Genehmigung zumTätowieren im Laden?

1 Antwort

Deine Aussage ist völlig widersprüchlich.

Mein Sohn hat seit 6 Jahren ein Tattoostudio,Gewerbe angemeldet,das Studio vor Kurzem gekauft.

Wie geht das denn zusammen???

Was meinst du,perledersuedsee?

Mein Sohn hatte das Studio 6 Jahre gemietet und nun gekauft.

@ewigesleben

Vielleicht hat er mit dem Kauf das Gewerbeamt erst mal geweckt? War das "Studio" vorher etwas anderes? Ein Einzelhandelsgeschäft oder eine Versicherungsagentur? Das Gewerbeamt kann durchaus in einem Geschäft den "Verwendungszweck" bestimmen. Wenn der Laden vorher etwas anderes war, muss er einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Wenn er das unterlassen hat, kann man ihm den Laden zumachen.

Ja,war ein Einzelhandelsgeschäft drin.Aber vor ^ Jahren hat er das Gewerbe als Tätowierer angemeldet.Keiner hat ihm gesagt,dass er einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen muss.Die Frage nach der Genehmigung zum Tät.kommt jetzt vom Bauamt.

Meinst du,dass er jetzt den Laden schließen muss?Das macht mir große Angst.Danke für deine Mühe.

@ewigesleben

Ja, das hab ich mir gedacht. Mit dem Kauf ist das Bauamt auf ihn aufmerksam geworden. Da hat er schlafende Hunde geweckt. Er muss jetzt ganz schnell vom Architekten einen Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Ladenlokals für Einzelhandelsgewerbe (z. B. Oberbekleidung) in ein Tätowierstudio beim Bauamt stellen. Der Architekt weiß, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und welche Umbauten er vornehmen muss. Außerdem muss er dazu eine Betriebsbeschreibung anfertigen. In der Zwischenzeit kann die Ordnung ihm den Laden dicht machen. Er hätte VOR Einrichtung des Studios die Baugenehmigung einholen müssen. In Deutschland kann man nicht einfach aus einem Obst- und Gemüseladen z. B. ein Friseurgeschäft machen. Sorry, da war er aber sehr blauäugig. Deshalb rate ich allen Leuten, die sich selbstständig machen, ein Existenzgründerseminar bei der IHK zu besuchen. Da lernt man solche Dinge. Jetzt kann er unter Umständen bis zu 3 Monate auf eine Baugenehmigung warten und in der Zeit verdient er keinen Cent. Wenn man ihm die Nutzungsänderung nicht bewilligt, wird er unter Umständen pleite gehen. Dann muss er versuchen, den Laden wieder zu veräußern.

@perledersuedsee

Ergänzend muss ich erwähnen, dass je nach Zustand des Ladens noch eine ganze Menge anderer Dinge "eingebaut" werden müssen, z. B. Toilettenanlagen für Männlein und Weiblein, Brandschutzkonzept und Brandschutzanlage errichten, Notausgänge, und was da sonst noch alles auf ihn zukommen kann. Die Vorschriften, wie ein Obst- und Gemüseladen auszusehen hat sind logischerweise völlig abweichend von den Vorschriften, wie ein Tatooladen auszusehen hat. Da kann man aber auch selber drauf kommen.

Erst einmal von Herzen Dank Komma dass sie sich so viel Zeit für mich genommen haben . Es ist also so, dass der Tattooladen nicht umgebaut werden muss, weil mein Sohn alles vorschriftsmäßig schon übernommen hat .Er braucht also nichts verändern.

Wir verstehen nur nicht,dass das Gewerbeamt ihm vor sechs Jahren nicht gesagt hat, dass er einen Nutzungsänderungsantrag stellen muss.

@ewigesleben

Das muss das Gewerbeamt ihm auch nicht sagen, denn die sind dafür nicht zuständig. Dafür ist das Bauamt zuständig. Und strenggenommen muss ihm das niemand "sagen". Da hat er sich selber zu informieren, wenn er ein Gewerbe gründet. Wie gesagt, Dummheit schützt vor Strafe nicht und wer sich selbstständig macht, hat sich selber zu informieren. Wenn er morgen wider besseren Wissens den Laden dann auch noch öffnet, kann ihm obendrauf noch ein fettes Bußgeld drohen, wenn das Ordnungsamt kontrollieren kommt. Denn die werden kommen, da der Ball jetzt ins Rollen gekommen ist.

@ewigesleben

Er kann gar nicht "vorschriftsmäßig" alles übernommen haben. Denn dann hätte er ja auch die baurechtliche Genehmigung übernommen. Ich fürchte, du verstehst hier etwas nicht. Der Laden wird - je nachdem wie die Kommune so drauf ist - bis zur Genehmigung dicht gemacht. Würde er in Wuppertal den Laden betreiben, wäre der morgen früh versiegelt.

Übrigens hat er auch dieses Seminar bei der IHK absolviert.Er hat Grafik Design studiert,damit will ich sagen,dass er nicht un gebildet USt,aber von einem Antrag auf Nutzungsänderung hat er tatsächlich nichts gewusst,bis zu dem Moment,als wir von Ihnen davon erfuhren.Dafür bedanke ich mich.Kann er den Antrag ohne Probleme nachträglich stellen?

@ewigesleben

Er wird es müssen, denn das Objekt gehört ihm ja nun. Außer er will es sofort wieder verkaufen.

Sie sind gerade mein Engel,durch Sie blicke ich besser durch und weiss,was zu tun ist.Wie soll ich Ihnen nur gebührend danken...

@ewigesleben

Alles gut. Viel Erfolg!