Gerade unterschriebenen Mietvertrag kündigen?
Hallo an Alle,
am Montag habe ich einen Mietvertrag (private Wohnung) mit den Vermietern unterschrieben.
Ich bin am überlegen den Mietvertrag zu widerrufen, da die Vermieterin eine ältere Dame ist (ca 80 Jahre) und ich keine Lust habe, dass ihre Söhne/Töchter eventuell mir per Eigenbedarf die Wohnung kündigen. Wir haben für 3 Jahre den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe gehört, dass diese Laufzeit auch ins Wasser fällt, wenn Sie oder Ihre Kinder Eigenbedarf anmelden!? Ebenso hat sie erwähnt, dass es vielleicht bisschen Schimmel in der geben könnte, aber man es mit einem Spray beseitigen kann – das hat sie mir nach Vertragsunterzeichnung gesagt. Ebenso verlangt Sie, dass wir eine spezielle Wandfarbe fürs Streichen der Wände verwenden sollen. Das ist ein No-Go für mich, da ich auch aus einer Wohnung wegen Schimmelbildung ausgezogen bin. Besonders würde das meine Frau stören, da sie Allergikerin (Asthma) hat. Die Wohnung ist schön, preislich auch Okay, liegt ein einer normalen und „grünen“ Gegend. Kann ich den Vertrag dennoch widerrufen oder könnte Sie mich verklagen wegen Vertragsbruch?
Heute sollte ich der Vermieterin das Bankdokument (Kaution) vorbeibringen und Sie sagte mir: wir müssen noch „paar Punkte“ im Mietvertrag ergänzen und eventuell einen neuen Mietvertrag unterschreiben! Mir ist das ein wenig unsinnig. Könnte ich jetzt den Mietvertrag bei ihr kündigen oder besteht dann die Gefahr eines Rechtstreitets?
Ich habe gestern die jetzige Wohnung gekündigt – kann da jetzt einen Rückzieher machen?
9 Antworten
Wenn vor dem Einzug über Schimmel gesprochen wurde, das verneint wurde und nach Vertragsabschluss darauf hingewiesen wird, dass doch welcher da sein könnte, dann kannst Du Gift darauf nehmen, dass da nicht nur ein wenig davon vorhanden ist.
Unter diesen Umständen ist der Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und den würde ich anfechten. Wenn im Vertrag nichts bezüglich der Art der Farbe steht, kannst Du die Forderung nach einer bestimmten Art getrost ignorieren. https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1316/wandfarbe
Bei Verträgen über eine fixe Laufzeit gibt es weder Widerrufs-, noch vorzeitiges Kündigungsrecht.
Der einzige Hebel ist der Schimmel. Wenn der tatsächlich zutage tritt, kannst du die Beseitigung verlangen. Wird er nicht fachgerecht und dauerhaft beseitigt, hat das Mietobjekt einen gravierenden Sachmangel und du kannst den Vertrag vorzeitig auflösen. Das würde ich allerdings von vorneherein auf dem Rechtsweg tun und das in Absprache mit einem Anwalt, weil es bei solchen Dingen auf den i-Punkt ankommt bei Sachmängelrüge und bei Kündigung.
Darum schreibe ich ja, dass er sich mit einem Anwalt abstimmen soll, da es aufs i-Tüpfelchen ankommt. Nicht gelesen oder nur Besserwisser raushängen?
Ich bin am überlegen den Mietvertrag zu widerrufen,
Einen Widerruf kennt das Wohnungsmietrecht nicht; es gilt in aller Regel die gesetzliche Kündigugnsfrist.
Wir haben für 3 Jahre den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe gehört, dass diese Laufzeit auch ins Wasser fällt, wenn Sie oder Ihre Kinder Eigenbedarf anmelden!?
In Ihrem besonderen Falle zieht der gegenseitige Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von 3 Jahren.
Eine solche Vereinbarung soll sie u.a. vor einer Eigenbedarfskündigung für die Dauer des Kündigungsverzichts schützen.
Ob es in der Wohnung aufgrund von unzureichender Lüftung zur Schimmelbildung kommen könnte, sei dahingestellt.
Soweit Sie vertraglich dazu verpflichtet wären, z.B. ökologisch ungiftige Farben zu verwenden, wäre diese eine einvernehmlich Vereinbarung.
Sie werden folglich für die Dauer der Mietzeit zunächst einmal die Vereinbarte Gesamtmiete entrichten müssen.
Liess Mal nach in Sachmängel Haftung, bewusst oder grob fahrlässig versteckte Mängel
Wenn ich mich Recht erinnere kannst du dann vom Kaufvertrag zurücktreten oder die Beseitigung des Mangels verlangen. Im Idealfall macht man auch vor Einzug und Vertragsunterschrift ein Übergabeprotokoll und benutzt seine Augen
Was genau heißt Mietvertrag für 3 Jahre?
Befristung oder Kündigungsverzicht?
Egal was, daran ist auch die Vermieterin gebunden.
Heißt in der Zeit kann auch sie nicht ordentlich kündigen.
Auch nicht wegen Eigenbedarf.
Mietverträge können nicht widerrufen werden.
Außer diese Möglichkeit ist vertraglich vereinbart.
Was höchst selten bis gar nicht vorkommt.
Es wird keine einseitige vorzeitige Auflösung des MV geben.Der von dir beschriebenen Fall lässt nur unter ganz schwierigen Bedingungen eine fristlose Kündigung zu. Die ordentliche Kündigung ist ebenfalls ausgeschlossen.