Geplantes Gewerbegebiet. Kann ich mich dagegen wehren?
Wir haben vor 18 Jahren ein landwirtschaftliches Gebäude mit Wohnhaus im Aussenbereich zwischen Emden und Hinte (Ostfriesland) erworben. Die umliegenennen Flächen sind in meinem Besitz (ca 3ha. Das Gebäude wurde aus dem landw. Bereich heraus genommen, da wir ein kleines Handwerksunternehmen hier gegründet haben, mit zurzeit 13 Angestellten. Nun ist es leider so, dass die Gemeinde um uns herum ein Gewerbegebiet plant. Unsere Befürchtungen sind nun, dass das Gebäude sehr an Wert verliert, auch durch den Verlust der umliegenden Flächen (Pferdeliebhaber haben schon sehr hohe Angebote gemacht). Auch ein wohnen in einem Gewerbegebiet kann ich mir nicht vorstellen. Meine Frage ist jetzt kann ich mich überhaupt gegen dieses Vorhaben wehren, da wir ja selbst ein Gewerbe betreiben, bzw steht mir im schlimmsten falle eine Entschädigung für das Gebäude zu oder ist es sogar sogar möglich, dass die Gemeinde auch das Gebäude erwirbt.
3 Antworten
Zuerst einmal Allgemeinwohl geht vor. Wenn Die Kommune beschließt zum Wohle der Allgemeinheit ein Gewerbegebiet zu erschließen um für Arbeitsplätze zu sorgen wirst Du als Einzelperson kaum etwas dagegen unternehmen können. Sehr wohl wird eine Bürgerinitiative beachtet werden, d.h. wenn sich eine Interessengemeinschaft findet, die das Gewerbegebiet verhindern will sehen die Chancen schon viel besser aus. Ich würde mir einmal einen Termin beim Stadtrat machen oder sogar beim Bürgermeister und ihm deine Gedankengänge mitteilen. Wenn man nichts unternimmt und nicht auf sich aufmerksam macht könnte das als stillschweigendes Einverständnis gewertet werden.
Nach meinem wissen kann nutze und sinn dieses unterfangens vor gericht entschieden werden , sofern du mehr menschen aus dem dorf / der stadt auf deiner seite hast.dein grund wird der wertverlust deiner gebaeude und laendereie haben.dazu wohl noch die gefaehrdung deiner existenz.schau mal bei google danach wie groß eine petition sein muss um eine bebauung zu verhindern. Prinzipiell kannst du dagegen vorgehen. Leider stehen hinter dem projekt was du verhindern willst weit reichere und rechtlich besser unterstuetzte menschen die weitaus mehr gruende fuer die bebauung aufbieten koennen. In deinem fall heißt es dann "die masse machts" iwir hatten hier im dorf ein aehnlichen fall wo die sparkasse die laenderein durch hinterhaeltige zwangsmaßnahmen den bauern unter dem ars. ..wegkaufte. Wenn die gewinne sehen und die richter kennen , naja. Weiter brauch ich nichts erzaehlen. viel glueck.
Natürlich kannst du Einspruch erheben, das Recht hat jeder. Aber ob es dir etwas bringt ist fraglich. Wenn du aber ein persönliches Interesse hast, dann ist es wichtig, dass du dich um deine Interessen bemühst. Du kannst nicht kommentarlos alles schlucken, was man dir serviert. Also lege einen Widerspruch ein.