Geplanter Urlaub im August: Wann beim Jobcenter Urlaub beantragen?

4 Antworten

Hallo erstmal,

1) Meines Wissens: ansprechen, sobald Du es weißt, also jetzt;

2) meines Erachtens verhält es sich so, dass Du quasi anfragst, ob Du in Urlaub fahren kannst, also ortsabwesend sein kannst in der bestimmten Zeit;

3) das Jobcenter entscheidet dann, ob es - nach dessen Einschätzung - die Vermittlungsaussichten für Dich in dieser Zeit zulassen, dass Du ortsabwesend bist, denn die Arbeitsvermittlung hat immer Vorrang vor allen anderen Dingen;

4) der/die SachbearbeiterIn teilt Dir meines Wissens sofort mit, ob sie die Ortsabwesenheit durch Urlaub genehmigen kann oder nicht;

5) auch deswegen würde ich es definitiv bei einer persönlichen Vorsprache dort ansprechen/beantragen.

Viel Glück!

LG Teddy1000

Hallo Teddy, danke!

Ich rufe meinen Sachbearbeiter morgen früh an und dann thematisiere ich das einfach mal.

@Marcel1981

Ich hoffe, der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin ist nett, denn ich habe hier auch schon gelesen, dass jemandem die Ortsabwesenheit nicht genehmigt und der Betreffende gleich für eine Maßnahme in der geplanten Urlaubszeit vorgeschlagen wurde. Reine Schikane also. Mir ist so etwas zum Glück noch nicht passiert, allerdings wurde mir bei frühzeitiger Abmeldung immer gesagt, es sei noch zu früh, ich solle mich ca. 1 Woche vorher noch einmal melden.

@Claud18

O.K., gut zu wissen. Ich komme mit meinem Sachbearbeiter aber sehr gut aus, wo ich doch ernsthaft an einer Arbeittsaufnahme interessiert bin (Wofür habe ich sonst studiert?!)

@Marcel1981

Dann dürfte es ja kein Problem geben, wenn du dich jetzt schon erkundigst.

Wenns nach JC geht, dann in der Woche vorher.

Und vergiss auf gar keinen Fall, Dich passend wieder zurückzumelden!

Nennt sich übrigens Ortsabwesenheit, nicht Urlaub.

Es gibt keinen "URLAUB" vom JobCenter. Du kannst nach Absprache mit deinem Sachbearbeiter, bis zu drei Wochen "ortsabwesend" sein. Diese Absprache ist kurzfristig durchzuführen. Er kann verlangen, dass du noch am letzten Tag vor der Abreise vorsprichst. Obligatorisch ist auf jeden Fall dass du am ersten Tag nach der Abwesenheit PERSÖNLICH wieder beim JobCenter vorsprichst, und dich zurück meldest,. Sonst wird die Leistung "vorlaüfig" ausgesetzt.

Das JobCenter möchte, dass du dich erst in der letzten Woche vor der Reise abmeldest. So kurzfristig kannst du keine Reise buchen. Also schließe eine Reiserücktrittsversicherung ab, die auch greift, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Arbeit findest. Abmelden musst du dich persönlich beim JobCenter und einen entsprechenden Schein unterschreiben.

Hi Claud18, danke für den Tipp mit der Reiserücktrittskostenversicherung! Das ist doch ideal, wenn die dann greift, Werd ich machen!

@Marcel1981

OK., aber lies das Kleingedruckte. Ich weiß nicht, ob jede dieser Versicherungen in diesem Fall greift.

@Claud18

Frage ich explizit da nach und lass mir das bestätigen!

@Marcel1981

Reiserücktrittsversicherung gilt da definitiv NICHT!!

Claud18, die Reiserücktrittversicherung, die auch greift wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Job erhält, gibt es nicht.

@helmutgerke

Und ob es die gibt! Habe jetzt selber einen Sicherungsschein der Hanse Merkur ReiseversicherungsAG für eine Reiserücktrittsversicherung (wegen einer gebuchten Reise) bekommen. Darin steht: Versicherte Gründe sind z. B.:

schwere Unfallverletzung

unerwartete und schwere Erkrankung

Tod

Verlust des Arbeitsplatzes

Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Arbeitsplatzwechsel

Kurzarbeit

Nun sag mir nicht, diese Versicherung will ihre Kunden veralbern. Schon vor einigen Jahren hat auch Rotel Tours ihren Kunden eine solche Versicherung angeboten, ich weiß nur nicht, bei welchem Anbieter (Elvia, glaube ich).

@Claud18

Claud, lies Deinen eigenen Text mal..da steht nichts von Ortsabwesenheit vom JC nicht genehmigt

Und keiner der genannten Gründe trifft hier zu.

@SiViHa72

Und warum sollte das JobCenter die Ortsabwesenheit nicht genehmigen, wenn es eh keine Arbeit für einen hat? Aus reiner Schikane? Es geht doch darum, dass die Vermittlungschancen nicht beeinträchtigt werden. Und wenn das JobCenter eine Arbeit für mich hat, greift wieder der Rücktrittsgrund: Aufnahme einer Arbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus. Auf dem Bogen, der bei genehmigter Ortsabwesenheit vom JobCenter ausgestellt wird, muss der Sachbearbeiter unterschreiben, dass in dem genehmigten Zeitraum keine Vermittlung zu erwarten ist.

In den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit wird eh keine Ortsabwesenheit genehmigt. Aber da greift wieder der Rücktrittsgrund Arbeitslosigkeit bei bereits länger geplanten Reisen.

Und wenn das JobCenter nur aus reiner Schikane die Ortsabwesenheit verweigert, würde ich auf Schadensersatz klagen, da dann in der Tat die Versicherung nicht zahlt. Sie zahlt übrigens auch nicht, wenn dir als Arbeitnehmer plötzlich der Urlaub gestrichen wird. Dann musst du deinen Arbeitgeber verklagen.