Gerichtstermin, Zeuge, Opfer, Angst vielleicht nicht hingehen - kann mir jemand helfen?

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Als Zeuge MUSST du vor Gericht erscheinen und MUSST dort auch aussagen. Und dann auch die Wahrheit. Erscheinst du nicht ohne genügende Entschuldigung, kann ein Haftbefehl gegen dich erlassen werden und dir die Kosten deines fernbleibens auferlegt werden.

Zudem willst du doch das diese offensichtlichen Intensivstraftäter für ihre Straftaten belangt werden? Das du Angst hast ist absolut verständlich, weil das wohl eine kriminelle Bande ist, mit der du da zu tun hattest.  -.-

Du kannst es so machen das du rechtzeitig mit einer beidseitigen Personalausweis Kopie und dem Geschäftszeichen an das Gericht schreibst und darum bittest, dass beim Termin Justizwachtmeister vor und in dem Gerichtssaal Dienst schieben, weil du Angst vor den Angeklagten hast. Begründe dies bitte ausführlich. Aber nicht erst eine Woche vor dem Termin, sondern möglichst schnell beantragen.

Du kannst auch beantragen, dass du als Zeuge nicht deine Anschrift und dein Geburtsdatum vor dem Angeklagten nennen musst. Inwiefern du hier drauf einen Anspruch hast, weiß ich leider nicht.

Wenn der Angeklagte beim Gerichtstermin nicht erscheint, wird ein sogenannter Sitzungshaftbefehl nach § 230 StPO  http://dejure.org/gesetze/StPO/230.html  erlassen. Eventuell wird auch ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.

Beiden hat es gemein, dass der Täter - nachdem er aufgeschnappt wurde - sofort in Untersuchungshaft kommt und dort solange bleibt, bis ein neuer Gerichtstermin ansteht. Längstens jedoch für 6 Monate. Nur in Ausnahmefällen darf diese Untersuchungshaft länger als 6 Monate andauern. Zum Beispiel wenn die Ermittlungen einfach sehr umfangreich sind, die zur Last gelegten Taten sehr schwer wiegen und es sehr wahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte auch eine hohe Haftstrafe zu erwarten hat.

Erscheint der Hauptangeklagte nicht, dann findet die Verhandlung nicht statt.

Wie läuft das ab? Du gehst zum Gericht. Musst eventuell am Eingang beim Empfang deine Ladung und eventuell Personalausweis vorzeigen. Auch wirst du eventuell per Lichtschranke und persönlich von einem Justizwachtmeister körperlich durchsucht, was grundsätzlich zu tolerieren ist. Das muss alles nicht sein, kann aber. Manchmal kann man auch einfach so in ein Gericht rein spazieren, ohne das das einen juckt. Kenne diesbezüglich alle Seiten von kleinen und großen Gerichten.

Kommt auch drauf an, ob und was ein Richter diesbezüglich anordnet. Erscheine bitte möglichst mindestens 15 Minuten vor dem Termin im Gericht. Wenn du durchsucht wirst und auch noch andere vor dir durchsucht werden, dann nimmt das etwas Zeit in Anspruch. Du kannst auch 30 - 45 Minuten eher da sein. Das ist kein Problem.

Dann schaust du erstmal wo der Gerichtssaal ist. Eventuell sind dann - je nachdem wie früh du da erscheinst - schon einige Leute da. Angeklagte und weitere Zeugen mit ihren Freunden, Verwandten und Rechtsanwälten. Kann also voll sein. Lass dich von niemanden ansprechen und beeinflussen! Außer von Gerichtsmitarbeitern.

Aber auf keinen Fall beginnst du ein Gespräch mit anderen Zeugen, Angeklagten und deren Begleitungen! Auch nicht mit deren Anwälten, selbst wenn diese betont nett auftreten. Die wollen dich nur zu ihren Gunsten beeinflussen!

Zum Beginn des Termins werden alle beteiligten Personen in den Gerichtssaal gerufen und deren Anwesenheit festgestellt. Danach werden alle, außer die Angeklagten mit ihren Rechtsanwälten, wieder heraus gebeten. Du musst dann warten bis du aufgerufen wirst. Das kann 5 Minuten oder auch wesentlich länger dauern. Je nachdem wie umfangreich das ganze Verfahren ist.

Wenn alle Angeklagten gestehen, wirst du nochmals in den Saal geholt und dir mitgeteilt das du keine Aussage zu machen brauchst, man sich für dein kommen bedankt und dich darauf hinweist, dass du deine Auslagen ( Fahrschein Bus/Bahn, Autokosten ) erstatten lassen kannst.

