Gerichtsverhandlung verschieben...?

3 Antworten

Dann wirst Du auch keinen bekommen. Allerdings ist es ungewöhnlich daß Du darüber nicht informiert wurdest. Wenn man Dir einen Zugeteilt hätte, hättest Du auch Bescheid bekommen. Möglicherweise ist Dein "Antrag" nicht als solcher gesehen worden.

Liegen denn die Voraussetzungen des § 140 StPO überhaupt vor?

Im Falle einer notwendigen Verteidigung sollte das Gericht von Amts wegen die Beiordnung des (Pflicht-)Verteidigers beschließen. Ein Antrag ist dann nicht erforderlich.

Und du hast selber mal nachgefragt ob sich ein Anwalt mal melden wird?