Geschäftspartnerschaft ..... Wie?

3 Antworten

Bei Projekten, die mind. 1 Jahr dauern:

ich empfehle euch,

  • bei wenig Eigenkapitaleinsatz eine UG (kleine GmbH) zu gründen. Schon mit der Einzahlung von 1 € ist es möglich. Vom Jahresgewinn sind mind. 25% zurückzulegen und zwar solange, bis 25.000 € erreicht sind.
  • bei vorhandenem Eigenkapital von mind. 12.500 € ( = 50%) würde ich sofort eine GmbH gründen.

In allen Fällen ist ein Notar/Rechtsanwalt einzuschalten. Gerade hinsichtlich der möglichen Risiken und ihre Verteilung auf die Gesellschafter ist dies auch empfehlenswert.

Gründungskosten: ca. 600 € - 1.500 € Notar/Rechtsanwalt + Eintragungskosten bei Gericht.

Bei kleinen Projekten, die z.B. nur 1-2 Monate dauern, die auch nicht mit hohen Kosten/Risiken einhergehen, würden ggf. Verträge zwischen den Einzelunternehmen ausreichen können. Diese Verträge sollten dann mindestens beinhalten:

  • Konkrete Projektbeschreibung
  • Ziel des Projektes
  • Risiken des Projektes (z.B. Kunden zahlen nicht; Wer soll klagen dürfen? Wer trägt die Kosten einer Klage, die bei Gericht nicht zum erwünschten Erfolg führte? Wer darf einen Vergleich vorschlagen/annehmen?)
  • Kosten des Projektes und Kostenverteilung (Rechnungslegung)
  • Rechnungslegung, Fälligkeiten für Zahlungen untereinander
  • Verteilung der Folgen, wenn ein Risiko eintritt (Haftung)
  • Haftung für Gewährleistung / Schäden nach Abschluß des Projektes
  • wer verwaltet das Projekt? ( = z.B.wegen Anschrift für Projektkunden)

auch hierfür sollte ein Fachanwalt (Handelsrecht/Unternehmensrecht) eingeschaltet werden. Sicher ist sicher. Es entfallen lediglich Kosten der Gründung bei der UG oder bei der GmbH.

kmxde24 
Fragesteller
 29.01.2019, 14:25

Vielen Dank für Ihre support

Wir haben auch über diese Option nachgedacht, UG oder GmbH zu gründen

Ihr solltet euch beraten und den Vertrag von einem Anwalt aufsetzen lassen. Hier zu sparen kann euch teuer zu stehen kommen.

Eine 50/550-Basis ergibt doch garkeinen Sinn! Jeder hat sein Aufgabengebiet und je nach Auftrag hat der eine mehr zu tun als der andere.

Ich würde da eher einen Kooperationsvertrag aufsetzen und die Auszahlung nach Aufwand abrechnen.

In diesem Fall könnte Ihr auch Eure Geschäftsform am Anfang auch behalten.