Gerichtliche Umgangsregelung gültig während KITA-Ferien, wenn es noch keine Ferienregelung gibt?

4 Antworten

die gerichtliche umgangsregelung gilt nicht in den ferien. in dieser zeit wird sie ausgesetzt und nach den drei wochen setzt sie wieder ein. somit hat ein ordnungsgeldantrag keinen sinn. du hättest eine ferien- und feiertagsregelung einbauen können und müssen. einzige möglichkeit ist, nachträglich eine urlaubsregelung zu beantragen. erster schritt dazu ist eine mediation mit einem nachtrag zu der derzeit gültigen regelung und wenn sie darauf nicht eingeht, bleibt dir nix anderes übrig als zu klagen.

das gemeinsame sorgerecht hast du auf dem papier. die entscheidungen trifft der betreuende elternteil zu 95% eh allein. deine mitbestimmung liegt nur bei kontoeröffnung, taufe oder nicht-lebenswichtige-ops. selbst pässe für das kind kann die km alleine beantragen. dazu benötigt sie dich auch nicht.

das alles ist bestandteil ihrer alleinigen alltagssorge.

gegen den derzeitigen urlaub kannst du nix machen. der steht ihr zu. es wird natürlich nicht geregelt sein, wann du dann urlaub hast und wann der ausgefallene umgang nachgeholt wird. lass es also sacken und kümmer dich um einen nachtrag im umgangsbeschluss.

Verwirrt mich gerade aufgrund der anderen Antworten ...

@MrX2003

die anderen antworten sind falsch.

Die gerichtliche Regelung gilt natürlich auch in den Ferien. D.h. du dürftest deinen Sohn natürlich auch in dieser Zeit sehen. Deine geschiedene Frau wittert da leider eine Gelegenheit, dir das Umgangsrecht zu verweigern mit der Begründung, dass ja Ferien seien und dadurch andere Regeln gelten. Dem ist aber nicht so. Nur was ich denke ist folgendes: Das Kind wird jede eurer Diskussionen mitbekommen. Auch die Drohung vor Gericht weiter zu streiten wird nicht einfach an dem Kind abperlen. So ein Kind leidet enorm unter diesen Streitigkeiten. Ich weiß, dass du nur sein bestes möchtest. Auch willst du ihn sehen und mit ihm Kontakt haben. Vollkommen verständlich. Aber wenn du jetzt nicht in kurzer, unproblematischer Form auf die Kindesmutter einwirken kannst, dann erzwinge den Kontakt nicht. Du würdest dem Kind mehr schaden als nutzen. Aber regele das generell und für alle Zeiten gültig, wie eure gemeinsame Regelung für die Ferien aussehen soll.

Ich sehe es mit der Regelung genauso wie Du eigentlich.
Bei der Trennung hat Sie den Umgang verweigert (gerichtliches Eilverfahren wie oben genannt). Habe Wochenlang keine Wechselbekleidung mitbekommen (Hintergrund: Sie hat in einer Nacht und Nebelaktion damals alle Sachen aus dem gemeinsamen Haus vom Kind entfernt - ich hatte nix mehr). Und jetzt wieder die nächste Aktion, die vorher versucht wurde einvernehmlich zu lösen. Keine Chance. "Ich will ihn 3 Wochen ... Punkt" (Zitat Ende).

Ich versuche den kleinen Racker da auch völlig raus zu halten und werde das jetzt auch nicht unterbinden mit den 3 Wochen. Sollen Sie doch ein paar schöne Tage haben und der Kleine das geniessen.

Nur eins: Ich dulde dies ja nun auch (bleibt mir ja auch nix anderes übrig), nur wenn ich jetzt einen Rückzieher mache tanzt Sie mir immer weiter auf dem Rücken rum (wie auch schon zuvor). Sie muss halt nur merken, dass Sie nicht alles mutwillig machen kann und es dann auch durchgeht.

Fazit:
1) Ich werde wohl ein Ordnungsgeldantrag stellen, damit Sie auch merkt, dass es so nicht geht. Dieses hat ja eventuell auch einen erziehungstechnischen Hintergrund für zukünftige Regelungen.

2) Ich werde die Ferien- / Feiertag, etc. Regelung vorher noch einmal versuchen mit Ihr zu klären, obwohl ich befürchte, dass dies wieder darauf hinauslaufen wird, dass dies vorm Familiengericht landet.

Leider ist Sie null Kompromissbereit (siehe die 3 Wochen Kita Ferien).

