Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) unter 150 EUR wie buchen?

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Also ich würde den Scanner direkt wieefolgt buchen. Für Gegenstände von 60,01 bis 150,00 sollte man lt. DATEV direkt auf Kto.6260 Sofortabschreibungen gerinwertiger Wirtschaftsgüter buchen.Dann laufen diese Güter in den Aufwand und werden so direkt berücksichtigt. Alle anderen also ab 150,01 € auf Kto. 0675 GWG buchen. Diese GWG's auch aktivieren. LG

Güter bis 150 € werden sofort als Aufwand gebucht, in deinem Beispiel als Büroaufwand. Güter über 150bis 1000 werden im Jahr "gesammelt" auf "geringwertige Wirtschftsgüter" und dann im Anschaffungsjahr und den nächsten 4 Jahren zu je 20 % abgeschrieben. Dabei spielt der Zeitpunkt der Anschaffung im Anschaffungsjahr keine Rolle, auch 20 % also und nicht monatsgenau. Güter unter 150 sind also keine "geringwertigen Wirtschaftsgüter", sondern Betriebsausgaben

Güter werden als geringwertige Wirtschaftsgüter bezeichnet, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen.

  • Nettoanschaffungswert < oder = 150,00€
  • selbstständig nutzbar
  • beweglich
  • abnutzbar

Sie werden während des Jahres auf dem Aktiven Bestandskonto 0890 GWG erfasst und am Ende des Jahres vollständig abgeschrieben.

Ein nicht selbstständig nutzbarer Scanner ist kein GWG.

Er wird normalerweise auf dem Aktiven Bestandskonto 0860 Büromaschinen erfasst.

Das klingt nachvollziehbar. Allerdings: ich weiß nicht, warum, aber ich finde das besagte Konto nicht in meinem Kontenrahmen. Ich verwende SKR04.

@Loner

Dabei kann ich dir leider auch nicht helfen! Ich habe mir deinen Kontenrahmen gerade im Internet angesehen. Ich finde darin auch keine GWG?!

Tut mir leid!

Die Abschreibung erfolgt allerdings über 5 Jahre wenn ich nicht irre (wenn es ein GWG ist) :-)...linear, am Ende des Jahres, in 5 gleichbleibenden Beträgen, da ab neuem Jahr auf neues Konto gebucht wird (am einfachsten zu handhaben!) Wir buchen sowas als Aufwand und weg..

Wurde der Scanner als Ersatz gekauft, ist die Ausgabe dem Konto 6470 Reparaturen und Instandhaltung von BGA zuzuordnen.

Wurde der Scanner im Rahmen eines PC-Neukaufs erworben, wird er mit dem PC zusammen aktiviert.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema GwG kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen