Gerichtsverhandlung - Werde ich direkt abgeführt? Verhaftet?
Hallo, es lag ein Haftbefehl gegen mich aus wegen 'wiederholungsgefahr´ wegen 2 fällen Betrug einmal wegen 45 euro und einmal wegen 250 euro.
Meine Bewährungsauflagen habe ich bis jetzt immer gut erfüllt...und weiter gehend werde ich diese auch nachgehen!
Bei mir besteht** keine Flucht gefahr** da ich einen Festen Wohnsitz habe sowie auch regelmäßig zur Schule gehe!
Nun aber wurde ich verhaftet jedoch hat mein Anwalt gegen den Haftbefehl beschwerde eingelegt! Dieser Haftbefehl wurde aufgehoben und jetzt bin ich frei seit 1woche! Da dies nicht meine Schuld war und diese vermutet haben das ich die 2 Straftaten gemacht habe wo diese noch nichtmals auf meinem Namen liefen!
Jedoch habe ich jetzt einen Gerichtstermin - Hauptverhandlung!
Die Richtering vom Amtsgericht wird sicherlich sauer sein da ich wieder auf freien Fuß bin.Da der Haftbefehl übers Landesgericht aufgehoben wurde und sie somit keinen einfluss drauf hatte...
Die Person die ,die 2 Straftaten gemacht hat ist als Zeuge bei der Verhandlung geladen! Sie wird aussagen das Sie es war und das ich es nicht war!
Nun zu mir ! Ich bin gerade mal 16 Jahre alt wurde damals in 35 fällen - BETRUG - Verurteilt auf 1jahr und 9monaten freiheitsstrafe auf 3 jahren bewährung! Dieser Betrug hing nicht nur in meinen Taschen sondern mit einer anderen Person diese wurde jedoch nicht vernommen und diese hat auch keine Strafe bekommen.
**Jetzt meine frage : Kann ich wieder Verhaftet werden direkt in der Verhandlung im Saal? Trotz das der Haftbefehl aufgehoben wurde und die Person die die Taten begannen hat es zu gibt? Welchen Haftgrund kann sie mir in die Schuhe schieben? **
- Die Richterin hat einen Richtigen Hass auf mich!
4 Antworten

Naja, gut sieht es ja nicht für dich aus. Aber es muß auf alle Fälle erwiesen sein, dass du die Straftat auch begangen hast. Im Zweifelsfall wird man dich nicht inhaftieren. Aber sag mal, warum hast du in deinen jungen Jahren schon so ein Strafregister ? Hast es doch sicherlich gar nicht notwendig.Verändere deine Lebensweise und bessere dich. Du verbaust dir dein ganzes schöne junge Leben.Vergiß nicht Reue zu zeigen und dich beim Geschädigten zu entschuldigen. Sieht immer besser aus und kann dich vielleicht sogar retten. Ich wünsche dir ganz viel Glück und dass du noch mal mit einem blauen Auge davon kommst. Liebe Grüße von bienemaus63

Ja, dann beweise es dem Gericht, dass du es nicht warst. Dein Anwalt muß dich verteidigen. Und du mußt da auch keine Rücksicht nehmen auf deine Freunde, denn das sind keine Freunde, die dann nicht mal die Wahrheit sagen. Nur dir rate ich ganz dringend immer die Wahrheit zu sagen. sonst könnte passieren, dass du wegen Lügen bestraft wirst. Aber das weist du ja selbst schon. Also recht viel Glück und gute Nerven, das wünscht dir bienem.

leider waren es nicht meine freunde sondern meine mutter diese hat es ja auch bei der polizei zu gegeben und sie wird es auch bei gericht zu geben.
jedoch meinte die polizei die mutter würde ihre tochter schützen... somit haben sie mir die schuld in die schuhe geschoben und einen haftbefehl gemacht dieser wurde aufgehoben da keine wiederholungsgefahr besteht da aussagen meiner mutter...und den haftbefehl hat die richterin ausgestellt bei der ich bald gerichtstermin habe...und aufgehoben wurde er durch das landgericht.
daher weiß man nie ob die richterin verärgert ist...da sie mich eh schon auf dem kiecker hat...

sag mal, das ist aber schlimm für dich, nicht dass du schon Straftaten begangen hast, jetzt sogar deine Mutter, die eigentlich dein Vorbild sein sollte, das Gleiche tut. Ich rate dir trotzdem zeige immer Reue und sage den Richter, dasss du dich schon gebessert hast und dich weiterhin ganz sehr bemühst ein ordentlicher Mensch zu werden. Wenn du hier in so eine Sache geraten bist, tust du mir ganz toll leid. Ich halte dir die Daumen, dass alles für dich gut ausgeht. Liebe Grüße von bienemaus63

leider leider...
danke dir

Diese Fragen musst du deinem Rechtsanwalt stellen und nicht uns.
Wir können sie dir nicht zufriedenstellend beantworten, da wir
keine Juristen sind und ... selbst dann, wenn ein Jurist deine Frage hier lesen sollte, ihm die naheren Fakten
nicht bekannt sind.
Und ich denke nicht, dass die Richterin dich hasst, das kommt nur dir als Betroffener so vor. Richter (bei uns... ) müssen neutral und vor allem sachlich sein ... und nach Sachkriterien vorgehen und urteilen ...

