Gerichtliches Mahnverfahren, was tun bei Umzug?

6 Antworten

Offensichtlich geht es hier um eine Forderungssache im Zivilrecht.

Nun gibt es hier 3 Möglichkeiten, wie das Verfahren ausgehen könnte: 1. Du gewinnst und alle Kosten des Rechtsstreites, dazu gehören auch Reise- und Anwaltskosten zur Wahrnehmung des Termines sind von der unterlegenen Partei, also Deinem Gegner zu zahlen. Du hättest in diesem Fall keine finanziellen Nachteile zu befürchten. 2. Du verlierst und musst sämtliche Kosten des Rechtsstreites, also die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten sowie Reisekosten und Verdienstausfall Deines Gegners zuzüglich der Kosten, die für die Entschädigung von Zeugen oder Gutachtern anfallen, bezahlen. Das ist sicherlich ein Vielfaches der 150 €. 3. Wenn die Sache so kompliziert ist, ist ein Vergleich das Wahrscheinlichste. Hier wird in der Regel so verfahren, dass man sich in Bezug auf den Streitwert irgendwo trifft und jeder seine Auslagen selber bezahlt. Die Gerichtskosten werden dann geteilt. Die Kosten, die Dir entstehen liegen hierbei auch weit über 150 €.

Aus Deiner Sicht wäre es ratsam, einen aussergerichtlichen Vergleich zu finden. Hierzu könntest Du anbieten, 75 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu bezahlen, wenn im Gegenzug die Klage fallen gelassen wird. Die Chance, dass die Gegenseite dies akzeptiert ist recht groß, da diese in genau der gleichen Situation steckt. Und ganz ehrlich, wäre die Gegenseite nicht davon überzeugt, dass sie im Recht ist, würde sie nicht klagen.

Die Verhandlung zu einem anderen Gericht zu überweisen geht schon aus formaljuristischen Gründen nicht, da das Verfahren immer an dem Wohnort des Beklagten stattfindet, an dem der Beklagte zum Zeitpunkt der Klageerhebung wohnt.

Würde es doch gehen, könnte das sehr schnell zu Deinem Problem werden, wenn Du beim Rechtsstreit unterliegst. In diesem Fall müsstest Du deren Reisekosten einschl. Verdienstausfall und etwaiger Übernachtungen etc... übernehmen. Das würde dann richtig teuer.

Mein Rat: Versuche einen Vergleich mit der Gegenseite zu finden, bevor noch mehr Kosten entstehen. Wenn Du es auf ein Urteil ankommen lässt, ist das sehr gefährlich und kann ganz schnell richtig teuer werden.

Sternenbande 
Fragesteller
 03.08.2013, 11:08

Hierzu könntest Du anbieten, 75 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu bezahlen,>

Na da könnte ja jeder mit einer Klage kommen und von mir Geld fordern.

jurafragen  03.08.2013, 15:01
@Sternenbande

Ja, das kann in der Tat jeder tun. Man muss nicht zum erlauchten Kreis einer dir genehmen Kaste gehören.

Interesierter  04.08.2013, 15:14
@Sternenbande

Ja, das kann in der Tat jeder tun. Da hast Du absolut recht.

Deswegen stellt sich dir Frage, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Deine persönliche Ansicht ist hier nicht maßgeblich sondern die tatsächlich beweisbaren Fakten.

So wie Du die Sache geschildert hast, bist Du der Meinung, dass die Forderung zu Unrecht besteht. Die gegnerische Seite ist jedoch offensichtlich der Meinung, dass die Forderung zweifellos berechtigt sei.

Ich kann natürlich nicht beurteilen, wie die Sache tatsächlich aussieht. Das musst Du schon selber tun.

Ich kann Dir nur den Rat geben, es nur auf eine Verhandlung ankommen zu lassen, wenn Dein Sieg vor Gericht absolut ausser Zweifel steht. In diesem Fall sind alle Kosten von der Gegenseite zu bezahlen (Pass aber auf! Sollte die Gegenseite zahlungsunfähig sein, musst Du die Gerichtskosten auch dann bezahlen, wenn Du gewinnst!) Die Kosten des Verfahrens werden die streitgegenständlichen 150 € um ein Vielfaches übersteigen.

