Gerichtsvollzieher auf Schadenersatz verklagen
Folgende Frage. Ich habe einen bzw. Mehrere Titel gegen einen Selbständig gbr. Ich habe das Konto gepfändet, darauf hin hat er neues Konto auf Freundin aufgemacht. Dann hat er Vermögensauskunft abgegeben, kein Einkommen , kein Gewerbe mehr. Jetzt habe ich festgestellt, Freundin hat Gewerbe angemeldet für die Firma. Dort arbeitet mein Schuldner rund um die Uhr. Nach außen hin vertritt er diese Firma als ob es seine Firma wäre. Jetzt habe ich festgestellt, das er als Privatperson ein Firmenfahrzeug verkaufen will für 77.000 euro, dieses Fahrzeug ist auch nur gewerblich nutzbar Reisebus. Jetzt habe ich den Gerichtsvollzieher beauftragt, Taschen Pfändung und diesen Reisebus zu pfänden, der Auftrag ist schriftlich mit allen Info und Dokumten erteilt worden. Der OGV will jedoch dieses Fahrzeug nicht pfänden! Meine Frage, da der Bus sicherlich in Kürze verkauft sein wird, kann ich den OGV haftbar machen ? Wer was verlässliches weiß, würde mich über Antwort freuen.
3 Antworten
Du kannst nicht den Gerichtsvollzieher verklagen sondern nur das Land...
Wenn der Bus nicht dem Schuldner gehört, dann kann er auch nicht gepfändet werden.
Dankeschön, Aber wie schon erwähnt , er verkauft das Fahrzeug unter seinen Namen! Da er auch Halter war , muss er doch nachweisen das es nicht sein Fahrzeug ist! Wieso verkauft er dann das Fahrzeug trotz Vermögensauskunft. ? Wenn er nicht Eigentümer ist macht es doch keinen Sinn das er den Verkauft. Abgesehen mal das hiet auch das Finanzamt die Ohren spitzt.
Vielen Dank allen, aber ich war erfolgreich. Unser Mühlen mahlen langsam aber stetig
Warum will er denn nicht pfänden? Ist der Wagen überhaupt Eigentum des Schuldners? Wenn der Gerichtsvollzieher einen triftigen Grund hat, die Pfändung zu verweigern, kannst Du logischerweise auch keinen Schadenersatz verlangen...
Wenn der Bus nun einmal nicht zum Vermögen des Schuldners gehört, kann der Gerichtsvollzieher ihn auch nicht pfänden. Das ist keine Frage des Wollens.
Das ist sicherlich richtig! Aber wenn er nicht sein Eigentum ist kann er ihn auch nicht verkaufen? Oder sehe ich das falsch? Da er ja angeben hat das er keine Einkünfte kein Vermögen hat!
Das seine Vermögensauskunft falsch ist wurde von Amts wegen festgestellt Zoll es handelt sich um Schwarzarbeit.
Im Prinzip kann man auch Sachen verkaufen, die einem nicht gehören, siehe § 932 BGB. Aber das ist hier vermutlich nicht relevant.
Die Frage ist vielmehr, woraus hier geschlossen wird, dass er den Bus als Privatperson und auf eigene Rechnung verkaufen will.
Auch bezogen auf den Bus?
Inserate in diversen Anzeigern. Bis vor 4 Wochen war er auch noch Halter. Ein MWST. Fahrzeug war es auch! DasFinanzamt bzw, Fachabteilung hat da schon sehr großes Interesse angemeldet.
Auf Bus noch nicht im Moment! Das wird vom Finanzamt geprüft
Unter seinen persönlichen Daten , nicht Firma oder Strohmann etc.
Wenn im Kaufvertrag dann als Verkäufer die Firma steht..? Den Käufer wird es nicht interessieren und Du kannst dann nichts machen. Der OHV kann nur pfänden was dem Schuldner gehört... Das Finanzamt macht was es will, die helfen Dir auch nicht weiter- so kommst Du auch nicht zu Deinem Geld.