Genossenschaft erhöht die Mietkosten! Darf sie das?

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Natürlich ist es einem Vermieter erlaubt die Miete im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erhöhen.

Nein, natürlich nicht. Da gibt es nichts zu vermieten und somit darf sie auch keine Miete abverlangen. Schaue vorsorglich in die Nutzungsvereinbarung.

Da Du Mitglied in dieser Genossenschaft bist gibt es a 1 eine Satzung in der vieles drinsteht. Dann gibt es für die Mieterhöhung eine Begründung. Wenn Du diese nachvollziehen kannst ist alles gut, wenn nicht könntest Du mit anderen Genossen (Mieter) reden und feststellen wie die das so sehen. Sollte sich eine Mehrheit abzeichnen, die diese Erhöhung nicht nachvollziehen kann, dann legt man mit mehreren Genossen Einspruch ein und verlangt Aufklärung von den von Euch gewählten Vostandsmitgliedern. Das wäre ein Weg. Ansonsten geht es auf der Jahresversammlung (ist einmal im Jahr abzuhalten) weiter, wo die geladenen Mitglieder vom Vorstand und Aufsichtsrat genaue Auskunft verlangen. Manchmal ergeben sich Erkenntnisse aber schon aus dem Geschäftsbericht der auch einmal jährlich an die Mitglieder verschickt oder ausgegeben werden muss. Das ist so ähnlich wie in einem eingetragenen Verein.

in dem die vorliegenden Brief steht sicherlich auch eine Begründung.

Leider teilst du auch nicht mit, ob die Grundmiete oder die Betriebskosten angehoben werden sollen.