Sollte es daran auch nur den leisesten Zweifel geben, rate ich Dir, einen Vergleich anzustreben.

Du hättest Dir längst einen Anwalt nehmen sollen. Es ist auf keinen Fall empfehlenswert, ohne Anwalt zum Gerichtstermin zu gehen. I.d.R. kann der Anwalt Dich auch allein vertreten, d.h. es reicht, wenn nur er hingeht - es sei denn, das Gericht hat Dein persönliches Erscheinen angeordnet.

Sternenbande 
Fragesteller
 03.08.2013, 11:02

Und was soll mir da ein Anwalt nützen? Beim Gerichtstermin hat man mir genau eine Frage gestellt, die lautete "Sie lehnen die Zahlung also ab?" Da habe ich mit Ja drauf geantwortet. Der Kläger hatte einen Anwalt dabei. Dem wurde auch genau eine Frage gestellt. Die lautete "Sie verklagen also die hier anwesende Frau XY?". Darauf hat der Anwalt Ja geantwortet. Wegen einem einfachen "Ja" gebe ich bestimmt keine 200 Euro für einen Anwalt aus.

Goofy62  03.08.2013, 14:19
@Sternenbande

Du verstehst offenbar nicht die Zusammenhänge mit der Beweisführung im Zivilrecht. Es reicht nun einmal nicht, eine Forderung vor Gericht "einfach so" zu bestreiten, sondern man muss das "qualifiziert" tun, d.h. mit Begründung. Je nachdem, was die Gegenseite an Argumenten für die Rechtmäßigkeit anführt, muss man eben qualifiziert gegen diese Argumente angehen. Einfach zu sagen: "Stimmt nicht", reicht nicht.

So, wie Du das machst, verlierst Du den Prozess vorhersehbar. Und dann frage ich mich, wieso Du dann nicht bereits vor dem Prozess die Forderung anerkannt und bezahlt hast, denn das wäre dann in der Tat billiger für Dich. Aber so zahlst Du auch noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite.

Umgekehrt: wenn Du Dich mit einem Anwalt verteidigst und die Gegenseite verliert, weil sie ihre Argumente nicht mehr aufrechterhalten kann, dann verliert die Gegenseite und hat alle Kosten zu tragen, auch Deine Anwaltskosten.

Ich verstehe also Deine Herangehensweise überhaupt nicht. Entweder, man weiß, dass die Gegenseite tatsächlich einen berechtigten Anspruch hat - aber dann erkennt man vor dem Prozess an und zahlt. Oder man weiß, dass die Gegenseite eben keinen berechtigten Anspruch hat. Dann nimmt man sich einen Anwalt, weil den die Gegenseite zu zahlen hat, wenn die den Prozess verliert.

Aber es gibt immer mal wieder selbsternannte Lebenskünstler, denen nun einmal nicht zu helfen ist. Die lernen es dann mit teurem Lehrgeld, oder halt auch nicht.

Ist es möglich, die Verhandlung zu dem Gericht verlegen zu lassen, wo ich dann wohnen werde?

Nein, weil dieses Gericht nämlich örtlich nicht zuständig ist.

Dann hätte natürlich der Kläger und die Zeugen eine weite Anreise, was ja aber nicht mein Problem ist.

Deren Problem ist es erst recht nicht.

Sternenbande 
Fragesteller
 02.08.2013, 15:34

Wieso? Es ist doch immer das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig.

Sternenbande 
Fragesteller
 02.08.2013, 15:41
@jurafragen

Dann müsste ich ja schlimmstenfalls eine Anreise von 3000km in Kauf nehmen. Das steht ja in keinem Verhältnis zu den 150 Euro um die es geht. Natürlich könnte ich einen Anwalt hinschicken, aber auch der kostet noch mehr als 150 Euro. Da ich mich im Recht sehe will ich die Verhandlung aber natürlich auch nicht verlieren. Also was mache ich da am besten?

jurafragen  02.08.2013, 15:50
@Sternenbande

Natürlich könnte ich einen Anwalt hinschicken

Richtig, das könntest du.

aber auch der kostet noch mehr als 150 Euro

Ja.

