Gericht, Aussage wiederholen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich nehme an, es war ein Zivilverfahren, also ein Streit zwischen Kläger und Beklagtem, denn nur in einem solchen Verfahren wird die Zeugenaussage vom Richter in ein Protokoll diktiert (im Strafverfahren schreibt ein Protokollführer mit).

Wenn du im nächsten Termin wieder zu der gleichen Sache befragt wirst und unsicher bist, solltest du ganz klar dazu sagen: "Soweit ich mich heute daran erinnere. Ich bezieh mich auf meine Angaben im früheren Termin, die waren richtig"

Es besteht keine Pflicht eines Zeugen, sich zu erinnern. Wenn du einiges nichts mehr weiß, solltest du sagen: "Ich erinnere mich heute nicht mehr daran". Dagegen wird niemand etwas einwenden können.

Leider denken Zeugen oft, sie MÜSSEN zu dem Vorfall etwas sagen und drucksen dann eher vage herum anstatt zu sagen, daß sie es nicht mehr wissen. Das ist doch kein Vorwurf.

Bei mir ist es auch so ähnlich ,es folgt nochmal eine Gerichtsverhandlung.Wie ich zuhause war hat meine Freundin gesagt das ich verwirrt war es ging um zimmertüren die ich beim Einzug gekürzt habe mit erlaubnis jetzt wird von der Vermieterin geleugnet.Ist auf Band gesprochen worden von der Richterin.

Das die dokumentiert werden weiß ich ;)

Nur ich weiß halt nicht mehr alles, und die Frage war eher ob ich beim nächsten mal sagen kann ob ich bei meiner Aussage bleiben kann, weil dokumentiert hat sie es ja?

Die Aussagen werden bei Gericht dokumentiert. Wenn es die Wahrheit war kannst dich nicht vertun.