Gesamte Betriebskosten der Wohngemeinschaft absetzen, wenn rest nicht will?

4 Antworten

Maßgeblich sind immer nur Deine Aufwendungen, also 50%.

Meinst du wegen doppelter Haushaltsführung? Falls ja:

(1) Freundin im Sinne von Partnerschaft? (2) Oder Freundin im Sinne von Kumpel?

Wenn ersteres (1) ja:
- gibt es woanders einen Partner im Sinne von Ehe/eingetragener Lebenspartnerschaft? Wenn auch ja: Dann dürfte es gehen. Wenn nein, dann nicht.

Wenn zweites (2) zutrifft (Kumpel): dürfte gehen

Wenn zu erster Frage nein: Aus welchem Grund sollte es ansetzbar sein?

Bezüglich der Höhe: du kannst nur das ansetzen, was du selbst bezahlst. Es sei denn Geschenk oder abgekürzter Zahlungsweg.

Selbstverständlich müssen die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung vorliegen.

Wenn ihr Miete und Nebenkosten anteilig zahlt, dann kannst du nur 50 % absetzen, kommt halt drauf an, von welchem Konto es abgebucht wird, nur was von deinem Konto abgeht, kannst du auch absetzen. Du musst ja nachweisen, dass es von deinem Konto abgegangen ist. 

Neben-/Betriebskosten können gar nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Lediglich  haushaltsnahe Dienstleistungen. Und das sind nur die Lohnkosten des z. B. Hausmeisters oder der Putze.. Die sind aus der BK-Abrechnung aber nicht ersichtlich.

Dazu muß Dir der Vermieter eine gesonderte Bescheinigung ausstellen.

also aus den Jahresabrechnungen ist das sehr wohl ersichtlich, bei allen, die ich gesehen habe, war das der Fall. Und ich habe diese Hausmeister, Gartepflegekosten und wartungskosten Therme sehr wohl erfolgreich in der Erklärung absetzen können. 

Deine Antwort ist daher falsch.  Und notfalls muss man sich halt vom Vermieter was ausstellen lassen, dazu ist er verpflichtet. 

Habe mir auch beim Möbelhaus eine separate Rechnung für Aufbaukosten ausstellen lassen, ist alles kein Problem.