Gerichtsvollzieher kommt - was darf er mitnehmen?

8 Antworten

In der Regel kann er alles pfänden. Wobei zu beachten ist das Dir die Gegenstände gehören. Wenn in diesem Fall deine Eltern Inhaber des Gegenstandes sind müßen Sie Kaufbelege oder Kaufverträge eventuell nachweisen. Ich nenn Dir einmal ein Beispiel, hast Du zwei TV- Geräte und eines davon ist neueren Datums so wird er dieses pfänden. Er kann aber auch das TV- Gerät pfänden wenn nur eins vorhanden ist und der Gerichtsvollzieher meint das er für dieses noch genug bei einer Versteigerung bekommt. Bei einem neuen Gerät muß er Dir allerdings eine alte funktionstüchtige Gurke zum Austausch hinstellen. Das nennt man Austauschpfändung. Auf gar keinen Fall würde ich Gegenstände verschwinden lassen. Das könnte zur Folge haben,das Du im Falle einer eidesstatlichen Versicherung oben drein noch eine anständige Strafe oben drauf bekommst,das geht bis zur Pfandverschleppung und wird notfalls mit Gefängnis bis zu 2-3Jahren belegt. Tipp, geh Ihm nicht aus dem Weg sondern suche den Kontakt und versuche eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn Du Ihn nicht in deine Wohnung (Haus) lässt kann es sein das er Dich zur Abgabe der EV. auffordert oder sich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß besorgt. Wenn Du mehr erfahren möchtest kauf Dir im Handel die Zivilprozeßordnung (ZPO ) genannt danach handeln die Gerichtsvollzieher im ges. Bundesgebiet gleich. Er geht in der Regel nicht an die Gegenstände deiner Eltern dran.


Hey,ich danke dir für deine Antwort! Das war doch mal hilfreich und informativ!!

Schon wieder Du. Der Gerichtsvollzieher darf alle Wertgegenstände pfänden um die ausstehenden Schulden einzutreiben. Er darf jedoch keinen TV, Radio, pfänden. Teuere Soundsysteme, Kameras usw. schon genauso wie Münzsammlungen, wertvolle Dekorationsstücke, Bargeldbeträge, also alles was nicht direkt zum täglichen leben absolut notwendig ist.

Was soll heissen Schon wieder ich ?
Weist du wies aussieht mir den Sachen meiner Eltern?
Will der da irgendwelche Belege sehen,die beweisen das die Elektronik wirklich meinen Eltern gehört oder reicht es wenn man  ihm das sagt ? 

@Mischelka

Der geht davon aus, dass alles was vorhanden ist Deinen Eltern gehört da Du ja erst 14 bist und schöne Sammlerstücke können auch Deinen Eltern gehören selbst wenn sie in Deinem Zimmer untergebracht worden sind.

@pilot350

? Verstehe deine Kommentare nicht sorry.

@pilot350

Natürlich darf er die Sachen von deinen Eltern Pfänden da du mit deinen 14 Jahren keine Schulden hättest machen dürfen, haben deine Eltern ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt und somit sind sie die eigentlichen Schuldner. Wenn du 14 bist will der wahrscheinlich gar nichts von dir. Wie den auch?

@Mischelka

wenn der Gerichtsvollzieher bei Dir ist wird er es Dir schon erklären und alles einpacken bis die Summe die benötigt wird wenigstens zum Großteil gedeckt sein wird.

@Erklaerbaer17

Also ich verstehe gerade nicht wie ihr darauf kommt das ich 14 bin ? Da das nicht der Fall ist und meine Eltern auch nicht mehr für mich Sorgen. Ich wohne jedoch zuhause ,  also ist die Frage anders zu verstehen. Mir geht es darum ob meine Eltern angst um ihr Eigentum haben müssen. ? Ob der Gerichtsvollzieher sich nur mein Zeug anschaut oder dich auch bei meinen Etern umschaut. WEnn ja ob diese beweisen müssen, das es sich um ihr Eigentum handelt.

