Gerichtskosten aus Strafprozess durch Staat einklagbar bzw. pfändbar?
Ein Freund wurde in einem Strafprozess verurteilt und ist schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Jetzt hat er von der Justizzahlstelle der Landesfinanzdirektion eine mehrere tausend Euro teure Rechnung über u.a. die Prozesskosten und die Pflichtverteidigung erhalten.
Da er vorher schon in einer Privatinsolvenz war (Wohlverhaltensphase läuft Anfang 2012 aus) und daher bei ihm sowieso nichts zu holen wäre, stellt sich jetzt die Frage, ob die Kosten dieses Strafprozesses durch den Staat bei ihm überhaupt einklagbar sind, bzw. der Betrag pfändbar ist (jetzt oder später).
Er hat gehört, dass es irgendwo eine Regelung bzw. ein Urteil gibt, nachdem die Kosten des Strafprozesses beim Verurteilten nicht einklagbar sind bzw. der Betrag nicht beim Verurteilten eingepfändet werden kann.
Wenn ja, hat jemand dazu eine konkrete Aussage bzw. das Urteil für mich?
1 Antwort
Die Kostenentscheidung ist Bestandteil des Urteils in der Hauptsache, ist das rechtskräftig, dann ist es auch die Kostenentscheidung. Insofern braucht das niemand einzuklagen, es ist bereits rechtskräftig und somit vollstreckbar. Die Privatinsolvenz hilft auch nicht weiter, denn es sind Schulden aus unerlaubter Handlung, diese fallen nicht mit in den Schuldenerlass der Insolvenz
Ein solches Urteil kenne ich nicht, aber das heißt nicht, dass es das nicht trotzdem geben kann. Wenn er wirklich nicht zahlen kann, dann ist auch nichts Pfändbares vorhanden, die Freigrenzen gelten m. W. hier genauso. Wenn er aber nicht zahlen will (lt. Deiner Frage) - warum sollte der Staat denn auf sein Geld verzichten, dann würde ja keiner zahlen wollen!
Da die Privatinsolvenz bereits vor der Gerichtskostenrechnung bestand, fällt diese ohnehin dort nicht mit hinein, sondern der Hinweis sollte nur zum Ausdruck bringen, dass der Schuldner ohnehin kein Geld hat. Wenn der Schuldner aber nicht zahlen kann oder will, sind die Gerichtskosten dann durch den Staat vollstreckbar? Es soll ein Urteil geben, in dem behauptet wird, dass solche Kosten nicht vollstreckbar sind.