3) Ich kämpfe um meinen kleinen Racker

@MrX2003

1. der ordnungsgeldantrag geht zu deinen lasten und wird abgewiesen werden. die km hat dich informiert dass sie urlaub hat und wegfährt mit kind. den anspruch und das recht hat sie. das hat keinen erzieherischen aspekt bei ihr, da in den meisten fällen eh nicht gezahlt werden muss, eh nicht ins gefängnis gegangen wird und in zwei mir bekannten fällen nach jahren des umgangsboykotts das sorgerecht der mutter entzogen wurde. lass es stecken.

günstiger hier ist eine mediation beim jugendamt nach dem urlaub mit deinem vorschlag einer ergänzung zum beschluss des umgangs. hälftige ferien und feiertage (siehe kalender der ferien des bundeslandes deines kindes. es ist dabei völlig egal ob kind schon zur schule geht oder nicht.) und drei wochen urlaub - sommer oder winter oder herbst? wie du gerne möchtest. setze das in einen kalender ein, wo du genau festhältst wann du kind zusätzlich haben möchtest. nimm dir soviel wie dein urlaub und feiertage hergeben. regel hierbei ist: erster feiertag mutti, zweiter du. etc.

sollte km sich auf eine vernünftige einigung nicht einlassen. stimme ich mit deinem punkt 2 völlig überein: dann wirst du ergänzend klagen müssen. die frage die du dir gefallen lassen musst: warum hast du das nicht gleich in der vergangenen klage mit einfließen lassen. es könnte auch passieren das bei zu zügigem klagen, der antrag seitens des gerichtes abgewiesen wird.

die antwort ist falsch. die mutter hat ein anrecht auf urlaub. in zeiten von krankheit, urlaub oder kur fällt der umgang aus. bei krankheit sollte in der umgangsvereinbarung beinhaltet sein, wann dieser nachgeholt wird.

sie hat urlaub genommen und will mit dem kind wegfahren, also tut sie das. damit  geht sie dem nach, was ihr recht ist. wenn der kindesvater irgendwie versäumt hat eine urlaubsregelung für sich einzubauen, dann würde ich an der stelle sagen, er hat gelinde gesagt pech und muss dies demnächst nachbessern.

ihr recht auf urlaub ist auch teil laufender rechtsprechung.

Die Mutter hat ein Recht auf Urlaub mit dem Kind. Das gleiche Recht hast du aber auch. Mach ihr das klar oder lass es ihr von deinem Anwalt klar machen.

Durch die ganzen oben genannten Antworten bin ich natürlich ein bisschen verwirrt jetzt. Mir geht es auch gar nicht darum, dass Sie auch mal mit unserem gemeinsamen Sohn in den Urlaub fährt und Umgang im gemeinsamer Absprache ausfällt. Da würde ich ja zustimmen. Aber einfach per Anwaltsschreiben sagen 3 Wochen kriege ich Ihn nicht weil "SIE" Urlaub hat geht meines Erachtens auch nicht (wobei jetzt rausgekommen ist, dass Sie zumindestens vom 27.07. bis 01.08. vor Ort war). Dort hatte ich zweimal Umgang !!!!

@MrX2003

das ist egal. sie hat dich zeitnah informiert und der drops ist gelutscht. sei du der erwachsene. hier wäre nachzufragen, wann der ausgefallene umgang nach dem urlaub nachgeholt wird. eigentlich das folgende wochenende nach dem sie ihren urlaub beendet hat. sollte es eh dein wochenende sein, dann gleich das darauf folgende mit dazu.

ich wünsch dir ganz viel mentale kraft. wie ist denn der ausgefallene umgang im beschluss geregelt? gibts dazu eine regelung?

Jeden Dienstag auf Mittwoch und alle 2 Wochen am Wochenende von Freitag bis Montag morgen.

Das hat weiterhin Gültigkeit, ob Ferien sind oder nicht. Nicht zuzumuten wäre es bei einer Freizeit oder wenn die Mutter inkl. Kind auf Urlaub sind.

Habe ich verstanden. Was ist aber, wenn Sie nur eine Woche im Urlaub war und den Rest z.B. zu Hause, etc. ? Ich weiss ja leider nicht ...

@MrX2003

die antwort ist falsch. egal ob zu hause oder ob sie wegfährt, die umgangsregelung gilt im urlaub der mutter nicht. wenn sie zu weihnachten also wegfährt, ist es genau das gleiche.