Gerichtsvollzieher - dürfen Sachen vom Ehepartner trotz Rechnung gepfändet werden?

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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Die vereinbarte Gütertrennung ist auch ohne Eintragung ins Register wirksam. Denn diese hat nur eine erklärende Wirkung.

Hat also ein Ehegatte Schulden, so haftet der andere dafür nicht. Eine gesamtschuldnerische Haftung scheidet aus. Allerdings trägt der Schuldner die Beweislast. Im Falle einer Zwangsvollstreckung muss also gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht der Nachweis der Gütertrennung erbracht werden.

Der Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Ehevertrages erbracht werden, in dem die Gütertrennung vereinbart worden ist.

"Davon ausgenommen sind Gegenstände, die erkennbar nicht Ihnen selbst gehören...." - darf man somit daraus schliessen, dass die Sachen meiner Freundin nicht gepfändet werden dürfen? Denn aufgrund der Rechnungen auf ihren Namen ist es ja "erkennbar".

am besten nochmal im pfändungsrecht nachsehen...

bei einer heirat wird leider oft auch das schuldenkonto gemeinschaftlich geführt, die gütertrennung als rechtsvertrag bezieht sich rein auf das scheidungsrecht...

nicht auf die aktuelle beziehung...

mfg

besser wäre es, die kaufbelege über andere familienteile zu legen^^ da dürfen sie nämlich nichts machen xD

Die Schulden sind VOR der Hochzeit entstanden, ebenso wurden die Anschaffungen VOR der Hochzeit von meiner Freundin gemacht.

@amysoni

WO STEHT DAS ?

anleitung zum betrügen,denk mal lieber an die gläubiger

@fleppenweg

Hat in meinen Augen nichts mit Betrug zu tun, denn die Rechnungen belegen ja sogar, dass die Gegenstände VOR der Hochzeit gekauft wurden!

@amysoni

ist keine anleitung zum betrügen sondern eher die sicherung eigener vermögenswerte^^

auch wenn sie vor der hochzeit gekauft werden ist bei ehepartnern die übernahme der schulden möglich...

jedoch kein zwingendes problem, lösungsweg hab ich dir beschrieben...

und was soll ich an die gläubiger denken? sollen die weniger kaufen lassen wenn zahlungsunfähigkeit bewiesen ist^^ die verdienen nicht schlecht am betrug desjenigen der sichs eigentlich nicht leisten kann...

wenn du so gegen betrug bist, besuch nie nen anwalt^^ die größten betrüger von allen^^

Zu fieserfisch : Schulden werden nicht automatisch mit Eheschließung übernommen, sei denn, es wird vom Ehepartner eine Bürgschaft übernommen. Der Hinweis mit dem Nachweis der Quittungen gegenüber dem GV ist richtig und auch in der Praxis korrekt. Es empfiehlt sich, dies aber sachlich und korrekt dem GV vor Ort vom Eigentümer darzulegen. Dann wird es eh zu einer EV kommen und dort müssen alle Sach-und Geldwerte offenbart werden.

@katrinchen1971

deswegen mein zarter hinweis auf das betrachten des pfändungsrechtes... aber somit haste seine frage ja prima beantwortet :)

dachte bislang der ehepartner könne ebenso belangt werden^^ da gemeinschaftseigentum ja auch gemeinschaftlich genutzt werden und deswegen die sachwerte wie auch evtl kauf von beiden getragen werden...

lern gern dazu :)

Die Rechtslage: Hat der Mann (nachweislich) die Schulden vor der Ehe verursacht, so trägt er allein die Verantwortung ! D.h.: Der GVZ kommt nur zu ihm und treibt die Schulden ein. Die Frau hat damit nichts zu tun ! Entstehen Schulden während der Ehe, so tragen beide dafür die Verantwortung ! Es spielt keine Rolle, ob Gütertrennung vereinbart wurde oder nicht (das ist für eine event. Scheidung von Bedeutung !), oder aber, wer die(se) Schulden verursacht hat. Pfändbare Gegenstände umfaßt alles, was sich in ihrem Haushalt befindet - egal, wem sie gehören ...

Den Nachweis zu erbringen, dass die Schulden VOR der Ehe entstanden sind, ist ja einfach: Die Schulden sind ca. vor 6 Jahren entstanden (es steht ja auch immer auf einem Mahnbescheid, wann der Kauf getätigt wurde) und das Datum der Hochzeit lässt sich ja durch die Eheurkunde belegen! Übrigens stimmt es nicht, dass für Schulden, die während der Ehe entstanden sind, beide haften. Das hat sie sich schon von einem Anwalt bestätigen lassen. Ausnahme: sie hat dafür gebürgt.

@amysoni

Wenn es vor der Ehe war, ist es doch klar ! Das schrieb ich aber auch. Verstehe immer nicht, warum die Fragen hier, immer nur zur Hälfte geschrieben werden ? Ein Satz hätte doch dazu genügt, oder ?

Ehepartner haften nur für die Schulden, wenn sie untereinander bürgen !!!!!!!!!!!!!!!!!!

nein, nür wenn er für dich gebürgt hat

Du hast recht, das darf er nicht!