Gericht -zuschauer?

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Also das kommt natürlich so ein bisschen auf die Wertigkeit der Verhandlung an, wie genau das genommen wird. Bei einem kleinen Amtsgericht, bei dem z.B. gerade eine Auffahrunfall verhandelt wird, wirst Du sehen, dass Du vermutlich der einzige Zuschauer bist und das der Richter da sicherlich kein Aufhebens um solche Dinge macht.

Aber am einfachsten ist es, Du machst es wie in der Kirche. Wenn die Anwälte, Kläger und Beklagten aufstehen, dann stehst halt auch kurz mit auf. Das ist i.d.R. wenn der Richter den Saal betritt und falls er zwischen Verhandlung und Urteilsverkündung den Saal verlassen hat und danach wiederkommt. Das kommt bei kleinen Verhandlungen aber fast nie vor.

Ansonsten gibts nicht viel zu beachten. Schaue Dir am besten die Aushänge an, welche Verhandlungen überhaupt öffentlich sind. Nicht das Du in eine geschlossene hineinplatzt. Und natürlich läuft eine Verhandlung anders ab, als auf RTL ;-) Zuschauer verhalten sich ruhig und hören einfach nur zu!

Beim Erscheinen der Richter steht man auf - ebenso bei der Urteilsverkündiung.

Mach es so wie im Gottesdienst: stehe einfach dann auf, wenn es die anderen auch tun. Da sind ja immer Verteidiger, Staatsanwälte usw. die müssen sich auch erheben.

Erstens muss die Sitzung öffentlich sein. Ansonsten hast Du keinen Zutritt. Dann sollte man entsprechende, angemessene Kleidung wählen. Wer zum Beispiel in Badelatschen und Strandoutfit den Gerichtssaal betritt, könnte schneller wieder draussen sein als er Platz genommen hat.

Zum Verhalten: Wenn der Richter zum ersten Mal den Saal betritt, wird aufgestanden. Ob man nun jedes mal aufstehen muss, wenn der Richter zum Beispiel nach einer Verhandlungspause den Saal erneut betritt, bleibt ihm überlassen. Entweder er legt Wert darauf, oder auch nicht. Wenn man nicht sicher ist, dann sollte man das jedoch von alleine machen.

Bei der Urteilsverkündung wird in jedem Fall aufgestanden.

Google mal Dein Gericht und schau nach, ob dort Verhaltensrichtlinien veröffentlicht sind. Hier ein Beispiel des Amtsgerichts Kassel: http://www.ag-kassel.justiz.hessen.de/irj/AMG_Kassel_Internet?cid=ced53806bebbc9f7dd758d14aa3c6fb3

Wenn der Richter herein kommt und zur Urteilsverkündung steht man auf.

Ansonsten würde ich das Handy lautlos machen (auch nicht auf Vibration sondern wirklich stumm), Kaugummi kauen oder ähnliches, was die Verhandlung stören könnte unterlassen.

Film und Tonaufnahmen sind auch nicht zulässig ohne Genehmigung.

Man darf die Verhandlung nicht stören, weder mit Geflüsterei mit dem Nachbarn oder gar durch Zwischenrufe. Fotografieren ist ebenso wenig erlaubt wie telefonieren mit dem Handy. Dieses sollte man wegen der störenden Klingeltöne entweder ausschalten oder zumindest das Signal unterdrücken.

Aufstehen muss man auch als Zuschauer bei der Urteilsverkündung und beim Vereidigen eines Zeugen. Ein Aufstehen des Publikums beim Betreten des Gerichtssaal durch das Gericht, kenne ich nicht.