Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 150 € auf welche Konten buchen?

3 Antworten

Witziger Gedankengang. Erst stellst Du fest, dass da keine Aktivierung erfolgt. Was kommt als erstes? Die Aktivierung. Etwas mehr selbstvertrauen bitte!

Natürlich ist Deine Briefwaage nötig für Dein Büro, dann kann es dort auch auf das vorgeschlagene Büromaterial-Konto.

Dein Handy sollte jetzt nicht auf Telefon landen, schließlich erwartet man dort die Gebühren. Aber selbst dort, es würde sich korrekt im Ergebnis auswirken. "Zerstört" nur den Vorjahresvergleich und kollidiert ggf. mit den Planzahlen.

Deshalb kann man entweder dieses Konto Kleingeräte und Werkzeuge nutzen ggf. auch umtexten. Oder ein Unterkonto zu Betriebsbedarf oder Sonstige Kosten. Als Name könnte man Anschaffung < 150 Euro texten. Hauptsache es ist klar und verständlich. Mehr ist hier nicht nötig.

Bei den GWGs hat man ja eben mehr Aufzeichnungspflichten. Hier gilt eben die Vereinfachung.

GWG unter 150.- Euro werden nicht aktiviert sondern auf Aufwand verbucht. Büromaterial 100,- und Vorsteuer 19.- an Kasse 119.00 - bei dem Handy

GWG´s heißen GWG´s weil sie geringwertig sind und sofort abgeschrieben werden. Nur wenn du mehrere GWG´s hast, wie z.B. 100 Stühle mit einem Wert von je 119,00 € Netto kannst du eine Sachgesamtheit bilden und es in dein Anlagevermögen buchen. Sonst direkt abschreiben. siehe § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG