Geschätzter Zählerstand bei Stromanmeldung?

8 Antworten

Ich bin kein Rechtsexperte, hier nur meine Meinung:

Betrug ist es sicher nicht. Betrug beinhaltet den Vorsatz, der ist bei dir nicht gegeben. Es war ein Fehler / Irrtum!
(Auf Formularen muss man deswegen auch oft "nur" bestätigen, alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt zu haben, weil Fehler eben basieren können)

Ich glaube auch nicht, dass du Schwierigkeiten mit dem Anbieter bekommst - wer würde den einen Kunden "bestrafen", der freiwillig mehr zahlt, als er müsste? Das wäre nicht nur wirtschaftlicher Blödsinn, sondern auch ganz schlecht fürs Image!

Mein Tipp:
Ruf den Anbieter an, erkläre den Vorfall und frage, wie es weiter geht und ob von deiner Seite her Aktionen nötig sind!

Hallo ,

zunächst einmal vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten.

Der Vormieter hatte den Vertrag nicht gekündigt. Dieser lief also noch. Ich habe dann aber den höheren angegeben weil ich ja Strom verbrauchte. Und bat den Versorger um eine Zwischenabrechnung damit der Vormieter entlastet ist.

Und ja, ich verbrauche in der Tat sehr wenig Strom in dieser Wohnung. Wer es gelesen hat sollte auch gesehen haben das ich sehr selten dort bin. Es ist nur eine kleine Einraumwohnung die meinem Freund und mir nur als Ferienwohnung dient in der Nähe meiner Mutter.

Und zur Anmeldung fahre ich sicher nicht knappe 750 Kilometer nur um mal eben dort etwas ab zu lesen.

Und nein, nicht in einem Jahr 95 Kw/h, sondern in ca 8 Monaten. Bis zum Jahresende hätte ich diese eventuell verbraucht oder mehr ....

Um es kurz zu machen. Ich habe in der Zwischenzeit mit dem Energieversorger telefoniert. Soll ein kurzes Anschreiben fertig machen in dem ich es nocheinmal so erläutere. Die junge Dame am Telefon meinte ich brauche mir keine Sorgen zu machen. Es würde dann korrigiert werden und der Fall hat sich damit erledigt. Da es sich um einen Ablesedienst handelt soll ich dieses Schreiben dem überreichen mit dem Hinweis auf das Telefonat beim Anbieter.

Also nochmal Danke für die sachlichen Hinweise.

LG

Laura

... und wer bezahlt die Lücke?

Das wird also nichts, wetten?

Kein Netzbetreiber verzichtet auf seine Einnahmen für Erfassungsgeräte etc..

lauradewool 
Fragesteller
 25.07.2016, 09:16

Die Lücke wurde doch bereits durch eine Zwischenabrechnung bezahlt ... aber eben mit mehr als hätte es sein müssen.

schleudermaxe  25.07.2016, 09:21
@lauradewool

... nun verstehe ich gar nichts mehr. Die haben keine Zählerstände vom Einzug, rechnen aber ab und schicken sogar eine Zwischenrechnung?

Du solltest Dir da keine großen Gedanken machen. Betrug bzw. ein Betrugsversuch wäre es gewesen, wenn Du einen wesentlich niedrigern Verbrauch vorgetäusct hättest.

In diesem Fall nimm das Recht auf Irrtum für Dich in Anspruch.

In der Regel wird der monatliche Abschlag nach der Jahresablesung neu festgesetzt und ein Guthaben, das durch Überzahlungen entstanden ist, ausgezahlt oder auf Wunsch verrechnet.

Du hast sehr viel Text geschrieben, aber verstanden habe ich es nicht wirklich. Vor allem habe ich nicht verstanden, was du denn geschätzt hast, und warum du bei Anmeldung nicht den Zählerstand bei Übernahme angegeben hast.

Habe ich aber soviel richtig verstanden, dass du in einem Jahr nicht einmal 95 kWh verbraucht hast?