Gerechte Verteilung der Wasserkosten

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst mal kommt es darauf an, was dazu im Mietvertrag steht...

Ist im Mietvertrag die Umlage nach Personenzahl vereinbart, muss diese zumindest auf volle Monate heruntergebrochen werden, jemanden, der drei Monate dort wohnt, mit einem vollen Jahr zu berechnen, ist sicher falsch, allenfalls ist es möglich, für jemanden, der 1 Tag dort gewohnt hat einen vollen Monat zu berechnen...

In diesem Fall wäre es sicher sinnvoll, 6 Monate mit 1 Person (Mieter) und 6 Monate mit 2 Personen (zzgl. Ehemann) zu berechnen...

Hallo,

also cih persönlich finde das vollkommen richtig, die Partei als zwei Personen zu rechnen, da sie auch zu zweit dort sind. (Außerdem finde ich es unnötig, ein halbes Jahr hier und ein halbes Jahr dort zu wohnen?!) Es ist einfach auch den anderen gegenüber nicht fair. Aber ob es dazu irgendwas gesetzliches gibt, weiß ich nicht. Schau mal nach, vielleicht ist hier was passendes dabei. http://www.mietrecht.de/

ein übliches Vorgehen wäre, in jeder Wohnung eine Wasseruhr zu installieren. Bei eurer Vorgehensweise sind Ungerechtigkeiten vorprogrammiert.

Bisher haben wir es immer (seit 2 Generationen und ca. 40 Jahren) so gemacht das eine Person gezählt wird sobald sie länger als 3 Monate im Jahr im Haus wohnt,

Was ist denn das für eine merkwürdige Umverteilung? Schon mal überlegt das eine Person in 3 Monaten 6.000 - 10.000 Liter Wasser verbraucht? Und wenn sie dann noch weiß das sie erst ab dem 4. Monat zahlen muß ...

damit ist nun aber eine der Mietpartei unglücklich.

Laß mich raten, die Dame die kürzlich geheiratet hat. Die meint nun sie, da ihr Mann ja eine eigene Wohnung hat, nur für eine Person zahlen. Das wäre richtig wenn ihr Mann nur ab und zu einige Wochen zu Besuch da wäre. Aber er wohnt ja Monate lang dort.

Was ist denn vertraglich überhaupt zu Betriebskosten vereinbart?

Bitte den exakten Wortlaut. Dann können wir über gesetzliche Bestimmungen reden.

Beim verteilen der Kosten teilen wir den Gesamtverbrauch durch die Anzahl der Hausbewohner, NICHT durch die Anzahl der Wohnungen.

Falls im Mietvertrag ein Verteilungsschlüssel vereinbart wurde, muß der Vermieter auch nach diesem abrechnen.

Falls kein Verteilungsschlüssel vereinbart wurde, sollte nicht nach Personen, oder Anzahl der Wohnungen, sondern nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

Eine konkrete verbrauchsabhängige Abrechnung kann nur erstellt werden, wenn alle Wohnungen mit Wasserzähler ausgerüstet worden sind.

http://www.meineimmobilie.de/betriebskostenlexikon/verteilungsschluessel

Keine Ahnung wie es rechtlich genau aussieht. Eine Abrechnung nach Wohnfläche macht vielleicht bei den Heizkosten Sinn aber doch nicht beim Wasserverbrauch ?! Auf 80 m² kann man genausogut alleine wie zu viert wohnen. Und vier Leute werden wohl mehr Wasser verbrauchen als eine.

@allesmurks

Und vier Leute werden wohl mehr Wasser verbrauchen als eine.

das ist unbestritten, aber der Fragesteller schreibt ja bisher nicht welcher oder ob überhaupt ein Verteilungsschlüssel im Mietvertrag festgelegt wurde.

Falls kein Verteilerschlüssel festgelegt wurde soll üblicherweise in Wohnfläche abgerechnet werden. Das heißt aber nicht, daß sich die Mieter und der Vermieter auf einen anderen Verteilerschlüssel einigen könnten oder sich doch entschließen in allen Wohnungen Wasseruhren einzubauen.

Nur noch als Ergänzung: Wenn ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen nur in 4 Wohnungen Wasserzähler hat, kann der Vermieter nicht nach Verbrauch, sondern er muß zwingend nach Wohnfläche abrechnen.