Wenn du aufgerufen wirst und eine Aussage machen musst, wird dir ein Platz zugewiesen. Dann werden deine Personalien mit dir abgeglichen. Dir wird erklärt das du als Zeuge die Wahrheit zu sagen hast und dich strafbar machen könntest, wenn du nicht die Wahrheit sagst. Weiter wird dir auch gesagt das du dich nicht selbst belasten musst, wenn du dich selber einer Straftat bezichtigen müsstet. Dann kannst du deine Aussage verweigern.

Ansonsten wirst du vom Richter, dem Staatsanwalt, dem Angeklagten eventuell selbst, sowie eventuell vom Rechtsanwalt des Angeklagten befragt und musst nach besten Gewissen und wahrheitsgetreu antworten.

Ist man mit der Befragung fertig, dann bedankt sich der Richter für dein erscheinen, entlässt dich entweder oder sagt das man dich noch weiter für diesen Termin brauche und du draußen nochmals Platz nehmen sollst. Wenn man dich als Zeuge entlässt, wird auch hier darauf hingewiesen, dass du deine Fahrtkosten erstattet bekommst, wenn du dies beantragst.

Vielen Dank für deine Antwort, du kennst dich ja bestens aus, sollte ich mir einen Anwalt holen? Also ich werde mir denn sicher nicht leisten können ich Wohne selber noch bei meinen Eltern und die werden es momentan auch nicht zahlen können daher der Beratungsschein aber wenn du sagst das es so groß wird mit jeder sein eigener Anwalt usw. hab ich jetzt schiss das ich denn Prozess verlieren kann wenn ich ohne kommen.

@JackDown

Kein Ding.  :)

Jack:  Was ist los mit dir?! Ich will hier nicht mit einem Kleinkind schreiben!  :o  -.-

Die anderen User haben dir schon mehrmals erklärt, dass du diesen "Prozess" nicht verlieren kannst! Begreifst du das? Wenn nicht, dann bin ich nicht mehr für dich da. Denn dann solltest du erstmal zum Arzt.

Einen Rechtsanwalt brauchst du nicht. Du musst nur als Zeuge die Wahrheit sagen, so wie es war und so wie du dich erinnerst. Mehr nicht. Je mehr du die Wahrheit glaubhaft rüber bringst, desto mehr wirkst du darauf hin, dass diese Idioten eine gerechte und hohe Strafe bekommen.

Kann ja verstehen das du verunsichert bist. Aber du solltest schon ernst nehmen, was man dir hier schreibt. Du kannst nicht verlieren. Dir werden auch keine Kosten berechnet!

@JuraHeld

Ist mir jetzt auch schon klar aber wenn du erzählst von wegen da werden viele da sein die mit ihren Anwälten usw. davor hatte ich halt bangel evnt. hab ich auch nur durchgeschaut durch deinen beitrag und ich mach mir einfach zu viele und diese was passiert dann gedanken und wollte es einfach nur genau wissen. Ich Danke dir für die Zeit die du dir für mich genommen hast. :) Und werd da jetzt gut mut hingehen.

@JackDown

:))

Brauchst keinen Bammel haben. Die Rechtsanwälte und Justizwachtmeister werden schon auf die Idioten aufpassen.

Die wenigsten sind so blöd ausgerechnet im Gericht erneut straffällig zu werden. Das machen nur ganz böse Buben wie Hells Angels, Mörder, Mafia oder Leute die nichts mehr zu verlieren haben.

@JuraHeld

Soweit alles recht gut. Das hier allerdings:

Du kannst auch beantragen, dass du als Zeuge nicht deine Anschrift und dein Geburtsdatum vor dem Angeklagten nennen musst. Inwiefern du hier drauf einen Anspruch hast, weiß ich leider nicht.

geht nicht. Mal davon abgesehen das die Angeklagten das Opfer ohnehin schon vorher kannten steht die Anschrift der Zeugen in der Anklageschrift die, da der Termin bereits feststeht, alle erhalten haben. Von der Akteneinsicht durch den Verteidiger mal abgesehen.

Annonyme Zeugenaussagen gibt es nur in eng begrenzten Prozessen, OK zum Beispiel.

Hallo Jackdown,
also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe handelt es sich um ein Strafverfahren in dem Du als Zeuge vernommen wirst. Das bedeutet ein Staatsanwalt hat Klage erhoben. Das bedeutet Du brauchst keinen Anwalt nehmen und kein Beratungsschein ausfüllen oder ähnliches. Zu Beginn des Verfahrens wird festgestellt ob die geladenen Zeugen anwesend sind (also Du), anschließend musst du draußen warten bis Du aufgerufen wirst, dann schilderst Du was passiert ist und wirst wieder entlassen und kannst gehen noch bevor die Verhandlung beendet ist. Das ist also keine große Sache.

