Gerichtskosten, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?

8 Antworten

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Die Kosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes. Ist dieser unter 1500 Euro und die Beweislage nicht hieb und stichfest überlege ob du nicht auf den Prozess verzichtest. In der Regel gibt es dann maximal einen Vergleich, der sich bei der Hälfte des Streitwertes bewegt. Der "Gewinn" wird dann von den Gerichtskosten aufgefressen und dir bleibt nur der Ärger und die Arbeit. Ist leider so.

Es geht bei der Berechnung immer um den Streitwert. Er ist ausschlaggebend für die Gerichtskosten. Ja, es ist richtig, wenn du gewinnst muss der Gegner bezahlen, auch deinen Anwalt! sCHAU MAL uNTER http://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/gericht/index.html

und wenn du einen mord begehst ?? wo ist da der streitwert ? legst du fest wie wertvoll ein mensch ist ??

@haiko

Das ist Straprozess. Da gibt es keinen Streitwert

@Wolfi0410

deshalb enstehen aber gerichtskosten, mein gott lernt alle erstmal lesen !

@haiko

War von Mord die Rede????

Gerichtskosten

Öffentliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme der Gerichte zu zahlen sind. Einzelheiten regelt das Gerichtskostengesetz (GKG) und die dazu gehörige Gerichtskostenverzeichnis (GKV).

Kosten sind:

* Gebühren
  und
* Auslagen.

Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Streitgegenstandes (Streitwert). Je nach Streitwert variiert die Höhe einer Wertgebühr. Die Mindesthöhe liegt bei 25 Euro, die für einen Streitwert bis 300 Euro berechnet wird (§ 34 GKG).

Je nach Verfahrensart und Rechtsschutzbegehren können mehrere Wertgebühren anfallen.

Zu zahlen sind beispielsweise im zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren für:

* einen erstinstanzlichen Prozess: 3,0 Wertgebühren
* ein Berufungsverfahren: 4,0 Wertgebühren
* ein Revisionsverfahren: 5,0 Wertgebühren

Besondere Vorschriften gelten für arbeitsgerichtliche, finanzgerichtliche und sozialgerichtliche Verfahren.

Im Strafverfahren sind dagegen für die erste Instanz feste Gebührensätze festgeschrieben, deren Höhe von der verhängten Strafe abhängt. Es fallen an:

* bis 6 Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe: 120 Euro
* bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder mehr als 180 Tagessätze Geldstrafe: 240 Euro
* bis 2 Jahre Freiheitsstrafe: 360 Euro
* bis 4 Jahre Freiheitsstrafe: 480 Euro
* bis 10 Jahre Freiheitsstrafe: 600 Euro
* mehr als 10 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe: 900 Euro
* Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung: (zusätzlich) 60 Euro

Auslagen sind vor allem:

* Ausfertigungen und Ablichtungen: 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten, dann 0,15 Euro für jede weitere Seite
* Kosten für Zustellungen und Versand von Akten
* Beträge, die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, und die Entschädigung von Zeugen und ehrenamtlichen Richtern zu zahlen sind

Die Gerichtskosten schuldet im zivilrechtlichen Verfahren (außer vor den Arbeitsgerichten) derjenige, der das Verfahren beantragt hat (§ 22 GKG), ansonsten derjenige, dem die Kosten auferlegt wurden (§ 29 GKG).

Gerichtskosten werden meist im Voraus fällig (Gerichtskostenvorschuss).

Anwaltskosten zählen nicht zu den Gerichtskosten.

Von einem Strafverfahren war doch hier gar nicht die Rede

@Volker13

wer redet hier von strafverfahren? lies richtig da stehen alle kosten drin ! sie hat nach gerichtskosten gefragt ohne weitere angaben und dazu zählen nunmal alle kosten die bei gericht enstehen könnten !

Da es vor Gericht allermeistens Vergleiche gibt, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt und richten sich nach der Instanz und nach dem Streitwert.

Gerichtskosten sind nicht die Hauptposition - teuer wird es, wenn das Gericht einen Gutachter bestellt!! 300 bis 5.000 € werden dann die Kosten steigern...

Wer verliert, muss zahlen: im Zivilprozeß ist das in §§ 91ff ZPO geregelt. Für den Strafprozess gilt § 40 Gerichtskostengesetz: in Strafsachen bemessen sich die Gerichtsgebühren für alle Rechtszüge nach der rechtskräftig erkannten Strafe www.jurabuch.de/fachanwalt.htm

Das ist doch völliger Quatsch und entspricht überhaupt nicht der Wahrheit. Gerade im Mietrecht kommt es recht häufig vor, dass der gewinner trotzdem zahlen muss.

@Volker13

wenn du so schlau bist wie du hier vorgibst warum fällt dir dann das lesen so schwer ???? es reicht wenn du die wahrheit kennst, deine antworten jedenfalls sind großer quatsch !