Gerichtsverfahren gewonnen Anwaltskosten 2750€ Gegner gehen in die 2 Instanz wieder gewonnen Anwalt möchte 2950 zusätzlich ist das so legitim von meinen Anwalt?

6 Antworten

Lies mal das Urteil oder den Beschluss vom Gericht, was da steht. Da müsste stehen, wer welche Kosten zu tragen hat.

Es kann gut sein, dass jeder seine Anwaltskosten selber trägt, trotz gewonnenem Verfahren. Zum Beispiel ist es am Arbeitsgericht so, dass die Kosten in der ersten Instanz immer von beiden Parteien getragen werden.

Und ja - wenn er in der zweiten Instanz tätig wird, darf er natürlich wieder Honorar geltend machen.

Wahrscheinlich schon. Anwaltshonorare sind nachvollziehbar.

Der Verlierer zahlt die Rechnung!  - Kein guter Anwalt hätte Dich über den Weg, wie er und Du zu Eurem Recht kommt, im Unklaren lassen dürfen. 

Dein Anwalt handelt legitim, allerdings würde ich bei gewonnenem Rechstsreit ALLE entstandenen Kosten ( vor allem Rechtsanwaltskosten ) beim Gegner geltend machen !! Der Anwalt steht sicher beratend zur Seite.

wenn er dich in der zweiten instanz auch vertreten hat dann hat er schon anspruch auf vergütung dafür

deinen anwalt musst du da natürlich bezahlen. wenn das verfahren abgeschlossen ist und du gewonnen hast kannst du die kosten vom gegner zurück verlangen. wenn er nicht freiwillig zahlt oder zahlen kann musst du erneut klagen

Natürlich, er hat gearbeitet und will seinen Lohn dafür. Bei gewonnenen Prozessen zahlt nach meinem Wissen der Unterlegene den Anwalt des Kontrahenden. Also betrifft es Dich nicht, ob und wieviel Dein Anwalt verlangt.