Geschäftsleasing nach Laufzeitende Privat übernehmen?

3 Antworten

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Natürlich geht das.
Das Leasing läuft aus und ist somit raus aus dem Betrieb. 

Welches Auto Du privat nutzt und woher es kommt, ist vollkommen irrelevant.
Du kannst es dem Leasinggeber doch einfach zum kalkulierten Restwert abnehmen und fertig.

Vielen lieben Dank!

Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins neue kommende Jahr!

das ist problematisch. oft wird ja eine verhältnismäßig hohe rate und ein geringer restwert angesetzt. damit ist das fahrzeug nach laufzeitende günstiger als der marktwert. deshalb ist das von dir angefragte modell steuerlich nicht möglich.

@firmensitz

'Steuerlich nicht möglich' ist falsch. Kein Finanzamt kann einem die Quelle des Fahrzeuges vorschreiben, welches künftig privat genutzt werden soll.

Das Fahrzeug hat nach dem Auslauf des Leasingvertrages einen kalkulierten Restwert. Zu diesem kann der Leasingnehmer das Fahrzeug übernehmen (Vorkaufsrecht). Die Leasinggesellschaft kann dasselbe Auto aber auch für 10000 Euro mehr oder für 20000 weniger verkaufen, an wen immer sie möchte. 
Natürlich kann die Fa. jetzt ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. meinetwegen beträgt der Restwert des 3 Jahre alten Mercedes nur 5000 Euro. Diese zahlt die Firma, welche das Auto für 5100 verkauft. Und den Restwert belege ich dem Finanzamt - sofern es sich dafür überhaupt interessieren sollte - in Form eines Ankaufangebotes eines Händlers. Wie hoch dieser Wert sein soll, das kann man ihm ja mitteilen.

Oder der Restwert wird direkt aus dem Privatvermögen gezahlt. Zack, fertig, Halterwechsel.

@MEGAMORPH

Ein Vorkaufsrecht gibt es beim Leasing nicht (auch wenn es inoffiziell gerne mit dem Kunden vereinbart wird), denn dann würde es sich um eine verdeckte Finanzierung handeln und die steuerlichen Vorteile des Leasings wären futsch.

Natürlich ist es möglich, ein Fahrzeug aus dem Geschäftsleasing privat zu kaufen. Allerdings entscheidet ausschließlich der Leasinggeber, an wen er das Auto am Ende der Laufzeit verkaufen möchte. Wenn das Auto also an den Händler zurückgegeben wurde (bzw. dieser Termin demnächst ansteht), kann man das Interesse daran bekunden. Der Händler - sofern er überhaupt mit der Leasinggesellschaft einen Kauf vereinbart hat, sonst musst du dich direkt an die Leasing wenden - kalkuliert dann den Preis und bietet dir das Auto an. Wenn das Auto aber ein typisches Außendienstfahrzeug ist, also sehr viele Kilometer gefahren wurde, dann wird der Händler das Auto nicht unbedingt an eine Privatperson verkaufen. Stichwort: Gewährleistung.

Ein Recht auf den Kauf hast du nicht. Viele Händler freuen sich aber, wenn sie das Auto sofort wieder los sind, weil sie dann schnell das Geld verdient haben und kaum Arbeit. Du wirst aber einen marktüblichen Preis bezahlen müssen, weil der Händler auch kein Geld zu verschenken hat, oder anders gesagt: Wenn er weiß, dass er bei jemand anderem deutlich mehr Geld bekommt, wird er es dir nicht verkaufen.

Kurz: den Händler ansprechen und nachfragen!

Das Fahrzeug geht nach Laufzeitende erst mal zurück an das verkaufende Autohaus. Von diesem kannst du es dann privat kaufen. Hat steuerlich keinerlei Auswirkungen. Die Autohäuser haben i.d.R. eine Rücknahmeverpflichtung gegenüber der Leasinggesellschaft.

Das Auto steht nach dem Ende des Leasings vielleicht bei dem Autohändler, bei dem es abgegeben wurde. Aber dieser Händler ist in der Regel nicht der Eigentümer des Fahrzeuges und kann gar nichts verkaufen. 
Eigentümer ist in der Regel die Leasinggesellschaft. Der Händler wird evtl. zwischen dem Käufer und der Leasinggeber vermitteln.

@MEGAMORPH

Was hast du denn an "Rücknahmeverpflichtung" nicht verstanden ? Der Händler MUSS das Auto von der Leasinggesellschaft zum vereinbarten Restwert kaufen und kann es dann weiter verkaufen.