Gericht Brief ?

13 Antworten

Weil keiner dieser Punkte zutrifft

Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn

  1. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
  2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
  3. das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
  4. gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;
  5. der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird;
  6. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;
  7. ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
  8. der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist;
  9. dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist.

Ein Verbrechen wäre es dann, wenn dir eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr droht. Das was dir vorgeworfen wird ist nicht sonderlich gravierend und die Sachlage ist wohl nicht sonderlich komplex.

Man bekommt nicht für jeden "Kaugummi Diebstahl", für den man am Ende ein paar hundert Euro Geldstrafe zahlen muss, einen Pflichtverteidiger gestellt.

Dass du in der uns unbekannten Strafsache keinn Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt bekommst.

Du musst vor Gericht als Angeklagten und bekommst keinen Anwalt auf Staatskosten.

Hallo Kissimak,

das Gericht teilt dem Adressaten dieses Briefes mit, dass dieser (also der Angeklagte) keinen Anwalt benötigt, der die Verteidigung des Angeklagte übernimmt. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Folgen einer Verurteilung nicht gravierend wären.

Zwei Möglichkeiten bestehen nun: Entweder die Verteidigung vor Gericht selbst in die Hand nehmen oder selbst einen Rechtsanwalt suchen und diesen mit der Verteidigung beauftragen.

Alles Gute für die Verhandlung, blumenvase.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das das Gericht dir keinen Verteidiger stellt, da dies in Anbetracht der zu erwartenden Strafe nicht notwendig erscheint. Du kannst dir jederzeit einen Anwalt suchen, musst diesen dann aber auch selbst bezahlen.