Du machst deine Aussage. Und zwar bist du zur Wahrheit verpflichtet. Deine Sorge ist verständlich. Kannst du dir einen Anwalt leisten? Wenn, dann sollte der mal vorab mit dem Gericht in Verbindung treten und deine Ängste schildern.

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, denen nicht direkt gegenüber zu treten. Sie werden sich auch nicht über eine belastende Aussage freuen.

Leider nicht hab ich auch schon drüber nachgedacht einen anwalt einzuschalten aber da ich ja bis Januar nichts mache und meine eltern das ganze haus renovieren möchte ich die nicht mit noch mehr kosten belasten. Werden die einen Anwalt haben und ich weis ja nicht wie das abläuft also kann das passieren das ich das verliere und bezahlen muss?

@JackDown

Nein, du bist doch als Zeuge geladen. Da kann man nicht verlieren. Hier findet ja kein Zivilprozess statt. Das Problem ist nur, dass die dir dann auflauern könnten und um Abrechnung "bitten." Aber zu deiner Beruhigung: Das käme ihnen teuer zu stehen.

@Sonnenstern811

Also du meinst die Typen? Die ich angezeigt hab das die mir auflauern könnten? Und die Geld haben wollen? (Welches Geld müssen die was Zahlen?)Oder meinst du mit abbrechung das die wegen mir dorthin mussten? Wenn du das meinst, davor hab ich keine angst ich bin ja nun auch nicht so ich sag mal blöd tut mir leid wer das anders sieht "Opfer der nichts kann und keine freunde hat" Wie gesagt ich bin halt nicht der stress typ und was mit der Polizei zutun haben will ich jetzt auch nicht sonst könnte das meiner Laufbahn beim bund Schwierigkeiten bringen.

@JackDown

Du bist das Opfer, nicht Täter. ZUm Sex gehörten zwei, da ist nichts dran strafbar oder verwerflich. Es geht nur um Körperverletzung, un die ist halt strafbar. Ja, ich meinte, sie könnten sich mit der Faust rächen wollen.

@Sonnenstern811

Okay

Ja das wird eh nicht passieren da bin ich mir sicher trotzdem Danke :)

Hm ich vermute mal ihr werdet mit jeweiligen anwälten in einen gerichtsraum gehen und beide seiten werden ihre geschichten vortragen..wenn es ein termin für einen prozess ist.ansonsten werdet ihr vielleicht auch getrennt voneinander hereingerufen und befragt.kann ich dir nicht genau sagen..ich weiss nur,dass ich mich nicht drücken würde,egal wie unwohl mir dabei ist.sonst haben die schon gewonnen und machen es erst recht und immer wieder...umso mehr leute sich umso öfter melden,umso mehr werden die vorstrafen zu härteren strafen und der mann fängt vielleicht mal an nachzudenken,ob sich solche aktionen lohnen...nimm wenn es geht auch ein zwei leute mit..aber gib ihm nicht noch die bestätigung,dass er so stark und mächtig ist,wie er glaubt.wenn du nachgibst,sieht er dich vielleicht erst recht als opfer und macht vielleicht sogar weiter...ist nur meine meinung..entscheiden musst du und davon abgesehen,kannst du nicht einfach fernbleiben wenn du eine vorladung bekommen hast.sag dem gericht doch,dass es von dir auch nicht gerade moralisch gut war,was du gemacht hast,das aber nicht rechtfertigt gleich angegriffen zu werden..dazu war seine freundin ja wohl nicht ganz unbeteiligt an der geschichte...

Also hingehen werde ich auf jedenfall und auch 2 Freunde mitnehmen, zu der Sache mit der Freundin er hatte vorher nie was mit ihr an Hut und ich war auch nicht mit der zusammen nach 2-3x treffen haben wir es halt getan 1x und nie wieder dann war ich 1 Woche nicht da kamm wieder und sie war mit ihm also das ist mir egal ihm hat das einfach nicht gefallen.

@JackDown

Das ist doch schonmal gut!ja,noch ein grund mehr hinzugehen wenn das auch noch ausserhalb von deren beziehung war!!!dann muss der gute wirklich mal merken,dass er da was nicht so ganz korrekt sieht...

Wenn du kein oder nur wenig gehalt hast,gibt es die möglichkeit einen beratungsschein für einen anwalt bei dem gericht in deiner nähe zu holen.der gilt immer für eine angelegenheit,du müsstest denen die situation schildern,dann wissen die,für welches verfahren die den schein ausstellen müssen.du musst da glaube ich nur kto auszüge der letzten drei monate und perso mitbringen.wenn die der meinung sind,der schein steht dir zu,kannst du ihn gleich mitnehmen..dir nen anwalt suchen und den schein plus ca 20 euro abgeben und der anwalt vertritt dich dann bis die sache zu ende ist.es kommen keine weiteren kosten auf dich zu.zumindest nicht von der seite.der anwalt kann dich dann in allem beraten.auch was passiert,wenn du verlieren solltest.

