Gerichtskosten, Hauptversammlung wegen Beleidigung

2 Antworten

Die Kosten des Verfahrens trägt doch im Falle eines Urteils der Prozessverlierer. Aber wenn sie sich an keine Beleidigung erinnern kann, muss sie doch auch nichts befürchten. Die Seite hier erklärt ganz gut, wer wann was zu zahlen hat: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Kostentragungspflicht.html

Aber wenn sie sich an keine Beleidigung erinnern kann, muss sie doch auch nichts befürchten.

ist das eine Scherzantwort? Find ich nicht witzig^^

Außerdem wird aus der Frage überhaupt nicht ersichtlich, ob es hier um Zivil- oder Strafrecht geht, aber du lieferst einfach mal einen Link für Zivilrechtsfälle.

@fs112

Strafrecht

Strafrecht: Wenn die Freundin rechtskräftig verurteilt wird, muss sie auch die Kosten des Verfahrens tragen, erfolgt keine Verurteilung, trägt die Staatskasse alle Kosten und Auslagen.

Die Kosten können später auch in Raten bezahlt werden.

achso, im Jugendstrafrecht übernimmt oft auch die Staatskasse die Kosten.