Geschenk Päckchen beim Zoll - Wert Ermittlung?
Hallo,
eine Freundin aus Asien hat mir ein Päckchen mit 3 Musik Alben geschickt. Sie hat auf das Paket geschrieben, dass es ein "Gift" ist mit einem Wert von 40€. Das Paket ist nun natürlich beim Zoll hängen geblieben. Eine Rechnung gibt es nicht... ist ja ein Geschenk. Im Internet wird erwähnt, dass der Zoll dann den Wert der Ware schätzt und man anhand dessen dann Steuern zahlen muss oder eben nicht. Aber wie schätzt der Zoll diesen Wert? Diese Alben sind nicht in Deutschland erhältlich (ohne dass man aus den USA oder Asien importieren müsste) und auch so nicht leicht zu finden, da die Künstler eher unbekannt sind. Neu haben die ursprünglich nur so 9€ das Stück gekostet, aber es gibt natürlich ein paar Leute, die sie jetzt für deutlich mehr verkaufen....
Ich würde nur gerne wissen, wie der Zoll dann den Preis recherchiert und festlegt, damit mich dann beim Abholen des Päckchens nicht der Schlag trifft xD
1 Antwort
lass' Dir von Deiner Freundin eine Proforma-Rechnung erstellen und per E-Mail zusenden.
Die sieht wie eine normale Rechnung aus, allerdings steht eben "Proforma-invoice" oben drauf, außerdem:
- Ihre Adresse als "shipper"
- Deine Adresse als "consignee"
- die Angabe "3 audio CDs"
- der Wert
- und die Angabe "Gift - no commercial value - for customs purpose only"
Das legst Du dann beim Zoll vor, musst nix zahlen und bekommst das Päckchen übergeben.
Geschenksendungen unter 45 EUR sind abgabenfrei.
Aber nicht, wenn er die 40 einträgt zzgl. Versandkosten..
ob eine Ware steuer- oder zollpflichtig ist, hängt vom Warenwert (excl. Versandkosten, sofern separat ausgewiesen) ab.
Für die Höhe der fälligen Steuern und Zölle ist in der Tat der Wert incl. Versandkosten ausschlaggeben.
Beispiel:
Warenwert 44 EUR, Versandkosten 10 EUR = abgabenfrei
Warenwert 46 EUR, Versandkosten 10 EUR = 10,64 EUR EUST (19% von 56 EUR)
ich mach sowas beruflich... ;-)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe heute morgen mal beim Zoll angerufen und hatte da einen recht streng klingenden Herrn am Apparat...
Der meinte zu mir, dass ich im Falle eines Geschenkes, nichts mitbringen solle, da sie dort selbst beim Zoll den Wert des Geschenks ermitteln werden, da sie für JEDES (und er betonte dieses "jedes" ziemlich deutlich) Produkt auf der Welt einen Preis ermitteln können.
Soll beim Wert in die Proforma-Rechnung nun der Wert, für den meine Freundin die CDs ursprünglich mal gekauft hat(ungefähr 10$ pro Stück)?
Ich habe ein wenig Sorge, dass der Zoll dann doch auf eigene Faust los sucht und einen viel höheren Wert ermittelt. Auf ebay wird z.B. momentan eine der CDs für satte 170$ angeboten, während man auf anderen Seiten den Ursprungs-Preis von 10$ sieht, jedoch mit der Info "out of stock".
Ich will nur verhindern, dass ich da dann vielleicht mit einer Proforma-Rechnung auftauche mit einem Wert von ~40$ und dann ermittelt der Zoll einen höheren Wert und unterstellt mir dann eine Straftat oder Sonstiges :(
Falls Deine Freundin noch die Rechnungen hat, soll sie die einscannen und Dir schicken.
Ansonsten soll sie einfach auf die Proforma-Rechnung draufschreiben "used audio CDs" (sofern sie nicht originalverpackt sind)
Ok, dann sage ich ihr, dass sie mir die Rechnung als pdf und eine Proforma schicken soll. Wenn ich das dann ausdrucke, müsste das ja reichen oder?
Vielen Dank! :)
ja, das reicht.
Zahlen muss er trotzdem die 19% EUST, wenn er über 22€ ist