Gerichtsvollzieher kommt wohne noch bei meinen eltern

8 Antworten

Rein rechtlich gesehen ist alles das pfändbar, was sich in deinem Gewahrsam befindet und nicht unpfändbar ist. In der Praxis wird der Gerichtsvollzieher nichts pfänden, da sich die Verwertung kaum lohnt.

Ein etwa 15 Jahre altes Auto bringt kaum einen derart hohen Erös, dass hier Abschlepp- und Lagerungskosten gedeckt werden können und dann noch nennenswert etwas übrig bleibt, dass dem Gläubiger ausgezahlt werden könnte.

Es wird also darauf hinauslaufen, dass man von Dir eine Vermögensauskunft haben möchte. Dann gibt es ggf. Lohn- und Kontenpfändungen.

Hallo,

mich wundert das eine bestehende Ratenvereinbarung auf einmal erhöht werden soll, das ist eher nicht üblich.

Nun zu Deinen Fragen:

  1. nein, Gegenstände die Deinen Eltern gehören kann er nicht pfänden
  2. jein zum Auto, wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmittel von und zur Arbeite kommen kannst und hier geht es nicht darum ob Du das willst, dann wäre es durchaus möglich das Auto zu pfänden.

Wobei die Eltern allerdings nachweisen sollten, was ihnen gehört.

@mepeisen

Den Beweis können die Eltern in der Drittwiderspruchsklage führen. Den Gerichtsvollzieher braucht das nicht zu interessieren. Der klebt sein Pfandsiegel drauf und das ist dann auch zulässig.

In aller Regel wird der Gerichtsvollzieher aber überhaupt nichts pfänden, weil sich die Verwertung nicht lohnt.

Gegenstände die Deinen Eltern gehören kann er nicht pfänden

Doch kann er, gepfändet werden kann alles, was im Gewahrsam des Schuldners ist und nicht unpfändbar ist.

@jurafragen

Ich fall um .. mein Freund wieder^^

In meinem Haus ist grundsätzlich alles in meinem Gewahrsam, Geräte und Einrichtungen stelle ich meinen Kindern nur zur Nutzung bereit ..

so, und was machst Du nun?

Was du dagegen tun kannst ist, die Rate bezahlen. Wenn nötig das Geld von jemandem leihen, der dir nicht gleich alle Knochen bricht, wenn es nicht gleich wieder zurückzahlst.

Ich glaube wenn Du das Auto jetzt an ein Familienmitglied zu verkaufen versuchst, würde das eher als Betrugsversuch (womit Du Dich strafbar machen würdest) gewertet werden.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, solltest Du aber dafür sorgen, dass nicht irgendwelche Besitztümer von Eltern/Geschwister in Deinem Zimmer herumliegen. Wenn da eine Playstation herumsteht auf die er nen Kuckuck klebt bedeutet das nur Ärger, wenn sie Dir nicht gehört...

PS: Übrigens lass lieber die Finger von Ratenzahlungen. Ist nicht böse gemeint, aber damit reiten sich ganz viele Leute tief in die Tinte. Klar, wenn es nicht anders geht... Nur seh zu, dass Du in ein paar Jahren nicht ne Privatinsolvens am Hals hast!

Hi da ich selber schon erfahrungen mit diesen netten Menschen gemacht habe kann ich dir sagen : nein sie dürfen nicht an die sachen deiner eltern und das auto wenn es den wert hat und der gerichtsvollzieher aich der meinung ist dann kann er es dir weg nehmen. Meins wollten sie auch sehen nur hat es keinen so hohen wert und ich habe ihr gesagt das ich es für die arbeit brauche "Lieferservice" da haben sie die finger von gelassen . Verkaufen an familien mitglied kannste allerdings wenn es dann noch auf dich geschrieben ist könnten die der meinung sein das du sie betrügen willst und können es dir dann glaube trotzdem weg nehmen.

Hallo, danke für die antwort, wäre es möglich das wir per email oder ähnliches mal schreiben? Ich hätte da ein paar fragen die sie mir sicher beantworten können?

Eine Frage zusätzlich: Wann hast du die Ratenvereinbarung abgeschlossen mit dem OGV? Wurden in der 4500€ Sache schon Raten gezahlt? Wie viele? Wurde die Ratenzahlung aufgekündigt?

Oder hast du lediglich die Raten vorgeschlagen und der OGV ist darauf nicht eingegangen? Diese 500€-Geschichte ist fertig bezahlt?

Denn wenn es eine wirksame Ratenvereinbarung gibt, ist die normalerweise bindend für beide Seiten. Solange du die dann erfüllst, gibt es normalerweise keinen Grund, eine Erhöhung zu verlangen.

Etwas mehr Details bitte.

Hallo, neines sind jeweils noch 500 und einmal 4500 rest die noch zu zahlen sind! Und nein, ich sagte ihm das ich soviel überweise wie geht, und das ging jetzt auch 3 Monate gut und jetzt kommt der brief also nein, es war nichts official ich hab es ihm also so vorgeschlagen Dem gläubiger ist nicht ranzukommen er sagt er habe damit nixmehr zu tun ich soll mich an den ogv halten

Also rest schuld 500 & 4500 vereinbart war nix es war mündlich auf meinen vor schlag aber nichts schriftlich

@Eric133892

Es bringt also nichts, zahle weiterhin so viel wie es geht. Biete dem Gerichtsvollzieher an, die Rate zu erhöhen, sobald die anderen beiden mit 500€ abbezahlt sind. Mehr kannst du nicht tun. Es gibt keine Verpflichtung, dir eine Ratenzahlung zu gewähren. Wenn der Gerichtsvollzieher das nicht mitmacht (er kann nein sagen, weil du mehr als 6 oder 12 Monate abbezahlen müsstest bei der 4500€ Schuld), dann ist das so. Dann nimm es hin, warte bis er kommt und wenn er dann nichts zum Pfänden findet, nimm es so und zahle einfach weiter ab.

@mepeisen

Ja ich habe eben mit ihm gesprochen und er meinte er könne nur 6 und in ausnahme Fällen 12 Monate machen aber da es 4500 euro sind und ich natürlich noch andere rechnungen zu begleichen habe und ich ohnehin nur den Freibetrag erhalten da eine gehaltspfändung vorliegt ist leider nicht mehr als 275€ für beides monatlich drin.. Ich habe mich leider immer nur auf Ratenzahlung einigen können aber das hat mir halt das gnick gebrochen also denke ich mal werd ich nicht viele möglichkeiten haben wenn er jetzt noch mehr Geld sehen will, zu pfänden ist nichts den noch würde ich eine Ratenzahlung der privatinsolvenz vorziehen, ps eine lohnpfändung ist veranlasst und wird ab nächstem Monat auch greifen allerdings kommt diese von der bank selber als gläubiger