Da ich mich im Recht sehe will ich die Verhandlung aber natürlich auch nicht verlieren. Also was mache ich da am besten?

Einen Rechtsanwalt beauftragen und hoffen, dass du gewinnst. Oder der Gegenseite vergleichsweise 75 Euro anbieten. Oder du beauftragst jemanden, den du kennst und dem du vertraust mit deiner Vertretung.

Sternenbande 
Fragesteller
 02.08.2013, 17:00
@jurafragen

Naja bringt ja auch nichts, wenn ich einen Anwalt für 200 Euro kaufe und dieser dann 150 Euro gewinnt. Jemand anders hinschicken geht auch nicht. Weiss ja keiner worum es geht.

jurafragen  02.08.2013, 18:36
@Sternenbande

wenn ich einen Anwalt für 200 Euro kaufe

Das sind unabhängige Organe der Rechtspflege. Käuflich ist er nicht, du metest ihn allenfalls.

und dieser dann 150 Euro gewinnt

Wieso sollte er 150 Euro gewinnen?

Wenn du den Prozess geinnen solltest, dann hast du gegen den Gegner auch einen Anspruch darauf, dass er dir deine notwendigen Anwaltskosten erstattet.

Wenn du verlierst, dann zahlst du allerdings auch die gegnerischen Anwaltskosten, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist.

Sternenbande 
Fragesteller
 03.08.2013, 11:04
@jurafragen

Wenn du den Prozess geinnen solltest, dann hast du gegen den Gegner auch einen Anspruch darauf, dass er dir deine notwendigen Anwaltskosten erstattet.>

Glaube ich aber nicht, dass der Kläger mir einen Anwalt bezahlen würde.

jurafragen  03.08.2013, 14:58
@Sternenbande

Was du glaubst ist hier wenig relevant.

Du stellst einen Antrag beim Gericht und würdest dann einen vollstreckbaren Beschluss bekommen, aus dem die Anwaltskosten vollstreckt werden könnten.

Du wurdest verklagt und Du stellst demnach auch nicht die Bedingungen auf. Somit ist die Klage dort wo Du aktuell wohnst und zudem bist Du ja auch noch nicht umgezogen.

Deine Einstellung mit der Anreise der Zeugen ist nicht nur total daneben sondern mit Verlaub auch sehr unklug. Angenommen Deine Wunschthese würde aufgehen, dann rate mal wer die Kosten für die Zeugenbefragung zahlt???????

Und somit hättest Du dann ein ordentliches Problem mehr. Aber wegen 150 Euro so ein Thema zu veranstalten, das ist auch schon sehr Hit verdächtig.

Sternenbande 
Fragesteller
 02.08.2013, 17:01

Das Zeugengeld hat derjenige gezahlt, dessen Zeugen es sind. Also nicht ich.

jurafragen  02.08.2013, 18:37
@Sternenbande

Dann kannst du nochmal raten, wer diese Kosten ganz am Ende bezahlen muss.

Sternenbande 
Fragesteller
 03.08.2013, 11:09
@jurafragen

Das Geld wurde doch schon bezahlt. Wobei es sich bei den Zeugen ja um Mitarbeiter des Klägers handelt. Würde mich nicht wundern, wenn die genötigt wurden eine Verzichtserklärung zu unterschreiben..

jurafragen  03.08.2013, 15:00
@Sternenbande

Das Geld wurde doch schon bezahlt

Ja, und?

Nehmen wir an, der Kläger gewinnt - und dafür spricht bei deinem unprofessionellen Vorgehen recht viel - dann zahlst du zum Schluss alles. Die Zeugenentschädigung zählt nämlich zu den Kosten des Verfahrens.

Gegenfrage: Besteht die Forderung zu Recht? Dann wäre es nämlich am einfachsten zu zahlen.

Sternenbande 
Fragesteller
 02.08.2013, 15:36

Das konnte ja bei der ersten Verhandlung nicht geklärt werden.