Gerichtsverhandlung Zeugen ansprechen?
hallo
mein Freund wurde im Sommer letzten Jahres von jemanden bei der Polizei verpfiffen, darauf hin gab es eine Hausdurchsuchung, es wurde auch was gefunden und jetzt bald ist die Verhandlung.
Wir würden den gerne mal besuchen und mit ihm reden dass er kein Müll erzählt weil im Anklageschreiben wirklich Müll steht.
Er wird vermutlich als Zeuge geladen.
Jetzt zu meiner Frage, gibt es da
irgendein Risiko bzw. darf man das?
9 Antworten
Wenn das der Richter erfährt, wird der das ganz sicher nicht lustig finden und dir klarmachen, dass du/er gerade versuchst, Zeugen zu beeinflussen und dir dann Stellen im STGB aufzeigen, dass einen der Kopf wackelt
Dein Freund oder sein Anwalt kann selbstverständlich den Zeugen befragen und so Falschaussagen enttarnen. Das ist sicherlich der bessere Weg als den Zeugen in einer dunklen Ecke "zu bitten" seine Aussage zu überdenken.
gibt es da irgendein Risiko
Gibt es. Die versuchte Beeinflussung eines Zeugen fällt unter den Begriff "Verdunkelungsgefahr" und könnte - sofern der Zeuge sich an die StA wendet - ein Grund sein, Deinen Freund bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft zu nehmen.
Lesestoff: §§ 112 ff. StPO
Das nennt sich Zeugenbeeinflussung und sollte unterlassen werden.
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das Einwirken auf einen Zeugen, damit er eine dem Einwirkenden günstige Aussage abgibt. DieZeugenbeeinflussung bildet keinen eigenen Straftatbestand, kann aber als Begünstigung oder Strafvereitelung (§§257, 258 StGB), auch als Anstiftung oder Beihilfe zum Meineid oder zur uneidlichen Falschaussage (§§ 154, 153StGB) strafbar sein. Bei einer bewussten Täuschung des Zeugen über die Wahrheit seiner Aussage wird derTäuschende wegen Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB) bestraft. Auch die nur versuchte Anstiftung zumMeineid oder zur uneidlichen Falschaussage ist nach §§ 30, 159 StGB strafbar. Die Bedrohung eines Zeugen kannals Nötigung (§ 240 StGB) strafbar sein. Nicht strafbar ist die Bitte an einen Zeugen, von seinem gegebenenfallsbestehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
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Solltet ihr bleiben lassen. Der Zeuge wird das als versuchte Beeinflussung auffassen. Vor allem wen ihr Kit mehreren kommt wohl auch bedroht. Da gewinnt ihr gleich das nächste Verfahren. Und Müll scheint es ja auch gar nicht gewesen zu sein wenn sich nach der Hausdurchsuchung der Tatverdacht erhärtet hat.
Hallo,
du könntest es versuchen.
Aber der Zeuge wird es als versuchte Beeinflussung erfassen.
Außerdem dürft ihr ihm nicht drohen.
Wenn das nämlich der Richter erfährt, kann das eine zweite Anzeige geben.
Wenn der Zeuge sagt, ihr sollt gehen, dann müsst ihr gehen.