Gerichtsvollzieher - kommt er trotz Privatinsolvenz in Vorbereitung?

5 Antworten

Moin,- Das vollstreckungsverbot gilt erst ab Eröffnung.- Man kann mit allerlei Advokatentricks Spielverzögewrung machen.- Erstmal keine Zeit, dann is halt is der wohnung nix drin, dann versucht man Ratenzahlung (die klappt selbstverständlich nicht), danach will der FV ne EV machen, wieder absagen, krank usw., Wenn der sich nicht mehr belabern lässt, machste n Widerspruch gegen die Pflicht der EV, Das muss dann im schriftlichen Verfahren vom Gericht entschieden werden ( wird zu 99% zurückgewiesen), aber es geht ja nur um Spielverzögerung.- Was wäre denn wenn du einfach ne EV machst?.- Dann hpfändet der GV, genai wie der Inso-Verwalter das was pfändbar wäre und man wird auch wie in der Inso auf die Pfändungsgrenzen nach §§ 850 Zpo rasiert.- Für dich ist das eigentlich egal.-

und was wird alles gepfändet? nur dinge ausm geschäft, mit dem man insolvent wird, oder auch aus dem privaten haushalt?

Solange durch das Amtsgericht noch kein Eröffnungsbeschluss erfolgt ist, kann der Gerichtsvollzieher vollstrecken. Die beabsichtigte Beantragung reicht nicht aus ihn abzuhalten.

So ohne weiters müsst Ihr in eh nicht rein lassen und auch wenn die Insolvenz bereits läuft, ist der Gereichtsvollzieher nicht außen vor...

doch, der is außen vor, wenn eröffnet ist.- vorher is man ja noch nicht in der Inso.-

Der Gerichtsvollzieher hört mit seinem Bemühen ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf. Bis dahin geht er auftragsgemäß seinen Pflichten nach. Vorbereitungen eines Insolvenverfahrens haben Sie ja bereits seit dem Beginn Ihrer übermäßigen Verschuldung betrieben; das juckt niemanden!