Gerichtstermin nicht wahrnehmen?
Hallo, ich hab ein Gerichtstermin heute gehabt wovon ich gerade erst erfahren habe (Betrug -25€) doch ist dieser in Halle und ich bin nach München gezogen was wird mich jetzt erwarten und kann ich den Termin hier nachholen? Es war nicht meine Absicht diesen nicht wahrzunehmen
Mit freundlichen Gruß,
Jan
6 Antworten
Dann solltest du dort möglichst bald anrufen und die Situation schildern, um kostspielige Maßnahmen wie polizeiliche Vorführung, Haftbefehl etc. zu vermeiden.
Wieso was hast du mit der Ladung denn gemacht?
Es wird einen weiteren Termin geben zu dem du vermutlich mit einem blausilbernen Taxi abgeholt wirst. Eventuell auch schon ein bis 2 Tage vorher. Die Kosten der Verhandlung darfst du auch tragen.
Dann ist es dein Verschulden. Dann gelten die oben genannten Konsequenzen.
Ich kann die Anfahrtskosten nicht tragen, und mal eben so von München nach Halle fahren.
Das ist dem Gericht herzlich egal wie du das organisierst. Jetzt wird es jedenfalls noch teurer weil du jetzt die komplette erste Verhandlung zahlen darfsst.
Wenn die Verhandlung in Halle ist dann wirst du ziemlich sicher 1-2 Tage vorher abgeholt.
Es war nicht meine Absicht diesen nicht wahrzunehmen
Ich kann die Anfahrtskosten nicht tragen, und mal eben so von München nach Halle fahren.
Was denn nun. Du solltest dich für eine Version entscheiden. Hier widersprichst du dir selbst.
Is doch wurst...geh einfach irgendwann in ein Land das nicht ausliefert - Deutschland verreckt eh gerade... :D
Auch wer sich die Fahrt zum Gericht nicht leisten kann, ist verpflichtet, zur Verhandlung zu erscheinen. Die Entschuldigung: „Herr Richter, ich hatte kein Geld.“, ist also nicht ausreichend. Ein unentschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung kann schnell zur Inhaftierung führen.
Die gute Nachricht: Wer sich die Anreise nicht leisten kann, hat einen Anspruch darauf, dass ihm das Gericht eine Fahrkarte, einen Gutschein oder Bargeld zur Verfügung stellt. In der Regel wird die Fahrt mit der Bahn in der 2. Klasse bewilligt – Eine Reise in der 1. Klasse oder eine Flugreise wird nicht gestattet.
https://www.kujus-strafverteidigung.de/blog/reisekosten-fuer-den-angeklagten/
Sofort heute dort anrufen und die Sache klären. Sonst drückt man dir die Kosten des heutigen Tages auf und eine Strafe obendrauf. Das musst du unter allen Umständen abwenden und es ist leichter, bevor ein Bescheid vom Gericht raus ist.
Moin,
wie alt bist du Denn? Wenn du zur Tatzeit über 21 Jahre alt warst, ist es auch gut möglich, dass die StA jetzt einfach n Strafbefdhl gegen dich erlässt, statt darauf zu hoffen, dass du zur nächsten Ladung erscheinst.
Die Ladung ging zu meiner alten Wohnung und dort hatte ich die Post nicht abgeholt.
Gruß,