@Mischelka

Du wirst es schon erleben was er macht. Wir sind keine GV

@pilot350

Würde ich es nicht schon im vorraus wissen wollen, hätte ich die Frage ja nicht gestellt. Habe auch nicht damit gerechnet das du ein Gerichtsvollzieher bist, sonder mir irgendjemand lediglich aus seiner Erfahrung iwas raten/erzählen/sagen wie auch immer kann.
Dein Kommentar war überflüssig. 

@Mischelka

Ich habe geschreiben wir sind keine GV

@pilot350

me the same

Geht ja nun schon eine Zeit lang mit deinen Fragen. Und was hier in einigen Kommentaren steht, ist ziemlich viel Schrott bei. Ich habe Dir schon einmal etwas dadrauf geantwortet. Ich bin zwar kein GV.aber dafür ein VB. Vollstreckungsbeamter hat fast die gleiche Funktion inne wie ein GV. Allerdings bin ich seit geraumer Zeit nicht mehr im Dienst, sondern im Ruhestand. Es gibt für Dich die Möglichkeit mit dem GV. in Kontakt zu treten , wenn Du nicht zu Hause bist hinterlässt er auf alle Fälle eine Nachricht in deinem Briefkasten. Da steht drin zu welchen Zeitpunkt er da war und wann der nächste Besuchstermin stattfindet. Wenn Du dann nicht zu Hause bist, wird er nach § 807 ZPO , Dich zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vorladen. Es kann aber auch passieren das er nach § 758 ZPO handelt und einen richterlichen Durchsuchungbeschluß anfordert, damit kann er sämtliche Türen und Behältnisse in der Wohnung/Haus durch einen Schlüsseldienst gewaltsam öffnen lassen. Wenn keiner von der Familie anwesend ist, werden dann noch nach § 759 ZPO zwei Zeugen dazu geholt, meistens Gemeinde oder Polizeibeamte. Wenn ich das alles richtig gelesen habe bist Du auch keine 14 Jahre mehr so wie Du schreibst weit darüber. Unter anderem ist man ab 14 auch schon zum Teil strafmündig, das geht wiederum aus dem bürgerlichen Gesetzbuch hervor.

Gruß xxxlx

Er darf sich 1. Überall umschauen.

Er darf auch alle Beweglichen Sachen Pfänden.

Wenn du sagst das gehört mir nicht obwohl du die Sache ersichtlich mitbenutzt, musst du beweisen oder hoffen das er dir glaubt.

Sachen die Beweglich sind aber die du zum täglichen Leben brauchst darf er nicht Pfänden. Dazu gehören Bett normale Schränke, Kühlschrank Herd, Waschmaschine etc.

Auch hast du recht auf einen Fernseher. Allerdings darf er einen Hochwertigen Fernseher gegen einen kleineren umtauschen. Kommt aber echt selten vor.

Wenn du dich aber Kooperativ zeigst kommt der Gerichtsvollzieher gerne dir entgegen und akzeptiert eine Ratenzahlung. Muss er wegen Säumnisse noch mal kommen wird es sehr eng für dich.   

Ja gut aber wenn ich die Sachen mitbenutze aber sie trotzdem nicht mir gehören hat er denn dann das Recht sie mitzunehmen? 

@Mischelka

Siehe oben mein Kommentar. Du bist 14. und die Sachen gehören offensichtlich deinen Eltern, ja dann darf er das. Es sei den deine Eltern können beweisen das es denen nicht gehört.

@Erklaerbaer17

ja gut nur bin ich keine 14 sonder weit darüber.. was mich gerade stutzig macht wie du darauf kommst ? 

Hat er denn nun das Recht sie mitzunehmen wenn ich die Sachen mitbenutze sie aber nicht mir gehören? Das kann doch fast gar nicht sein da meine eltern ja gar nichts damit zu tu haben ? 

@Mischelka

Sorry wegen dem 

Kommentar von

 

pilot350

 

 

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vor 18 Min

Der geht davon aus, dass alles was vorhanden ist Deinen Eltern gehört da Du ja erst 14 bist und schöne Sammlerstücke können auch Deinen Eltern gehören selbst wenn sie in Deinem Zimmer untergebracht worden sind.

