Gericht danach Führungszeugnis ist das so?

2 Antworten

Hallo OneBillionTuri,

bist Du Dir da sicher, dass Anklage erhoben wurde?

In den meisten Fällen wurde mit dem Unfall ja "nur" der Straftatbestand der "fahrlässigen Körperverletzung erfüllt. 

Und oftmals wird das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft

  •  wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO oder
  • gegen Auflagen gem. § 153a StPO

eingestellt ohne das Klage erhoben wird. Bei Einstellung des Verfahrens erfolgt kein Eintrag in das Führungszeugnis.

Und sollte doch Anklage erhoben worden sein, kommt es auf das Strafmaß an zu dem Du verurteilt worden bist.

Nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden

5. Verurteilungen, durch die auf

  • a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
  • b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist,
  • wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,

Sehr Wahrscheinlich würde die Strafe wegen "gefährlicher Körperverletzung" so gering ausfallen, dass kein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt.

Diese würde dann wie folgt aussehen:

http://regionalwolfenbuettel.de//wp-content/uploads/2013/03/fuehrungszeugnis.jpg

Lautet der Tatvorwurf aber "Gefährdung des Straßenverkehrs" (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html) währe es nicht unwahrscheinlich, dass die Strafe so hoch ausfällt, dass ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt.

Und was das Schmerzensgeld angeht, so können die Eltern auch ohne das Du verurteilt wirst, Schmerzensgeld fordern. Entscheidend hierfür ist nicht, ob verurteilt wurdest, sondern einzig und alleine, dass Du die Schuld an dem Unfall hast. Den Schaden trägt aber Deine Haftpflichtversicherung, dass heißt nicht Du selbst, sondern Deine Versicherung würde das Schmerzensgeld zahlen müssen.

Schöne Grüße
TheGrow

Korrektur: Habe ausversehlich folgendes geschrieben:

Sehr Wahrscheinlich würde die Strafe wegen "gefährlicher Körperverletzung" so gering ausfallen, dass kein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt

Sollte natürlich wie folgt heißen

Sehr Wahrscheinlich würde die Strafe wegen "fahrlässiger Körperverletzung" so gering ausfallen, dass kein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt

Ist, wenn du jetzt nicht getrunken hattest, unter Medikamenten oder Drogen standest, und natürlich einen Führerschein hattest kein so großes Ding.

Kommt natürlich immer auch auf die Verletzungen des Kindes an.

Aber normal ist das eine fahrlässige Körperverletzung. Wird wohl ne kleine Geldbuße werden.

FG.Raider

Vielen Dank, kann nun entspannter schlafen. Ich wurde aber von den angezeigt habe ich vergessen zu schreiben. Bleibt es trotzdem dabei oder gibt's jetzt einen Eintrag ins Führungszeugnis? 

PS. Wurde von der Familie angezeigt wegen Körperverletzung.

MfG

@OneBillionTuri

Wie jetzt vergessen zu schreiben?

Hattet ihr die Polizei nicht geholt und du hast dass nicht selber gemeldet?

Dann sieht der Hase schon wieder anders aus, dann ist das eine Verkehrsunfallflucht die kann dich durchaus den Führerschein kosten.

Sowas lernt man aber auch in der Fahrschule.

FG.

Raider