Genehmigung für bauliche Veränderung auf dem Balkon, Katzenschutz

7 Antworten

Ich durfte nichtmal Wäsche am Balkon aufhängen. So ein Katzenschutznetz sieht sowieso unmöglich aus. Musst halt deine Katze drinnen lassen.

Wie kannst du denn das Aussehen beurteilen, du siehst ja garnichts? Und der Balkon gehöfrt ja zu meiner Wohnung ich kann ja nicht den ganzen Tag lauern damit die Katzen nicht rausgehen, z.B. im Sommer. Wieso läßt du dir verbieten die Wäsche auf dem Balkon zu trocknen?

@OjeOje68

Oje-oje - Sie durchlaufen gerade einen Lernprozess!

@schelm1

Wir lernen im Leben immer dazu, sie sind ja anscheinend schon sehr schlau!! HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH lEIDER HELFEN SOLCHE KOMMENTARE GARNICHT

@OjeOje68

Die Erfahrung entstammt einer mehr als 40-jährigen Mietverwaltungstätigkeit! Von daher können Sie sich schon so ein klein wenig auf die Einschätzung Ihrers geschiderten Sachverhaltes verlassen!

@OjeOje68

Die "grünen" Schutznetze (die so ähnlich auch für Taubenschutz aufgebracht werden) sind in der Tat m.E. potthäßlich. Die modernen Schutznetze aus transparenter Verbundfaser sind aber fast unsichtbar.
Nichtsdestotrotz kann der Vermieter sehr enge Auflagen zur Balkonnutzung und zur Gestaltung machen, soweit selbige im sichtbaren Bereich angebracht werden. Das reicht vom Verbot der Wäschetrocknung über die Farbe von Markisen bis hin zur Brüstungsgestaltung.

Schlecht. Und vor allem von Anfang an schlecht durchdacht.

  1. Der Anbau des Gerüsts war definitiv genehmigungsbedürftig, und zwar durch Vermieter und Behörde (KVR bzw. Denkmalschutzamt).

  2. Die zuständige Behörde ist durch die Anzeige des Nachbarn darauf aufmerksam gemacht worden, und hat die Beseitigung angeordnet.

  3. Nun hat zwar die untere Denkmalschutzbehörde die Anbringung genehmigt, aber das KVR sagt nein. Hier wäre zunächst nachzuhaken, warum die Genehmigung verweigert wurde (Vermutung: Fluchtweg versperrt, weil Balkon zur Abbergung im Brandfall vorgesehen). Danach wäre zu prüfen, ob man Wege findet, die Gründe zu widerlegen. Auch dies wäre aber vorbehaltlich einer Zustimmung des Eigentümers.

  4. Der Vermieter (die Gagfah) kann, muss aber einer solchen Änderung nicht zustimmen.

Im Endeffekt bleiben hier nur zwei Möglichkeiten: Erstens den Vermieter zu überzeugen, eine Anbringung zu genehmigen (vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Behörde!), oder die Wohnung zu wechseln. Leider. Wir haben selbst Katzen, daher verstehe ich die Probleme mit dem Balkon. Das ginge noch, wäre unter dem Balkon ein Garten. Ist dort aber ein Betonboden, ist das Risiko für die Tiere viel zu groß. In dem Fall bleibt nur der Wohnungswechsel.

Ein Balkon ist kein Käfig! Von daher steht eine solche Nutzung nicht im Einklang mit der mietvertraglich geregelten Nutzung eines solchen Mietvertragsbestandteils und die Untersagung durch den Vermieter ist vollkommen berechtigt. Der Nachbar fühlt sich völlig zurecht durch diese vertragswidrige Verschandelung der Balkonansicht gestört!

Hallo Schelm und alle anderen die siech mit meiner Frage befasst haben, vielen Dank dafür. Jetzt sieht´s so aus: ich habe nochmal ganz klar einen Brief an die HV geschrieben, mit Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers und der Behörde für denkmalschutz und dem Hinweis auf Gewohnheitsrecht sowie Gleichstellung gegenüber anderen Nachbarn, welche auch Vorrichtiungen auf Balkonen haben. Zusätzlich mal das Verhältnis mit dem Nachbarn klargestellt. Das war im Juni d.J. Von der HV habe ich daraufhin bis heute keine Rückmeldung bzw. Aufforderung zum Abbau mehr erhalten. Tja wird wohl geduldet!! und der Nachbar meckert auch nicht mehr. Manchmal hilft es wohl doch seinen Willen durchzusetzen und es finden sich immer Wege !!! ...und nochmal, ob eine Verschandelung der Balkonansicht zutrifft, liegt doch immer im Blick des Betrachters. Meine Miezen sind jedenfalls auch happy LG

Mein Nachbar hat eine Lösung gefunden,und seine Katze konnte auf den Balkon. Er hat sich Klappgitter gemacht,die er nur Hochklappen muss und Verriegeln,das ganze aus Alu von Fensterrahmen .Nach unten geklappt ist nichts zusehen. Hochgemacht,nur für die Zeit wo seine Mitze raus soll.Danach macht er das weg.

Ein Katzennetz muss genehmigt werden und man muss vorher fragen, ja. Und man darf es nicht sehen, eine professionelle Firma muss es anbringen.

Ich würde das jetzt so machen : Alles wieder runter, Firma beauftragen, dass sie einen Kostenvoranschlag macht, diesen reichst du bei der Hausverwaltung ein mit einem freundlichen Brief und der Bitte um Genehmigung - SO macht man das eigentlich, so kriegt die Mietzi ihren Balkon und der Nachbar kann nichts machen.

@schwabinggirl

Das ganze wurde von einem Fachmann installiert, ich glaube ja es geht der Hausverwaltung nicht darum sonst könnten sie ja ein Begründung angeben, oder?

Da irren Sie aber gewaltig! Es kann eine Abmahnung erfolgen und sogar der Widerruf der Tierhaltung, soweit es sich dabei nicht um Kleintiere wie Ziervögel oder Fische handelt. Das geht dann ggfs. bis hin zur Wohnungskündigung!