante mit, sie möge sich mit allen Forderungen an deinen gesetzlichen Vertreter wenden. Du wirst sehen dann ist Ruhe. Mehr Sorgen macht mir die weitere Zahlung des Vertrages. Wenn das bisher per Lastschrift von einem Konto der Tante mit dem Pflegegeld bezahlt wurde, hat es damit ja jetzt wohl ein Ende. Bitte lass klären, wie der Vertrag weiter bedient werden soll, damit keine Schulden auflaufen. Alles Gute für dich.