@Erklaerbaer17

Wenn du über 18 bist darf er alles mitnehmen was dir gehört ! Sachen die du "offensichtlich" mitbenutzt können auch mitgenommen werden aber das ist eigentlich nur bei einer Partnerschaft so. Wenn du beweisen kannst das es NICHT deine Sachen sind können sie sie auch nicht mitnehmen .. können sie schon nur du musst sie wieder bekommen. Vor allem muss es offensichtlich sein das du sie benutzt

Er pfendet alles was man nicht unbedingt brauch zum leben.

Bargeld: Vom Bargeld darf der Gerichts­voll­zieher nur einen Teil mitnehmen, wenn es sich dabei um den ausgezahlten Lohn oder eine Sozial­leistung handelt. Je mehr Tage der nächste Auszahl­termin noch entfernt ist, desto mehr darf der Schuldner behalten.

Gegenstände: Was für eine einfache Lebens­führung notwendig ist, bleibt da. Dazu zählen Kleidung und einfache Möbel, Fernseher und Radio, Fahr­rad und Küchengeräte, Uhr und Staubsauger. Auch Wasch- und Spül­maschine bleiben meistens da, ebenso alle Geräte, die bereits alt sind. Dafür nimmt der Gerichts­voll­zieher oft das Handy mit, ebenso luxuriöse Gegen­stände wie Musik­anlagen, DVD-Player oder Kameras. Die Geräte werden versteigert, der Erlös geht an die Gläubiger. Achtung: Schuldner sollten dem Gerichts­voll­zieher unbe­dingt mitteilen, wenn ein Gerät noch nicht voll­ständig bezahlt ist. Dann muss der Gläubiger die restlichen Raten zahlen, wenn der Gerichts­voll­zieher das Gerät mitnimmt.

Auto und Computer: Was für Beruf und Ausbildung notwendig ist, muss ebenfalls bleiben. Auto und Computer sind unpfänd­bar, wenn der Schuldner (oder der Ehepartner) das Gerät unbe­dingt für die Arbeit braucht. Ausnahme: Die Raten für Computer und Auto sind noch nicht abbezahlt – dann darf der Verkäufer den Gerichts­voll­zieher beauftragen, Computer oder Auto wieder­zuholen. Der Gerichts­voll­zieher kann auch veranlassen, dass ein luxuriöses Auto durch ein einfaches Gefährt ausgetauscht wird.

Schmuck: Schmuck muss fast immer dran glauben – auch wenn die Gegen­stände einen persönlichen Wert haben. Nur Eheringe sind grund­sätzlich unpfänd­bar. Auch was eindeutig dem Partner gehört, muss der Gerichts­voll­zieher dalassen.

Gegestände zurückfordern: Nimmt der Gerichts­voll­zieher irrtümlich den Gegen­stand des Part­ners mit, sollten Betroffenen schnell dem Gläubiger schreiben. Hilft das nicht, bleibt eine „Dritt­wider­spruchs­klage“ bei Gericht. Die Klage muss der Eigentümer schnell einreichen, damit das Stück nicht versteigert wird.

Vielen Dank!!
Du sagtest was 'eindeutig dem Partner gehört', wie eindeutig muss das den sein ? Also reicht es wenn man sagt, dass der zu pfändende Gegenstand nicht mir gehört oder muss man das erst belegen?

@Mischelka

Meistens reicht es schon zu sagen das es nicht dir gehört, manche lassen es manche nehmen es mit kommt wirklich drauf an wie er drauf ist. Wenn er es nicht glaubt und mitnimmt bleibt nichts anderes als es zurück zu verlangen. Du kannst ihm ja belege zeigen wenn du sie hast oder dein Eltern dabei haben am besten die bezeugen können das es ihre Sachen sind :) Wenn er es trotzdem mitnimmt und nach dem zurück fordern nicht wieder bringt bleibt nur noch eine drittwiederspruchsklage.



@Curiosiity

Vielen Dank dir für die Auskunft !!!