@Silverakua

Allles gelesen? Wieso denn verlieren? Es geht hier um eine Zeugenaussage, welche die Täter belasten kann und wird.

@Silverakua

Also auf dem Konto wird nicht nur 3 Monate nix zu sehen sein ist im Minus da ich ja zur Schule ging und nun "Ferien" Hab bis zum Januar, und wo krieg ich so einen schein bzw. wo muss ich das schildern und lohnt es sich noch einen zu holen da der termin in weniger als 3 Wochen ist.

@Sonnenstern811

Kann sein,ich weiss nicht was da juristisch alles so möglich ist und deren eventueller anwalt da aus dem ärmel schütteln kann..so oder so...anwalt ist immer besser!

@JackDown

Den bekommst du sehr schnell bei einem gericht in deiner nähe..den antrag kannst du dir ja vorab ausdrucken https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf&ved=0CCUQFjACahUKEwi7nJrF65jJAhUFHQ8KHeRzC8k&usg=AFQjCNE6CWOvjdMjBOlt5IFZJwrSXe2pbQ&sig2=PSp8zzNnsfmv8XB_l45sGQ

Und gehst dann mit dem ausgefüllten antrag plus kto auszügen und eventuellen ausgaben,die du hast,dorthin und sagst du möchtest einen anwaltlichen beratungsschein beantragen.kannst ja auch vorher bei dem gericht von dem das schreiben kam mal anrufen und fragen,wo genau du da hin musst...bist du denn volljährig?

@Silverakua

Ah,habe gerade gelesen dass auch schüler im regelfall so einen beratungsschein bekommen!

@Silverakua

Also ich habe den schein damals gleich mitbekommen..

Es geht da nicht um Moral, die interessiert nun allenfalls fürs Protokoll, sondern um Körperverletzung.

@Sonnenstern811

Ja,ist ja eh hinfällig.war ja anders als ich dachte.

@Silverakua

Das mit der freundin,meine ich.

@Silverakua

Also ich werde mir den ausdrucken und hab ma durchgelesen ich wohne ja noch bei meinen eltern und in denn meisten fällen steht dort ehegatin usw. trotzdem alles ausfüllen? hab ja selber kein einkommen usw. meine eltern haben jetzt auch nicht so ein bomben einkommen wir haben ein haus 2 autos und kredit so weit ich weis haben die auch und schulden und ich hab ein wenig bangel ob das klappt mit dem schein muss ich das dann ausfüllen und zu meinem Amt bringen? und warten oder krieg ich sofort mitgeteilt? Oder einfach zum amt schicken

@JackDown

Die sachen,die nicht zutreffen,streichst du entweder oder schreibst eben hin,was fakt ist in kurzen zeilen.den rest erklärst du,wenn du da bist.die gehen den antrag gleich mit dir durch.ausfüllen,kto auszüge und perso und dann direkt hingehen..an der info bzw am eingang sagst du,du möchtest einen anwaltlichen beratungsschein beantragen und dann wirst du schon dort hingeleitet,wo du hin musst.in dem raum sagst du dann wofür der ist..zb verfahren wegen körperverletzung und dann sehen die sich alles an und dann bekommst du den schein und guckst dir dann zu hause nen anwalt aus,der für sowas zuständig ist und holst dir einen termin..sag aber,dass es toll wäre kurzfristig einen zu bekommen,weil du bald einen termin vor gericht hast.oder du gehst einfach so hin.hab ich so gemacht und hat ganz gut geklappt...natürlich nimmst du den schein dann mit dorthin..

@Silverakua

P.s..danke fürs kompliment :)

@Silverakua

Google mal nach einem amtsgericht in deiner stadt..ich denke mal da bekommt man den schein..ansonsten auf nr. sicher gehen und mal anrufen.

@Silverakua

Ich denke schon,dass du den schein bekommst.was hast du zu verlieren?versuch macht klug ;) mehr als ein tut uns leid kann dir nicht passieren..aber wie gesagt,ich bin sehr zuversichtlich dass du ihn bekommst!

Als Zeuge musst du aussagen. Du kannst auch zwangsweise vorgeführt werden. 

Ob die Anwendung strafbar ist musst du dem Staatsanwalt überlassen. Er muss sich anhand von euren Aussagen ein Bild darüber machen. Hab keine Angst.

Für ihn ist das auch unangenehm.