einen anwalt habe ich der sagte das sie mich nicht verhaftet aber das die richterin jetzt sicherlich verärgert ist und alles kann passieren auch mein anwalt sagte das er in U-Haft geschickt werden kann...jeden kann es passieren...
aber ich wüsste jetzt auch nicht welchen grund sie mir geben könnte einen direkten haftbefehl auszustellen da ich keine flucht gefahr habe...
und bewährungswiederuf weiß ich nicht da ich meine bewährungsauflagen bis heute noch erfülle und denen nach gehe... jedoch meine mutter 2 taten begannen hat... diese sie aber vor gericht aussagt das sie es war ...was sie auch bei der polizei schon getan hatte dies glaubte die polizei nicht nur das landesgericht daher wurde der Haftbefehl aufgehoben und jetzt bald habe ich einen termin beim amtsgericht bei der richterin die den haftbefehl ausgestellt hat... wegen nur 295euro ca. 2 taten halt...
und meine angst ist das ich direkt bei gericht wieder abgeführt werde

ja ... ich verstehe deine Angst ... aber ich kann dir nichts Verbindliches dazu sagen. Einige beruhigende Trostworte würden dir auch nicht helfen ... du musst darüber dringend mit deinem Anwalt sprechen, denn nur er ist in der Lage, zu verhindern, dass dir so etwas widerfährt.
Und einen guten Rat möchte ich dir geben:
Wenn dich zurückhaltend und hölfich vor Gericht und der Richterin gegenüber verhältst, dann hast du mehr Chancen, dass sie dich als "besserungwillig" und "reumütig" einstuft ...
Wenn es irgendwie möglich sein sollte dann überlasse das Reden deinem Anwalt, der weiß aufgrund seiner Berufserfahrung, welche Gegenargument er wann und wo anbringen kann.
Und wenn du von der Richterin direkt aufgefordert werden solltest zu antworten, dann halte deine Anntworten kurz ... und betone immer wieder, dass dir dein Fehlverhalten leid täte und dass du alles tun willst um nicht wieder "rückfällig" zu werden.
Du schreibst, dass du noch zur Schule gehst ... da kannst du ansetzen, sage der Richterin, dass du bestrebt bist, deine Schulbildung mit einem guten Abschluss zu ende zu bringen, damit du anschließend einen guten Beruf erlernen kannst ... und damit dein eigenes Geld verdienen und "anständig" bleiben kannst.
Und falls du gefragt werden solltest, welchen Beruf du erlernen und ausüben möchtest, dann solltest du eine Antwort geben können ... darum denke schon mal darüber nach, welchen Beruf du erlernen kannst.

Leider bin ich ja auf bewährung was ist wenn die mir nicht glaubt? Das ich dies nicht gemacht habe?
Mein anwalt sagt ich soll sagen : ich weiß nichts davon
und meine mutter soll die wahrheit sagen und sagen das sie es war!
aber meine angst ist das sie mich direkt verhaften wo ich erst wegen der sache aus der U-haft entlassen wurde da der haftbefehl durch das Landgericht aufgehoben wurde da die Taten zu geringfügig waren...und nicht wirklich rechtskräftig durch die aussagen meiner mutter

du musst ... oder besser du sollst, das machen, was dein Anwalt dir rät.
Besprich dich doch nochmals mit ihm ... und stelle kurze und sachliche Fragen, welche er dir beantworten soll.
Ehe du zu deinem Anwalt gehst, sollst du dich auf dieses Gespräch vorbereiten ... schreibe dir dazu die einzelnen Punkte, welche für dich wichtig sind ... klar formuliert und ordentlich geschrieben, auf deinen Zettel und gibt diesen deinen Anwalt mit dem Ersuchen, dir die einzelen Punkte zu erklären ... zu beantworten.
Das wichtigste bei solchen Gesprächen ist, dass du nicht vergisst, dass der Anwalt nicht allzuviel Zeit für dieses Gespräch aufwenden kann ...
Daher nochmals ... frage deinen Anwalt und formuliere deine Fragen verständlich, präzise und kurz.

Wenn du gegen deine Bewährungsauflagen verstoßen hast, gehörst du auch in den Jugendknast. Wenn diese ominöse andere Person da eine Falschaussage macht, kann sie gleich mit dir zusammen einrücken.

es war meine mutter und die denken ich war das

Ganze Familiwe kriminell?

Meine Mutter die ist nicht ganz richtig im Kopf. Bin auch zu hause schon ausgezogen da ich nicht für meine Mutter bestraft werden möchte!
Und was meine mutter macht ist mir jetzt auch egal wenn sie irgendwann mal in den Bau kommt... ich mache nichts falsches ...halte mich an meine bewährungsauflagen und habe auch so alles auf der reihe immer gehabt...

Hast Du einen Rechtsanwalt der Dich vertritt, bespreche das mit dem RA.

Habe ich!
Er sagte alles kann passieren aber in der regel gibt es keinen grund dafür... aber wie die richterin halt ist einfach nur scheiße!

Na ja, die Scheiße hast Du gebaut und die Richterin macht halt ihren Job.
Wie gesagt bin da rein gerutscht habe ... Geld kam auf mein Konto somit war ich mit Schuldig!
Und die zwei neuen Taten hat eine Person begannen die mit bei mir in der Wohnung lebt ... daher denken die ich wäre dies wieder gewesen...