Gerät kaputt durch Stromausfall, wer haftet?

Es geht um das linke Gerät - (Recht, Gesetz, Versicherung)

5 Antworten

Du kannst Dir weitere Anrufe schenken! In der Hausratversicherung sind derartige Schäden nicht versichert, und der Stromversorger muss nicht haften.

supastar21 
Fragesteller
 12.03.2014, 21:15

leider falsch, solltest dein Wissen auf den neusten Stand bringen

Hoffe ja mal nicht, dass Du wegen so einem Kram auf die Idee kommst den Strom Versorger in die Haftung zu nehmen:-) Das wäre schon arg lustig...

Wie man Dir schon gesagt hat, frage bei Deiner Hausrat Versicherung an und schaue ob derartige Schäden versichert sind.

In der Regel deckt derartige Schäden aber nur eine Elektronik Versicherung ab.

Fragen und man ist schlauer

supastar21 
Fragesteller
 12.03.2014, 21:10

Ich weiß ja nicht was du meinst dir hier rausnehmen zu können, aber schon etwas überheblich mein Arbeitsgerät als "Kram" zu bezeichnen ;)

zu dem hat sich der Fall geklärt und dank geltenden Recht nimmt der Versorger die kosten aufsicht da ihm seit einführung einer neuen klausel (nachder der Versorger beweisen muss das es sich nicht um fahrlässigkeit oder absicht handelt (genauen namen vergessen)) nichts anderes übrig bleibt

Dafür haftet Niemand! Das ist höhere Gewalt.

Dein Stromanbieter haftet dafür nicht, denn er hat den Stromausfall ja nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt. Wenn doch, mußt Du ihm das beweisen, und das dürfte schwierig werden.

supastar21 
Fragesteller
 12.03.2014, 21:13

Es gibt eine Klausel nach der jetzt der Versorger beweisen muss das es nicht fahrlässig war was auch ihm schwer fällt ;) dank dieser bekomme ich nun eine ausgleichszahlung (oder so ähnlich) da das gerät schon 1 Jahr alt war :)

Klammlosewelt  12.03.2014, 23:15
@supastar21

Vielen Dank für die Info. Das ist gut zu wissen.

Freut mich, dass Du zu mindest einen Teil ersetzt bekommst.

Melden lohnt sich auf jeden Fall.

Es gibt Hausratversicherungen, in denen soetwas gar nicht abgedeckt ist, weil Stromausfall oder Schwankungen nicht zu den versicherten Gefahren der Grunddeckung gehört (Feuer, Einbruch- Diebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasser).

Es gibt aber Zusatzleistungen, die man mit versichern KANN. Dazu gehört oft, der Blitzschlag und die dadurch entstehende Überspannung. Würde Dir aber auch nichts nützen.

Noch etwas seltener ist der Einschluss von "unvorhergesehenen Stromausfällen" und das ist genau das, was Du jetzt bräuchtest.

Also: Entweder einfach melden und auf die Antwort der Schadenabteilung warten oder über den Versicherungsmenschen Eures Vertrauens prüfen lassen, ob das bei Euch enthalten ist.

supastar21 
Fragesteller
 10.03.2014, 15:42

Na dann kann ich nur hoffen... Danke aufjedenfall für die ausführliche Antwort :)

Klammlosewelt  10.03.2014, 15:50

Die Klausel: "unvorhergesehenen Stromausfällen" habe ich bei noch keiner Hausratversicherung gesehen. Und wenn, betrifft das Schäden am Gefriergut, aber nicht sowas hier.

Die Hausrat wird da nicht dafür aufkommen. Aber ein Anruf bei der Versicherung schadet ja nichts.

Bleistein  10.03.2014, 16:05
@Klammlosewelt

Gibt es, aber Du hast Recht. Bezieht sich auf Kühl- und Gefriergut.

Trotzdem gibt es eine kleine Hoffnung, falls generell Überspannung (ohne Blitz) versichert ist.

Klammlosewelt  10.03.2014, 17:11
@Bleistein

Überspannung war es ja nicht. Und Überspannung ohne Blitz kenne ich auch widerum nicht...

Na egal, ein Anruf bei der Versicherung schadet ja nicht. :-)

Ich glaube dein Stromversorger bzw, dein Anbieter muss dafür haften.

supastar21 
Fragesteller
 10.03.2014, 15:34

also laut meinen Google Ergebnissen ja, aber ich frag mich eben ob die sich irgendwie krumm stellen können sodass ich auf dem Schaden sitzen bleib... Brauch eben klare aussagen, wenn nicht sogar paragraphen, ich trau der ENBW alles zu ;)

Klammlosewelt  10.03.2014, 15:51

Ach ja? In wie fern hat er sich denn haftbar gemacht? Sorry, aber das ist Blödsinn.