Geruchsbelästigung durch Gaststätte
Hallo, ich wohne in einer Eigentumswohnung (2etage) seit 3 Jahren und kann seit dem meinen balkon nicht nutzen " wie meine Untermieterin. Im EG ist eine Lokal/ Gaststätte. Der Wirt kocht auch in der Woche aber besonderst am Wochenende und Es richt ständig nach Essen bei mir in der Wohnung. Auch auf mehrmaligen ansprechen, das es Extrem in meiner Wohnung nach esen richt, streitet Er alles ab, sogar an Mieterversammlungen! Heute hab ich Besuch und Wir haben richtig häftigen Zwiebel gestank in deer ganzen Wohnung!!! Kann ich mich nicht irgendwie dagegen währen? Bitte um Rat. Danke.
7 Antworten
Kochen riecht halt. Und wenn er einen Gewerbeschein hat und Genehmigung für ein Lokal an der Adresse kannst du nicht viel tun. Bei mir riecht es auch öfter nach Pizza obwohl das Pizzalokal 10 Häuser weg ist. Na und? Keinereiner hat mich gezwungen so nah an einem Pizzarestaurant was zu kaufen.
Die Gaststätte war doch schon vor Dir da...
Warum bist Du dann da eingezogen ?
Und bis zur 2. Etage...sind es einige Meter
Da kann soviel doch gar nicht mehr ankommen ?
dann würde ich mich mal an den Vermieter wenden ob die Lüftung noch ganz oki ist, wenn es von Unten durch ein Fenster aufsteigt kannst du kaum was machen, das Lokal war schon da bevor du eingezogen bist oder? dann hättest du damit rechnen können
Du weißt schon, was eine Eigentumswohnung ist, oder?
im grunde nicht da du ja bei einzug damit rechnen musstest das es dann riecht wenn du fenster kippst etc!
wenn das lokal ohne wissen erst später dahin kam dann kannst du was tun, miete kürzen vermieter fragen ob er da vielleicht ne neue belüftung zur anderen seite macht etc(kannst du einklagen dann)
geh zum mieterverein!
ahso ja, habe ich überlesen... na dann eben mal anwalt fragen aber wie gesagt wenn die vorher drin war kann man durh bitten ne andere ablüftung zu schaffen, ansonsten ist es zulässig
Das ist klar, die Abzugshaube der Küche geht direkt nach aussen. Man könnte ja den Abluftkanal aussen nach oben verlängern. Aber das müsst ihr auf einer Eigentümerversammlung klären.
Kein Mieterverein der Welt berät Eigentümer.